03.03.2017 Drucksache 6/3540Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 23. März 2017 Genehmigung von Klassenfahrten für das Schuljahr 2017/2018 Die Kleine Anfrage 1850 vom 27. Januar 2017 hat folgenden Wortlaut: Am 22. Juni 2016 hat das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport eine neue Verwaltungsvorschrift für die Durchführung von Wandertagen und Klassenfahrten erlassen. Hierin wurde festgelegt, dass auf der "Grundlage der Schuljahresplanung die Schulleitungen den zuständigen Staatlichen Schulämtern jeweils bis spätestens zum 15. Dezember eines laufenden Jahres eine Aufstellung aller für das folgende Schuljahr vorgesehenen Klassenfahrten mit der Reihung entsprechend dem Beschluss der Schulkonferenz auf einem dafür vorgesehenen Formblatt" übermitteln. Ich frage die Landesregierung: 1. Auf welche Soll- und Ist-Ergebnisse beliefen sich die Dienstreisekosten der staatlichen Schulen für Maßnahmen des Lernens am anderen Ort für das Haushaltsjahr 2016 (bitte aufgeschlüsselt nach Schulamt, Schulart und Schule)? 2. Wie hoch sind die beantragten Dienstreisekostenansprüche der staatlichen Schulen für das Schuljahr 2017/2018 (bitte aufgeschlüsselt nach Schulamt, Schulart und Schule)? 3. Welche Prioritätensetzungen wurden in welcher Reihung und in welchem Umfang von den Schulkonferenzen für das Schuljahr 2017/2018 vorgenommen? 4. Wie viele Klassenfahrten wurden bei den staatlichen Schulämtern für das Schuljahr 2017/2018 angemeldet (bitte aufgeschlüsselt nach Schulamt, Schulart und Schule)? 5. Wie viele der geplanten Klassenfahrten wurden von den staatlichen Schulämtern für das Schuljahr 2017/2018 genehmigt (bitte aufgeschlüsselt nach Schulamt, Schulart und Schule)? 6. Wie viele der geplanten Klassenfahrten wurden von den staatlichen Schulämtern für das Schuljahr 2017/2018 nicht genehmigt (bitte aufgeschlüsselt nach Schulamt, Schulart und Schule)? 7. Welche Gründe führten zur Nichtgenehmigung von Klassenfahrten für das Schuljahr 2017/2018? 8. Wie viele der geplanten Klassenfahrten für das Schuljahr 2017/2018 haben das Reiseziel Thüringen, ein anderes deutsches Bundesland oder das Ausland (bitte aufgeschlüsselt nach Schulamt, Schulart und Schule)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Tischner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3540 9. Wie viele der geplanten Klassenfahrten für das Schuljahr 2017/2018 sind Abschlussfahrten von Abschlussklassen (bitte aufgeschlüsselt nach Schulamt und Schulart)? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 2. März 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die SOLL- und IST-Ergebnisse für Maßnahmen des Lernens am anderen Ort (LaaO) für das Jahr 2016 bezogen auf Schulart und Schulamt kann der beigefügten Übersicht entnommen werden. Die Dienstreisekosten der einzelnen Schule werden gegenwärtig noch nicht erfasst. Die über dem Haushaltsansatz liegenden IST-Ausgaben wurden Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 Thüringer Haushaltsgesetz gedeckt. Reiskostenvergütung der Lehrkräfte im Zusammenhang mit Maßnahmen des Lernens am anderen Ort. SOLL - IST 2016 nach Schularten und Schulämtern (in Euro) Haushaltsstelle Ansatz Verfügungsbetrag Zahlung Differenz Ist zum Ansatz Summe 800.500,00 971.098,07 971.098,07 -170.598,07 0406 Grundschulen 95.000,00 83.667,47 83.667,47 11.332,53 04230001 Schulamt Mittelthüringen 21.285,00 21.285,00 04240001 Schulamt Nordthüringen 14.914,56 14.914,56 04250001 Schulamt Ostthüringen 21.298,87 21.298,87 04300001 Schulamt Westthüringen 12.707,02 12.707,02 04320001 Schulamt Südthüringen 13.462,02 13.462,02 0407 Regelschulen 240.000,00 280.918,47 280.918,47 -40.918,47 04230001 Schulamt Mittelthüringen 53.801,83 53.801,83 04240001 Schulamt Nordthüringen 51.488,48 51.488,48 04250001 Schulamt Ostthüringen 70.513,47 70.513,47 04300001 Schulamt Westthüringen 52.803,21 52.803,21 04320001 Schulamt Südthüringen 52.311,48 52.311,48 0408 Förderschulen 55.000,00 48.447,89 48.447,89 6.552,11 04230001 Schulamt Mittelthüringen 15.757,14 15.757,14 04240001 Schulamt Nordthüringen 5.690,27 5.690,27 04250001 Schulamt Ostthüringen 10.887,23 10.887,23 04300001 Schulamt Westthüringen 11.377,35 11.377,35 04320001 Schulamt Südthüringen 4.735,90 4.735,90 0409 Gesamtschulen 25.000,00 21.405,80 21.405,80 3.594,20 04230001 Schulamt Mittelthüringen 6.008,04 6.008,04 04250001 Schulamt Ostthüringen 14.183,42 14.183,42 04300001 Schulamt Westthüringen 1.214,34 1.214,34 0410 Gymnasien 240.000,00 380.623,79 380.623,79 -140.623,79 3 Drucksache 6/3540Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Haushaltsstelle Ansatz Verfügungsbetrag Zahlung Differenz Ist zum Ansatz 04230001 Schulamt Mittelthüringen 93.877,78 93.877,78 04240001 Schulamt Nordthüringen 56.836,07 56.836,07 04250001 Schulamt Ostthüringen 86.594,22 86.594,22 04300001 Schulamt Westthüringen 78.305,42 78.305,42 04320001 Schulamt Südthüringen 65.010,30 65.010,30 0411 Gemeinschaftsschulen 37.000,00 55.397,97 55.397,97 -18.397,97 04230001 Schulamt Mittelthüringen 12.588,14 12.588,14 04240001 Schulamt Nordthüringen 4.664,83 4.664,83 04250001 Schulamt Ostthüringen 22.141,24 22.141,24 04300001 Schulamt Westthüringen 6.431,37 6.431,37 04320001 Schulamt Südthüringen 9.572,39 9.572,39 0413 Berufsbildende Schulen 70.000,00 54.591,00 54.591,00 15.409,00 04230001 Schulamt Mittelthüringen 17.347,07 17.347,07 04240001 Schulamt Nordthüringen 11.024,58 11.024,58 04250001 Schulamt Ostthüringen 13.125,71 13.125,71 04300001 Schulamt Westthüringen 6.579,75 6.579,75 04320001 Schulamt Südthüringen 6.513,89 6.513,89 0414 Staatliche Fachschule für Bau 1.500,00 1.500,00 1.500,00 0,00 0417 Thüringenkolleg 1.500,00 2.205,50 2.205,50 -705,50 0420 Staatliche Studienseminare 15.000,00 25.993,06 25.993,06 -10.993,06 04230001 Schulamt Mittelthüringen 5.593,50 5.593,50 04240001 Schulamt Nordthüringen 1.912,21 1.912,21 04250001 Schulamt Ostthüringen 11.410,37 11.410,37 04300001 Schulamt Westthüringen 3.395,11 3.395,11 04320001 Schulamt Südthüringen 3.681,87 3.681,87 0424 Sprachengymnasium Schnepfenthal 4.000,00 3.817,56 3.817,56 182,44 0425 Musikgymnasium Weimar 4.500,00 433,76 433,76 4.066,24 0426 Sportgymnasium Erfurt 4.000,00 4.934,05 4.934,05 -934,05 0427 Sportgymnasium Jena 4.000,00 5.152,39 5.152,39 -1.152,39 0428 Sportgymnasium Oberhof 4.000,00 2.009,36 2.009,36 1.990,64 Zu 2.: Die Ermittlung der Höhe aller Dienstreisekostenansprüche von Lehrkräften an den staatlichen Schulen (das heißt für alle Dienstreisen im Rahmen von LaaO sowie sonstige Dienstreisen), noch dazu heruntergebrochen auf die einzelne Schule, ist nicht möglich. Diese Abschätzung könnte nur durch die Schulen selbst er- 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3540 folgen und müsste dort abgefragt werden. Ein solcher Aufwand ist den Schulen nicht zuzumuten. Zudem würde eine solche Abfrage vermutlich auch keine belastbaren Ergebnisse erbringen. Für die für das Schuljahr 2017/2018 geplanten Klassenfahrten (als Teilmenge alle LaaO-Maßnahmen) haben die Schulen gemäß der Verwaltungsvorschrift für die Durchführung von Wandertagen und Klassenfahrten vom 22. Juni 2016 (Abl. 2016, Nr. 7, Seite 186) zum 15. Dezember 2016 eine Meldung abgegeben. Die Höhe der voraussichtlichen Reisekostenvergütung im Zusammenhang mit Klassenfahrten im Schuljahr 2017/2018 bezogen auf Schulart und Schulamt kann der beigefügten Übersicht entnommen werden. Die Bedarfe für Klassenfahrten können nur nach Schulamt und Schulart nicht aber für jede einzelne Schule ermittelt werden. Die Reisekostenvergütungen im Zusammenhang mit Klassenfahrten binden jedoch einen erheblichen Teil der insgesamt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für Reisekostenvergütungen der Lehrkräfte (Erfahrungswerte : > 90 Prozent). Mittelbedarf für Klassenfahrten/Wandertage gemäß Erhebung der geplanten Klassenfahrten im SJ 2017/2018 zum 15. Dezember 2016 (in Euro) (Stand: 15. Februar 2017) Kapitel Schule/Schulart Schulamt Mitte Schulamt Nord Schulamt Ost Schulamt Süd Schulamt West Gesamt Anmeldung SJ 2017/18 Anmeldung SJ 2017/18 Anmeldung SJ 2017/18 Anmeldung SJ 2017/18 Anmeldung SJ 2017/18 0406 Grundschulen 55.400 32.900 36.100 22.700 27.100 0407 Regelschulen 91.800 81.100 100.800 89.100 80.600 0408 Fördersschulen 25.000 10.600 16.300 12.300 11.800 0409 Gesamtschulen 29.100 0 23.500 0 11.900 0410 Gymnasien 144.000 91.800 144.000 121.500 101.000 0411 Gemeinschaftsschulen 27.100 23.400 52.500 21.000 24.000 0413 Berufsbuldende Schulen 40.100 9.000 22.600 14.800 6.600 0414 Staatliche Fachschule Gotha 0417 Thüringenkolleg 600 0420 Staatliche Studienseminare 700 0424 Sprachengymnasium 8.000 0425 Musikgymnasium Weimar 0 0426 Sportgymnasium Erfurt 9.400 0427 Sportgymnasium Jena 5.700 0428 Sportgymnasium Oberhof 19 20 422.500 248.800 401.500 281.400 271.700 1.625.900 Zu 3.: Ziel der Erhebung vom 15. Dezember 2016 war die Ermittlung des Bedarfs für Reisekostenvergütungen der Lehrkräfte im Zusammenhang mit den im Schuljahr 2017/2018 geplanten Klassenfahrten insgesamt. Die 5 Drucksache 6/3540Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Prioritätensetzungen der einzelnen Schulen werden von den Schulämtern und dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) nicht erfasst. Zu 4.: Ziel der Erhebung vom 15. Dezember 2016 war die Ermittlung des Bedarfs für Reisekostenvergütungen der Lehrkräfte im Zusammenhang mit den im Schuljahr 2017/2018 geplanten Klassenfahrten insgesamt. Die Anzahl der Klassenfahrten der Schulen wird von den Schulämtern nicht erfasst. An einer onlinebasierten Anmeldung der Klassenfahrten, die neben Arbeitserleichterungen für Schulen und Schulämtern auch solche Auswertungen ermöglichen soll, wird gearbeitet. Geplant ist, die onlinebasierte Anmeldung erstmalig für Klassenfahrten im Schuljahr 2018/2019 zu ermöglichen. Zu 5.: Gemäß der Verwaltungsvorschrift für die Durchführung von Wandertagen und Klassenfahrten vom 22. Juni 2016 (Abl. 2016, Nr. 7, Seite 186) erhalten die Schulen eine Rückmeldung zu den für das Schuljahr 2017/2018 angemeldeten Klassenfahrten bis zum 28. Februar 2017. Die Rückmeldung der Schulämter an die Schulen ist noch nicht abgeschlossen. Es hat sich - wie bereits bei der Erhebung der Klassenfahrten zum Schuljahr 2016/2017 - aber gezeigt, dass zu einzelnen geplanten Maßnahmen Rücksprachebedarf mit den Schulen besteht. Gründe dafür sind im Wesentlichen, dass bei der jeweils geplanten Maßnahme - es sich nicht um eine Klassen- oder Kursfahrt handelt (weil daran nur eine Auswahl von Schülern auf freiwilliger Basis teilnimmt oder es sich um eine Schülerbegegnung im Rahmen von internationalen Schulund Projektpartnerschaften handelt), - ein pädagogischer Kontext nicht erkennbar war, - das Verhältnis zwischen der Anzahl der voraussichtlich teilnehmenden Schüler zur Anzahl der Begleitlehrkräfte als nicht angemessen erschien und - die geplanten Kosten sowohl für die Schüler respektive deren Eltern/Sorgeberechtigten als auch für den Freistaat in keinem angemessenen Verhältnis zum verfolgten pädagogischen Zweck zu stehen scheinen . Aufgrund des mit der Erhebung vom 15. Dezember 2016 festgestellten voraussichtlichen Gesamtbedarfs und den bisherigen Erfahrungen im Zusammenhang mit der tatsächlichen Geltendmachung der Reisekostenvergütung durch die Lehrkräfte hat das TMBJS eingeschätzt, dass alle von den Schulen zum 15. Dezember 2016 angemeldeten Klassenfahrten dem Grunde nach genehmigt werden könnten. Deshalb wurden die Schulämter darüber informiert, dass alle Klassenfahrten, die von den Schulen unter Verwendung des Vordrucks "Klassenfahrtenliste" zum Stichtag 15. Dezember 2016 für das Schuljahr 2017/2018 angemeldet worden sind und die nach einer Prüfung von den Schulämtern als "angemessen" eingeordnet werden, von den Schulämtern freigegeben werden können. Die Angemessenheit einer Maßnahme orientiert sich daran, dass ein pädagogischer Kontext erkennbar ist und die geplanten Kosten sowohl für die Schüler respektive deren Eltern/Sorgeberechtigten als auch für den Freistaat in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten pädagogischen Zweck zu stehen scheinen. Freigabe bedeutet, dass die Schulen diese Klassenfahrten im Schuljahr 2017/2018 durchführen können und das TMBJS die entsprechenden Haushaltsmittel zur Finanzierung der Dienstreisekosten der daran teilnehmenden Lehrkräfte bereitstellen wird. Die Bereitstellung der Haushaltsmittel erfolgt im laufenden Vollzug. Im Übrigen wird, wie unter Antwort zu Frage 4 bereits dargelegt, die Anzahl der geplanten Klassenfahrten, und somit auch Teilmengen davon, von den Schulämtern nicht erfasst. Die dort beschriebene onlinebasierte Erhebung ab dem Schuljahr 2018/2019 soll solche Auswertungen zukünftig ermöglichen. Zu 6. und 7.: Siehe Antwort zu Frage 5. 6 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3540 Zu 8.: Ziel der Erhebung vom 15. Dezember 2016 war die Ermittlung des Gesamtbedarfs für Reisekostenvergütungen der Lehrkräfte im Zusammenhang mit den im Schuljahr 2017/2018 geplanten Klassenfahrten insgesamt. Das Reiseziel wird in diesem Zusammenhang von den Schulämtern nicht erfasst. Die entsprechenden, von den Schulen im Rahmen der Erhebung vom 15. Dezember 2016 zum voraussichtlichen Reiseziel gemachten Angaben, werden nur zur Plausibilitäts- und Angemessenheitsprüfung der einzelnen Maßnahme genutzt. Zu 9.. Klassenfahrten können auch von Abschlussklassen durchgeführt werden. Die Anzahl der Klassenfahrten, die von "Abschlussklassen" im Schuljahr 2017/2018 durchgeführt werden sollen, wird von den Schulämtern nicht erfasst. In Vertretung Ohler Staatssekretärin Genehmigung von Klassenfahrten für das Schuljahr 2017/2018 Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6. und 7.: Zu 8.: Zu 9..