08.03.2017 Drucksache 6/3553Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 29. März 2017 Bestellung des Regelbetriebs der Bahnverbindung zum Rennsteig Die Kleine Anfrage 1825 vom 19. Januar 2017 hat folgenden Wortlaut: Die Bahnverbindung von Ilmenau zum Bahnhof Rennsteig hat sich in den vergangenen Jahren aus touris tischer Sicht als besonders wichtig für die Region erwiesen. Derzeit läuft diese Verbindung immer noch im Probebetrieb, obwohl eine Entscheidung des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft dazu bereits mehrfach angekündigt wurde. Durch diesen Status ist es bisher nicht möglich dringend not wendige Investitionen zu tätigen. Für die Akteure ist Planungssicherheit allerdings von großer Bedeutung. In Kombination mit dem Rennsteigticket bringt die Bahnverbindung Gästen am mittleren Rennsteig einen echten Mehrwert für deren Aufenthalt. Eine Nichtfortführung würde die Arbeit von touristischen Leistungs trägern der vergangenen Jahre zerstören. Vielmehr erscheint touristisch sogar eine Fortführung der Bahn verbindung bis Schmiedefeld oder sogar bis Themar als sehr sinnvoll. Ich frage die Landesregierung: 1. Plant die Landesregierung die Bestellung der Bahnverbindung zum Bahnhof Rennsteig im Regelbetrieb? Wenn ja, wann? Wenn nein, weshalb nicht? 2. Welche Möglichkeiten zur Umsetzung sieht die Landesregierung in einer Ringbahnverbindung zwischen Ilmenau, Suhl und Themar? 3. Welche Potenziale und Chancen misst die Landesregierung Ideen bei, die Bahnverbindung kommend von Ilmenau weiter bis Schmiedefeld oder sogar Themar zu bestellen? 4. Welche touristische Bedeutung sieht die Landesregierung in der Bahnverbindung zum Rennsteig und wie soll sie künftig vermarktet werden? 5. Welche Investitionen plant die Landesregierung um den Erhalt der Bahnstrecke über den Rennsteig wei ter zu gewährleisten? 6. Wie unterstützt die Landesregierung lokale Akteure dabei das Rennsteigticket auf weitere Regionen des Rennsteigs auszuweiten? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bühl (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3553 Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 7. März 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Verkehrsleistungen auf der Strecke Ilmenau–Bahnhof Rennsteig an Wochenenden und an Feiertagen werden derzeit bei der Erfurter Bahn GmbH als regulärer Schienenpersonennahverkehr bestellt. Die Landesregierung beabsichtigt, die Verkehre auch nach Auslaufen des Verkehrsvertrages bei dem künf tigen Betreiber des Dieselnetzes Südthüringen zu bestellen. Die Landesregierung verhandelt hierzu bereits seit letztem Jahr mit dem Infrastrukturbetreiber und der SüdThüringen Bahn GmbH. Aufgrund der erheblich gestiegenen Forderungen hinsichtlich der Betriebs und Infrastrukturkosten dauern die Prüfungen aktuell an. Die Landesregierung strebt einen Vertragsschluss mit der SüdThüringen Bahn GmbH bis Ende August 2017 an. Zu 2.: Grundsätzlich sind Ringbahnverbindungen umsetzbar. Die Landesregierung weist jedoch darauf hin, dass die betriebliche Realisierung eines Ringzugprojekts regelmäßig sehr anspruchsvoll ist. Im konkreten Fall ständen nahezu ausschließlich eingleisige Strecken zur Verfügung, auf denen diese An gebote zusätzlich zu dem vom Land bestellten Regelverkehr verkehren müssten. Außerdem müssten Züge mehrfach die Fahrtrichtung ändern, was den betrieblichen Aufwand weiter erhöhen und zu unattraktiven Fahrzeiten führen würde. Weiterhin werden in der angesprochenen Ringzugverbindung keine ausreichen den Fahrgastpotenziale erwartet. Zu 3.: Regelmäßige Bahnverkehre über den Bahnhof Rennsteig hinaus böten die Chance, den Rennsteig auch von Süden her mit dem ÖPNV touristisch besser zu erschließen. Wie hoch das Potenzial für den Tourismus konkret sein könnte, wurde noch nicht ermittelt. Hierzu müssten gemeinsam mit der Region zunächst qualifizierte Untersuchungen durchgeführt werden. Für tägliche Angebote im Schienenpersonennahverkehr sieht die Landesregierung keinen ausreichenden Verkehrsbedarf. Zwischen Rennsteig und Themar verkehren nach Kenntnis der Landesregierung heute kei ne Regionalbusangebote, was auf den geringen Verkehrsbedarf in dieser Relation hindeutet. Zu 4.: Die nördliche Bahnverbindung zum Rennsteig hat sich aus Sicht der Landesregierung für die touristische Erschließung mit dem ÖPNV bewährt. Zusammen mit dem Rennsteigticket erhöht sie den Komfort einer alternativen umweltfreundlichen Mobilität. Die Vermarktung der Verkehrsangebote erfolgt grundsätzlich durch die Eisenbahnverkehrsunternehmen. Die touristischen Leistungsträger der Region unterstützen die Vermarktung durch eigene Maßnahmen. Zu 5.: Die Landesregierung plant keine Investitionen in die private Eisenbahninfrastruktur. Hierfür ist ausschließ lich der Infrastrukturbetreiber zuständig. Nach Kenntnis der Landesregierung stehen der Rennsteigbahn GmbH & Co KG für diese Strecke keine ausreichenden Mittel zum längerfristigen Erhalt der Betriebsfähigkeit der Strecke zur Verfügung. Sofern der Infrastrukturbetreiber eigene Investitionen plant, könnte das Land Fördermittel für die zuwendungsfähigen Investitionsmaßnahmen anbieten. Dazu wird die Landesregierung Gespräche mit dem Infrastrukturbetrei ber und mit den Kommunalvertretern an der Rennsteigbahn führen. Zu 6.: Die Ausweitung des Rennsteigtickets ist eine Initiative auf dem Handlungsfeld "Verkehrsinfrastruktur und Mobilität" des von der Landesregierung initiierten Projekts "Zukunft Thüringer Wald". Die Ausweitung des Rennsteigtickets auf weitere Gemeinden im Thüringer Wald reduziert Nutzungsbarri eren des ÖPNV. Sie schafft einen Mehrwert des Tickets für Übernachtungsgäste und stärkt den ÖPNV als alternative umweltfreundliche Mobilitätsoption. Eine gesetzliche Grundlage zur Finanzierung der Ausweitung des Rennsteigtickets soll mit der Initiative der die Regierung tragenden Fraktionen "Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabenge setzes" (Drucksache 6/3107) geschaffen werden. Darin wird klargestellt, dass auch die den Kur und Er holungsgästen eingeräumte Möglichkeit zur kostenlosen Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs 3 Drucksache 6/3553Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Bestandteil der zu Kur und Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen ist. Für staatlich anerkann te Kur und Erholungsorte wird damit die Rechtssicherheit geschaffen, um ihren Kur und Erholungsgäs ten beispielsweise durch eine Gästekarte eine, auch über das Gemeindegebiet hinausgehende, kostenlo se Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs zu ermöglichen. Keller Ministerin Bestellung des Regelbetriebs der Bahnverbindung zum Rennsteig Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: