07.03.2017 Drucksache 6/3545Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 27. März 2017 30 Millionen Euro Bundesförderung für Schloss Friedenstein - nachgefragt Die Kleine Anfrage 1818 vom 13. Januar 2017 hat folgenden Wortlaut: In der Beantwortung der Kleinen Anfrage 760 zur Bundesförderung für Schloss Friedenstein in Drucksache 6/1802 wurden einige Fragen mit Verweis auf anstehende Entscheidungen noch nicht beantwortet. Nach ausreichender Frist müssten diese nun zu beantworten sein. Darüber hinaus haben sich neue Fragen ergeben. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Prioritäten für Sanierungsmaßnahmen ergeben sich mit der Aktualisierung des Masterplans der Stiftung "Thüringer Schlösser und Gärten"? 2. Wurden Sanierungsmaßnahmen infolge der geplanten Sanierung von Schloss Friedenstein verschoben ? Wenn ja, welche und wann ist deren Realisierung geplant? 3. Werden für die Sanierung von Schloss Friedenstein künftig zusätzliche Finanzmittel außerhalb des Haushaltstitels "Sanierungsmaßnahmen an Objekten der Stiftung 'Thüringer Schlösser und Gärten'" bereitgestellt ? Wenn ja, in welcher Höhe und über welchen Zeitraum? Wenn nein, warum nicht? 4. Kann der Sanierungszeitraum von Schloss Friedenstein über die vom Bund angestrebte Laufzeit von zehn Jahren verlängert werden? Wenn ja, welcher Zeitraum wäre zulässig? 5. Welche Mittel werden für die Sanierung von Schloss Friedenstein im kommenden Doppelhaushalt des Landes eingestellt? 6. Erfolgt die Finanzierung durch das Land jährlich in gleicher Höhe, wie die vom Bund bereitgestellten und kofinanzierten Mittel? Wenn nein, in welcher Höhe wird das Land Finanzmittel bereitstellen (bitte in Jahresscheiben aufschlüsseln)? 7. Welche Sanierungsmaßnahmen sollen auf Schloss Friedenstein realisiert werden (bitte Schwerpunkte in Jahresscheiben bis zum geplanten Ende aufschlüsseln)? 8. Wurden bereits Sanierungsmaßnahmen infolge bereitgestellter Finanzmittel begonnen? Wenn ja, welche und mit welchen geplanten Kosten? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kellner (CDU) und A n t w o r t der Thüringer Staatskanzlei 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3545 Der Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 6. März 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1. bis 3. und 7.: Die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten sieht folgende drei Sanierungsziele für Schloss Friedenstein vor: 1. Notsicherung, 2. Grundhafte Sicherung, 3. Vollständige Restaurierung und Nutzungsausbau. Innerhalb dieser drei Sanierungsziele sind vier Maßnahmenpakete vorgesehen: - der Schloss-Teilbereich Westflügel inklusive 2. Obergeschoss Westturm, - das Gesamtschloss ohne den Teilbereich Westflügel - die Gebäude im Umgriff des "Orangerie-Parterre" sowie - die "Außenanlagen". Innerhalb dieser aufgeführten Maßnahmen führt die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten derzeit die vollständige Planung der Baumaßnahme durch, nach deren Fertigstellung Aussagen zu den entsprechenden Jahresscheiben vorgenommen werden können. Der Umfang der dargestellten Maßnahmen zeigt, dass mit den Mitteln des Bundes, die der Freistaat kofinanziert , die ursprünglich nicht zu erwartende und umso herausragendere Gelegenheit besteht, Schloss Friedenstein umfassend zu sanieren. Dies rechtfertigt die Aktualisierung des Masterplans der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten, die vorgenommen wurde, um die Förderung der Renovierung und Restaurierung der Schlossanlage Friedenstein auf die erste Position der Prioritätenliste der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten zu setzen. Eine Verschiebung von bisher vorgesehenen Maßnahmen war bislang nicht erforderlich, da die Beratungen für den Doppelhaushalt 2018/2019 mit der Aufstellung der Eckwerte erst begonnen haben und zu erwarten ist, dass in diesem Doppelhaushalt Kulturinvestitionsmittel vorgesehen werden. Ebenfalls nicht erforderlich ist die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel außerhalb des in Frage 3 zitierten Haushaltstitels. Zum einen, weil die Mittel für die Baumaßnahme in dem genannten Titel bereitzustellen sind, damit die Stiftung diese für die Baumaßnahme verwenden kann und zum anderen weil beabsichtigt ist, die Stiftung mit ausreichend Investitionsmitteln im genannten Titel auszustatten. Zu 4. und 6.: Zwischen Bund und Land besteht inzwischen Einvernehmen darüber, dass die Laufzeit für die Sanierungsmaßnahme 15 Jahre betragen soll. Die tatsächliche Höhe der jährlichen Finanzierungsbeiträge des Bundes und des Freistaats wird im Ergebnis der vollständigen Planung der Baumaßnahme feststehen, an deren Fertigstellung die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten derzeit arbeitet. Zu 5.: Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 28. Februar 2017 die Eckwerte zum Doppelhaushalt beschlossen . Bis Mitte April 2017 sind die Haushaltsanmeldungen für den Doppelhaushalt vorzunehmen. Der Haushaltsentwurf wird nach der parlamentarischen Sommerpause an den Landtag übersandt und mit hoher Wahrscheinlichkeit im Dezember 2017 beschlossen. Nach Abschluss des parlamentarischen Beratungsverfahrens lässt sich sagen, wie hoch die Mittel für die Sanierung von Schloss Friedenstein im kommenden Doppelhaushalt tatsächlich sein werden. Diesem Ergebnis soll im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht vorgegriffen werden. Zu 8.: Wie bereits ausgeführt, sind vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen umfangreiche Planungsarbeiten notwendig , an denen die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten derzeit arbeitet. Nach Abschluss dieser Planungsarbeiten wird mit der Sanierung begonnen. Prof. Dr. Hoff Minister 30 Millionen Euro Bundesförderung für Schloss Friedenstein - nachgefragt Ich frage die Landesregierung: Zu 1. bis 3. und 7.: Zu 4. und 6.: Zu 5.: Zu 8.: