08.03.2017 Drucksache 6/3552Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 28. März 2017 Freie Verfügbarkeit von Geoinformationen Die Kleine Anfrage 1842 vom 24. Januar 2017 hat folgenden Wortlaut: Am 19. Januar 2017 meldete die Thüringer Allgemeine, dass der Freistaat Thüringen Geodaten frei zugäng lich und kostenlos zur Verfügung stellt und bereits circa 115.000 Datensätze veröffentlicht seien. In frage die Landesregierung: 1. Welche Voraussetzungen gibt es für den Zugriff auf diese Geodaten? 2. Wie bewertet die Landesregierung den Wegfall von jährlich bis zu 1,5 Millionen Euro Einnahmen des Landesamts für Vermessung und Geoinformationen? 3. Werden die Zugriffe auf diese Geoinformationen dokumentiert und protokolliert? 4. Wie bewertet die Landesregierung die Gefahr des Missbrauchs (zum Beispiel Spionage, Terrorismus, allgemeine Kriminalität) dieser frei zugänglichen Informationen und wie kann sichergestellt werden, dass die zur Verfügung gestellten Informationen nicht für solche Zwecke genutzt werden können? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 7. März 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die offenen Geobasisdaten sind für jedermann zu jedem Zweck im Internet zum Download zugänglich. Die Nutzung erfolgt unter der "Datenlizenz Deutschland Namensnennung Version 2.0". Der Copyrightver merk lautet "© GDITh". Zu 2.: Ziel der Landesregierung ist es, die Möglichkeiten der digitalen Kommunikation besser zu nutzen; insofern wird das Verfügbarmachen freier digitaler Inhalte unterstützt und gefördert (vgl. Koalitionsvertrag für die 6. Wahlperiode des Thüringer Landtags, Seite 60 61). Offene Geodaten sollen im Interesse der Allgemein heit für Jedermann kostenfrei verfügbar sein. Dass mit dieser bürgerfreundlichen Umsetzung Einnahmever luste für den Landeshaushalt einhergehen, ist eine bewusste politische Entscheidung der Landesregierung. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3552 Darüber hinaus ermöglicht der freie Zugang zu offenen Geobasisdaten Neugründungen von Unternehmen und die Entwicklung von Geschäftsmodellen, die bisher aufgrund der Kostenhürde verhindert wurden. Die se Start Up's generieren wiederum Steuermittel, die dem Landeshaushalt zufließen. Zu 3.: Grundsätzlich erfolgt keine nutzerbezogene Dokumentation oder Protokollierung der Zugriffe. Zu 4.: Die Möglichkeit einer kriminellen Nutzung kann generell nicht ausgeschlossen werden. Dieses Risiko bestand bereits vor der offenen Bereitstellung von Geobasisdaten im Internet. Es ist nicht ersichtlich, dass das Risi ko gegenüber der bisherigen Sach und Rechtslage erhöht wurde. Alle jetzt lediglich kostenfrei verfügbaren Daten konnten schon in der Vergangenheit ohne Prüfung eines Verwendungszweckes beim Thüringer Lan desamt für Vermessung und Geoinformation bestellt beziehungsweise zum Teil online eingesehen werden. Keller Ministerin Freie Verfügbarkeit von Geoinformationen In frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: