10.03.2017 Drucksache 6/3561Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 30. März 2017 Drucker in den Dienststellen der Thüringer Polizei Die Kleine Anfrage 1840 vom 25. Januar 2017 hat folgenden Wortlaut: Vor einigen Tagen musste ich wiederholt Anzeige bei der Polizei erstatten. In diesem Zusammenhang fiel mir wiederholt auf, dass der Drucker nicht am Arbeitsplatz des Polizeibeamten steht, welcher die Anzeige aufnimmt. Durch die Abholung des Dokuments in einem anderen Raum geht Arbeitszeit verloren und es stört den Ablauf durch den Ortswechsel, auch für den Anzeigenerstatter, da für die Unterschrift in der Regel ein weiterer anderer Raum aufgesucht werden muss. In der Antwort auf die Kleine Anfrage 657 vom 5. Februar 2016 in Drucksache 6/1739 hatte ich zu diesem Sachverhalt bereits nachgefragt, jedoch ist dieser Umstand noch immer aktuell. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele von den 157 direkt angeschlossenen Druckern befinden sich an Arbeitsplätzen von Polizeibeamten , welche Anzeigen der Bürger aufnehmen? 2. Wann (Datum) kann die Polizei damit rechnen, Drucker direkt an allen Arbeitsplätzen zu haben, an denen Anzeigen von Bürgern aufgenommen werden? 3. Sollte die Landesregierung der Meinung sein, keine Drucker direkt an diesen Arbeitsplätzen vorhalten zu müssen, wie begründet sie ihre Entscheidung? 4. Wie viele Anzeigen hat die Polizei in den Dienststellen insgesamt in der Vergangenheit jährlich in Thüringen aufgenommen (bitte auflisten für die Jahre 2014 bis 2016)? 5. Wie hoch wären die Kosten, wenn alle Arbeitsplätze in den Dienststellen der Thüringer Polizei, an denen Anzeigen aufgenommen werden, mit Standard-Arbeitsplatz-Laserdruckern (schwarz/weiß) ausgestattet würden? Wie viele Drucker müssten in diesem Falle beschafft werden? 6. Welche Kosten entstehen im Durchschnitt für die Dienstminute eines Polizeibeamten, der in der Regel Anzeigen der Bürger aufnimmt? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kießling (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3561 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 9. März 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Es befinden sich 13 direkt angeschlossene Drucker an Arbeitsplätzen von Polizeibeamten, an denen Anzeigen von Bürgern aufgenommen werden. Grundsätzlich können entsprechend der fachlichen Anforderungen Anzeigen an allen Standard-Arbeitsplätzen der Thüringer Polizei aufgenommen werden. Die Beschreibung bzw. Ausstattung von speziellen Arbeitsplätzen für die Anzeigenaufnahme in der Thüringer Polizei ist aus diesem Grund nicht erforderlich. Zu 2.: Die Thüringer Polizei setzt die verfügbare Drucktechnik mit dem Ziel einer effizienten, wirtschaftlichen und arbeitsschutzkonformen Verteilung ein. Dies bedingt einen größtmöglichen Einsatz von Multifunktionsgeräten (MFG) zum Drucken, Kopieren, Scannen und Faxen. Ein Einsatz von Druckern direkt an den Arbeitsplätzen ist aus obigen Gründen nicht vorgesehen. Nur in speziellen Fällen (körperliche Einschränkungen, Schutzwürdigkeit, Einzelarbeitsplatzrechner im Gebäude(-teil)) wird von diesem Grundsatz abgewichen. Zu 3.: Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Zu 4.: Entsprechend der Fragestellung wurden folgende statistische Daten erhoben: Jahr Anzeigen 2014 243.104 2015 252.386 2016 250.289 Zu 5.: In der Thüringer Polizei werden 4.561 Standard-Arbeitsplatzcomputer betrieben, an denen - entsprechend der fachlichen Anforderungen - Anzeigen aufgenommen werden können. Geht man von einem einfachen Schwarz/Weiß-Laserdrucker aus (ohne doppelseitigen Druck, bis max. Druckgröße A4) ergeben sich unter der Annahme eines Anschaffungspreises pro Gerät von ca. 60 Euro etwa 275.000 Euro Anschaffungskosten (für Kauf). Hierbei sind Folgekosten (wie z.B. Verbrauchsmaterial, Unterhaltungskosten, Aufwendungen für Betrieb und Administration) nicht berücksichtigt. Zu 6.: Die Höhe der durchschnittlichen Kosten einer Dienstminute eines Polizeivollzugsbeamten - der in der Regel Anzeigen aufnimmt - ist nicht bestimmbar, da derartige Berechnungsgrößen nicht existieren. Dr. Poppenhäger Minister Drucker in den Dienststellen der Thüringer Polizei Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: