08.03.2017 Drucksache 6/3551Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 28. März 2017 (Nicht-)Umsetzung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes Die Kleine Anfrage 1823 vom 16. Januar 2017 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Inwieweit wurde das Landwirtschaftsanpassungsgesetz, welches Bestandteil der Vertragsvereinbarung der Wiedervereinigung ist, durch die Thüringer Landesregierungen in den vergangenen Wahlperioden umgesetzt? 2. Wurde dem hessischen Prüfungsverband, unter anderem für die Erstellung der DM-Eröffnungsbilanz, der Auftrag erteilt beziehungsweise zustimmend bestätigt, nicht das Vermögen personifiziert auf die ehemaligen Bauern zu übertragen beziehungsweise diese zu entschädigen, sondern es den umzuwandelnden Nachfolgeeinrichtungen zuzuordnen und wenn ja, wer erteilte diesen Auftrag? 3. Welche Schlussfolgerungen haben die jeweiligen Thüringer Landesregierungen und jeweils zuständigen Thüringer Ministerien in den vergangenen Jahren bis heute nach Vorlage des Abschlussberichts im Jahre 2003 zum Forschungsprojekt "Rechtsprobleme der Restrukturierung landwirtschaftlicher Unternehmen in den neuen Bundesländern" unter der Leitung von Prof. Dr. Walter Bayer von der Friedrich-Schiller- Universität Jena sowie aus den hierin veröffentlichten Informationen zu den Umwandlungen landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften gezogen und wurden seitens der Thüringer Landesregierungen diesbezüglich Maßnahmen ergriffen, wenn ja, welche und wenn nein, warum nicht? 4. Wurden bezogen auf die in dem vorgenannten Abschlussbericht aufgeführten 28 unwirksamen Umwandlungen konkrete Maßnahmen durch die Thüringer Landesregierungen ergriffen, wenn ja, welche und wenn nein, warum nicht? 5. Welche Schlussfolgerungen haben die beiden Thüringer Landesregierungen seit Vorliegen der Kleinen Anfrage 3718 der damaligen Abgeordneten und jetzigen Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz Anja Siegesmund im Jahre 2014 sowie mit Bezug auf die Antwort der Landesregierung hierzu (vergleiche Drucksache 5/7507) gezogen und wurden daraufhin Maßnahmen seitens der beiden Thüringer Landesregierungen ergriffen, wenn ja, welche und wenn nein, warum nicht? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Rudy (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3551 Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 7. März 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Das Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) regelt im Wesentlichen die Bedingungen für die Teilung, den Zusammenschluss, die Auflösung sowie die Umwandlung der ehemaligen Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG). Im Mittelpunkt stehen dabei die Vermögensansprüche der LPG-Mitglieder beim Ausscheiden aus der LPG oder deren Umwandlung in eine privatwirtschaftliche Rechtsform. Es handelt sich bei den Regelungen des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes ausschließlich um privatrechtliche Vorgänge, die nicht seitens der Landesregierung umzusetzen sind. Der Gesetzgeber hatte sich bewusst dafür entschieden, die Privatisierung der LPG nicht einer staatlichen Stelle zu übertragen, so wie es in den anderen Wirtschaftssektoren durch das Treuhandgesetz geschah. Die Durchsetzung der im Landwirtschaftsanpassungsgesetz geregelten Ansprüche konnte letztlich nur im Klageweg erfolgen (§§ 37, 65 ff. LwAnpG). Lediglich § 70 Abs. 3 LwAnpG eröffnete den obersten Landesbehörden das Recht zur Prüfung der Geschäftsführung der LPG bei Vorliegen von Anhaltspunkten für ein gesetzeswidriges Verhalten. Das in Thüringen jeweils für Landwirtschaft zuständige Ministerium hat von diesem Prüfungsrecht in den Jahren 1992 bis 2005 Gebrauch gemacht. Die Prüfung erfolgte stets als Einzelfallprüfung hinsichtlich der individuellen Abfindungsansprüche des Beschwerdeführers. Das Ergebnis der Prüfung war jedoch nur eine unverbindliche Empfehlung, gegebenenfalls der Versuch einer Vermittlung widerstreitender Interessen. Zu 2.: Der Landesregierung ist ein solcher Auftrag beziehungsweise eine solche Bestätigung nicht bekannt. Zu 3.: Das damals für Landwirtschaft zuständige Ministerium hat das Forschungsprojekt dahin gehend aktiv unterstützt , dass die vorhandenen umfangreichen Prüfungsunterlagen zu Untersuchungszwecken zur Verfügung gestellt wurden. Nach Veröffentlichung des Abschlussberichtes im Jahr 2003 zeigte sich sehr bald ein breites öffentliches Interesse an einer namentlichen Veröffentlichung der von Prof. Dr. Walter Bayer identifizierten 28 unwirksamen LPG-Umwandlungen in Thüringen. Zum damaligen Zeitpunkt hat der Landesdatenschutzbeauftragte eine namentliche Veröffentlichung jedoch aus datenschutzrechtlichen Gründen heraus als nicht zulässig erachtet. Im Zusammenhang mit der Antwort auf die Kleine Anfrage 3718 "Unwirksame Umwandlungen von Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften" in Drucksache 5/7507 hat der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) erneut eine datenschutzrechtliche Prüfung vorgenommen und in deren Ergebnis dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft sowie der Friedrich-Schiller-Universität Jena mitgeteilt, dass eine Veröffentlichung der Namen nunmehr möglich sei. Insofern übermittelt die Friedrich-Schiller-Universität Jena seit Anfang des Jahres 2016 Interessenten auf Anfrage die namentliche Liste der im Rahmen des Forschungsprojektes ermittelten unwirksamen Umwandlungen . Dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft liegt die Liste vor. Da es sich hierbei jedoch um eine wissenschaftliche Untersuchung ohne Rechtswirkung gegenüber den aufgelisteten Unternehmen handelt, ergibt sich aus der Liste und dem Abschlussbericht kein spezieller Handlungsbedarf . Zu 4.: Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Zu 5.: Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Keller Ministerin (Nicht-)Umsetzung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: