10.03.2017 Drucksache 6/3560Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 30. März 2017 Vorfall in der Erstaufnahmeeinrichtung Gera in der Nacht vom 21. auf den 22. Januar 2017 Die Kleine Anfrage 1835 vom 24. Januar 2017 hat folgenden Wortlaut: Am 24. Januar 2017 berichtet die Ostthüringer Zeitung auf ihrer Homepage: "Gera: In der Nacht von Sonnabend zum Sonntag kam es zu einem Polizeieinsatz in der Erstaufnahmeeinrichtung in Gera, Dr.-Hermann- Schomburg-Straße. Zwei Männer des Wachschutzes stellten ... die beschädigte Scheibe einer Zwischentür fest. Zur Klärung ... betraten diese das Zimmer von einem 22-jährigen Algerier und einem 24-jährigen Marokkaner. Hier wurden sie von den Bewohnern mit Gegenständen beworfen. ... Die eingesetzten Polizeibeamten nahmen die beiden Männer in Gewahrsam ... Es kam wiederholt zu Beleidigungen und Widerstandshandlungen gegenüber den Beamten durch die beiden alkoholisierten Männer. Entsprechende Anzeigen gegen die Männer wurden erstattet." Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich in der Nacht vom 21. auf den 22. Januar 2017 in der Erstaufnahmeeinrichtung Gera ereignet? 2. Wie viele Polizeibeamte und sonstige Hilfskräfte waren im Einsatz? Welche Kosten hat der Einsatz verursacht ? 3. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Personen welchen Geschlechts, welchen Alters und welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämtliche , auch etwaige vorherige angeben) eingeleitet? 4. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergangenheit polizeilich auffällig gewesen (Vorstrafen)? Wenn ja, welche und weshalb? 5. Wie viele Verletzte hat es infolge des Vorfalls gegeben (bitte nach Alter und Staatsangehörigkeit [sämtliche , auch etwaige vorherige angeben] auflisten)? 6. Wurden Polizeibeamte verletzt? Wenn ja, wie viele und wie und wie lang waren beziehungsweise sind die Dienstausfallzeiten? 7. Wurde privates oder öffentliches Eigentum infolge des Vorfalls beschädigt (wenn ja, bitte die Schadenssumme aufführen und auflisten, wer für die Begleichung des Schadens aufkommt)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3560 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 9. März 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Vorfall ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Unter Hinweis auf Artikel 67 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Absatz 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz, Artikel 6 Absatz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Absatz 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als nachstehenden Angaben abgesehen (vgl. auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1.: Im besagten Zeitraum wurde durch den Wachschutz der Erstaufnahmeeinrichtung Gera eine ungewöhnliche Geräuschentwicklung im Innenbereich des Gebäudes wahrgenommen. Die folgend durchgeführte Prüfung führte zur Feststellung einer beschädigten Innentür. Die gleichfalls ersichtliche Spurenlage legte die Vermutung nahe, dass die Beschädigung durch Bewohner eines naheliegenden Zimmers verursacht wurde. Beim Betreten des Zimmers wurden die Mitarbeiter des Wachschutzes durch die anwesenden Personen mit Gegenständen beworfen. Die daraufhin verständigten Polizeibeamten nahmen die Personen in Gewahrsam. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 2.: Es kamen 14 Polizeivollzugsbeamte zum Einsatz. Die Kosten belaufen sich auf die im konkreten Einzelfall angefallenen Betriebskosten der eingesetzten Führungs - und Einsatzmittel sowie die anteiligen Personalkosten. Beim Einsatz der Thüringer Polizei im Rahmen ihrer originären Aufgaben werden regelmäßig keine Kosten im Detail erhoben. Zu 3.: Es wurden drei Ermittlungsverfahren wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Körperverletzung gegen zwei männliche Personen eingeleitet. Dabei handelt es sich um einen Marokkaner im Alter von 24 Jahren und einen Algerier im Alter von 22 Jahren. Zu 4.: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Zu 5.: Es wurden keine Personen verletzt. Zu 6.: Es wurden keine Polizeibeamten verletzt. Zu 7.: Infolge des Vorfalls wurde die Glasscheibe einer Tür in der Erstaufnahmeeinrichtung beschädigt. Erkenntnisse zur genauen Schadenshöhe liegen noch nicht vor. Die Kosten werden zunächst im Rahmen der laufenden Bewirtschaftung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt getragen. Inwieweit Schadensersatzansprüche gegenüber einem Schadensverursacher geltend gemacht und durchgesetzt werden können, bedarf noch der Prüfung. Dr. Poppenhäger Minister Vorfall in der Erstaufnahmeeinrichtung Gera in der Nacht vom 21. auf den 22. Ja-nuar 2017 Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: