02.03.2017 Drucksache 6/3536Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 22. März 2017 Gewerbesteuerzahlende Unternehmen in Thüringen Die Kleine Anfrage 1820 vom 17. Januar 2017 hat folgenden Wortlaut: Durch seine geografische Lage ist Thüringen prädestiniert für die Ansiedlung von Unternehmen, besonders auch im Logistikbereich. Durch die aktuelle Rechtslage zahlen die Unternehmen jedoch nur in dem Land Steuern, indem die Firmen ihren Hauptsitz haben. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Unternehmen haben sich derzeit nach Kenntnis der Landesregierung im Gebiet des Erfurter Kreuzes angesiedelt? 2. Wie viele der dortigen Unternehmen haben nach Kenntnis der Landesregierung ihren Hauptsitz in Thüringen ? 3. Wie viele dieser Unternehmen zahlen nach Kenntnis der Landesregierung in Thüringen Gewerbesteuern? 4. Wie hoch sind die Gewerbesteuereinnahmen von den dort zahlenden Unternehmen? 5. Kann die Landesregierung eine Aussage treffen, wie viele Steuereinnahmen aufgrund der in den Eingangsbemerkungen beschriebenen Rechtslage dem Freistaat Thüringen verloren gehen? 6. Wie ist das Verhältnis von tatsächlichem Firmensitz und Ort der steuerlichen Behandlung bezogen auf ganz Thüringen (bitte das Verhältnis für die letzten fünf Jahre einzeln auflisten)? 7. Wie hoch ist das Gewerbesteueraufkommen der letzten fünf Jahre in Thüringen gesamt (bitte die Jahre einzeln auflisten)? Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 2. März 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Für das Gewerbesteueraufkommen von Gemeinden ist nicht der Sitz von Unternehmen, sondern eine dort belegene Betriebsstätte entscheidend. Nach den Vorschriften des Gewerbesteuerrechts unterliegt der Gewerbesteuerpflicht jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Hebeberechtigt ist K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kießling (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Finanzministeriums 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3536 die Gemeinde, in deren Gemeindegebiet ein Gewerbebetrieb eine Betriebsstätte unterhält. Befinden sich Betriebsstätten desselben Gewerbebetriebs in mehreren Gemeinden oder erstreckt sich eine Betriebsstätte auf das Gebiet mehrerer Gemeinden, wird die Gewerbesteuer in jeder Gemeinde nach dem Teil des Gewerbesteuermessbetrags erhoben, der auf sie entfällt. Die insoweit erforderliche Aufteilung des Gewerbesteuermessbetrags erfolgt mithilfe der Zerlegung (Abschnitt VI des Gewerbesteuergesetzes). Zu 1.: Im Gebiet der "Industriegroßfläche Erfurter Kreuz" haben sich nach Kenntnis der Landesregierung bisher zwölf Unternehmen angesiedelt. Zu 2.: Von den zwölf im Gebiet Erfurter Kreuz tätigen Unternehmen haben zehn Unternehmen ihren Sitz in Thüringen . Zu 3.: Der Landesregierung liegen keine entsprechenden Daten vor. Zu 4.: Der Landesregierung liegen keine entsprechenden Daten vor. Zu 5.: Nein - auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird hingewiesen. Zu 6.: Der Landesregierung liegen keine entsprechenden Daten vor. Zu 7.: Nach den jährlich veröffentlichten Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes stellt sich das Gewerbesteueraufkommen in Thüringen für die Jahre 2012 bis 2015 wie folgt dar: 2012 610.313.000 Euro 2013 643.084.000 Euro 2014 613.139.000 Euro 2015 655.919.000 Euro Für das Jahr 2016 liegen der Landesregierung noch keine entsprechenden Erhebungsdaten des Statistischen Bundesamtes vor. Taubert Ministerin Gewerbesteuerzahlende Unternehmen in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: