13.03.2015 Drucksache 6/356Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 24. März 2015 Konzentration von Behördenstandorten im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft Die Kleine Anfrage 121 vom 28. Januar 2015 hat folgenden Wortlaut: Am 16. Oktober 2014 teilte das ehemalige Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr mit, dass das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) zukünftig am Standort des Thüringer Landesamts für Vermessung und Geoinformation (TLVermGeO) in der Hohenwindenstraße in Erfurt untergebracht werden soll. Durch die Konzentration an einem Standort seien Kosteneinsparungen in Höhe von jährlich 150.000 Euro zu erwarten. In der daraufhin eingeleiteten öffentlichen Ausschreibung wurden die Umzugsleistungen zusammengefasst wie folgt beschrieben: 1. Umzug TLBV mit 120 Büroarbeitsplätzen von der Halleschen Straße in die Hohenwindenstraße, 2. Umzug Archiv (760 Ifdm) des TLBV von der Halleschen Straße in die Hohenwindenstraße, 3. Umzug Archiv (1.080 Ifdm) des Straßenbauamts Mittelthüringen von der Warsbergstraße in die Hallesche Straße, 4. Umzug Straßenbauamt Mittelthüringen mit 95 Büroarbeitsplätzen von der Warsbergstraße in die Halle- sche Straße. Am 13. Januar 2015 teilte das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft mit, dass bis Ende März das Straßenbauamt Mittelthüringen in die Liegenschaft des TLVermGeO in der Hohenwindenstraße einziehen soll. Hierdurch könnten jährlich über 100.000 Euro Mietkosten eingespart werden. In einer weiteren öffentlichen Ausschreibung werden die Umzugsleistungen zusammengefasst wie folgt beschrieben: Umzug des Archivs (1.100 Ifdm) und circa 80 Büroarbeitsplätze des Straßenbauamts Mittelthüringen von der Warsbergstraße in die Hohenwindenstraße. Ich frage die Landesregierung: 1. Was sind die Gründe dafür, dass das TLBV nicht - wie ursprünglich beabsichtigt - am Standort des TLVermGeo in der Hohenwindenstraße in Erfurt untergebracht werden soll? 2. Wie viele Mitarbeiter sollten nach der ursprünglichen Raumbedarfsplanung zusätzlich am Standort Hohenwindenstraße untergebracht werden und wie viele sollen es nach den am 13. Januar 2015 mitgeteilten Planungen sein? 3. Welche Umbaumaßnahmen und Investitionen sind bereits erfolgt und orientierten sich diese am Bedarf des Straßenbauamts Mittelthüringen oder des TLBV? 4. Hält die Landesregierung an den Plänen zur Einrichtung eines einheitlichen Landesamtes fest und wie wirken sich die nunmehr geänderten Umzugspläne hierauf aus? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Liebetrau (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/356 Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 13. März 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Vor dem Hintergrund der dem Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) neu zugeordneten Behörden (drei Ämter für Landentwicklung und Flurneuordnung, sieben Landwirtschaftsämter) und Einrichtungen (Landesanstalt für Landwirtschaft, Lehr- und Versuchsanstalt Gartenbau ) bedarf es einer Neubewertung der ursprünglichen Strukturvorschläge. Der Willensbildungsprozess hierzu ist noch nicht abgeschlossen. Es wurde bislang lediglich entschieden, die geplanten Umzüge auf das notwendige Maß zu reduzieren und im Zuge dessen das Straßenbauamt Mittelthüringen aus der gekündigten Liegenschaft Warsbergstraße unmittelbar in die Hohenwindenstraße zu verlagern. Es ist beabsichtigt, die Personalverwaltung des Landesamts für Bau und Verkehr (TLBV) und des Landesamts für Vermessung und Geoinformation (TLVermGeo) am Standort Hohenwindenstraße zusammenzuführen. Zu 2.: Nach der ursprünglichen Planung sollten ca. 120 Bedienstete des TLBV vom Standort Hallesche Straße in die Hohenwindenstraße umziehen. Durch den nunmehr vorgesehenen Umzug des Straßenbauamts Mittelthüringen sowie die beabsichtigte Verlagerung der Personalverwaltung des TLBV werden kurzfristig 93 Bedienstete zusätzlich am Standort Hohenwindenstraße untergebracht. Die Planungen hinsichtlich der Bündelung der zentralen Dienste und damit der weiteren Unterbringung von Bediensteten an diesem Standort sind noch nicht abgeschlossen. Zu 3.: Die erforderlichen Baumaßnahmen zur Herrichtung der angemieteten Räume und Flächen wurden grundsätzlich vom Vermieter auf seine Kosten durchgeführt. Einzige Ausnahme hiervon bildet eine zentrale unterbrechungsfreie Stromversorgung im Zusammenhang mit der Errichtung eines neuen modernen Serverraums , der sich sowohl am Bedarf des TLBV, des TLVermGeo als auch des Straßenbauamts Mittelthüringen orientiert. Die Einrichtung des Serverraumes stellt die effiziente, umwelt- und ressourcenschonende sowie sicherheitstechnisch positive Lösung zur Nutzung der Informationstechnik der genannten Dienststellen dar. Zu 4.: Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Keller Ministerin