13.03.2015 Drucksache 6/357Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 24. März 2015 Wegenutzung für Radfahrer im Thüringer Wald, Änderung des Thüringer Waldgesetzes in § 6 Abs. 3 Die Kleine Anfrage 123 vom 29. Januar 2015 hat folgenden Wortlaut: Die Wege des Thüringer Waldes sind für Radfahrer nach aktueller Rechtslage nur zum Teil zugänglich. Im Thüringer Waldgesetz wird nach festen und befestigten Wegen unterschieden. In Zeiten unsteter Wintersportbedingungen sehe ich gerade im Radtourismus große Chancen für die Entwicklung des Tourismusstandortes Thüringen. Fahrrad- und Tourismusverbände und Interessengemeinschaften, die beide Arten von Wegen benutzt haben , sehen im aktuellen Gesetz eine einschneidende Rückentwicklung für den Radtourismus. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie schätzt die Landesregierung die Auswirkungen der Änderung des Thüringer Waldgesetzes im Hinblick auf den geschilderten Sachverhalt ein? 2. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung um den Radtourismus in Thüringen voranzubringen? 3. Welchen Stellenwert räumt die Landesregierung dem Radtourismus bei der Fortschreibung der Landestourismuskonzeption ein? 4. Zu wie vielen Unfällen ist es im Thüringer Wald auf "festen" und "befestigten" Wegen mit Radfahrern in den vergangenen drei Jahren gekommen (bitte nach einzelnen Jahren aufschlüsseln)? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 12. März 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die besagte Änderung des Thüringer Waldgesetzes datiert vom 19. Dezember 2013. Seit der Änderung vor über einem Jahr ist der Landesregierung nur eine Beschwerde eines Verbandes, einer Tourismusorganisation oder von Einzelpersonen bekannt geworden. Dies zeigt auf, dass es durch die Änderung zu keinen wesentlichen Problemen in der Praxis gekommen ist. Unabhängig davon bietet das bei der Landesforstanstalt angesiedelte Projekt "Forsten und Tourismus" die Möglichkeit, in Abstimmung mit allen Betroffenen auch andere als befestigte Wege für das Radfahren zu öffnen, wenn die Waldeigentümer dem zustimmen. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bühl (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/357 Zu 2.: Der Radtourismus ist in der Landestourismuskonzeption 2011-2015 neben dem Wandertourismus als TopThema für Thüringen im Bereich Natur- und Aktivtourismus definiert. Daher wird der Schwerpunkt der touristischen Radwegeförderung auch weiterhin in der Umsetzung und Begleitung des Radverkehrskonzepts für den Freistaat Thüringen aus dem Jahr 2008 liegen. Im Radverkehrskonzept ist das Zielkonzept für das radtouristische Landesnetz festgelegt. Es besteht aus zwei Ebenen, dem Radfernwegenetz mit rund 1.500 Kilometer Länge und dem Radhauptwegenetz mit rund 1.700 Kilometer. Das Radfernnetz richtet sich schwerpunktmäßig an Radtouristen. Es ist ein Netz aus gegenwärtig 13 speziell durch die Thüringer Tourismus GmbH zu vermarktenden Radfernwegen. Das Radhauptnetz verdichtet das Radfernnetz, bindet alle Ober- und Mittelzentren und die wichtigsten Sehenswürdigkeiten und Naturräume Thüringens an und erfüllt neben seiner touristischen Funktion wichtige Aufgaben im Alltagsradverkehr. Die weitere Umsetzung des Zielkonzepts soll u.a. durch den qualitativen Ausbau des radtouristischen Landesnetzes entsprechend der im Radverkehrskonzept festgelegten Qualitätsstandards erfolgen. Das betrifft u.a. eine durchgehende Befahrbarkeit und Beschilderung, eine ausreichende Breite der Radverkehrsanlagen sowie das Schließen noch vorhandener Lücken. Im Weiteren ist eine Sicherung der Nachhaltigkeit durch regionales Qualitätsmanagement notwendig. Die Aktivitäten sollen sowohl auf die Radwegeinfrastruktur, Wegweisung und Befahrbarkeit als auch auf Zertifizierung von Radwegen als Qualitätsradroute gerichtet sein. Um die Kommunen bei der Verbesserung der Qualität der Routen des radtouristischen Landesnetzes zu unterstützen , hat das Wirtschaftsministerium bereits seit dem Jahr 2008 fortlaufend die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH mit der Aufgabe des Landesradwegewarts betraut. Aufgaben des Landesradwegewarts sind u.a. die Befahrung des radtouristischen Landesnetzes und die Dokumentation von Mängeln und Problemstellen hinsichtlich der Oberfläche, Wegweisung und der Verkehrssicherheit der Radwege. Der Landesradwegewart informiert die Landkreise und kreisfreien Städte über die festgestellten Mängel in Regionalgesprächen , damit diese die Mängel schrittweise im Rahmen ihrer Möglichkeiten beheben können. Ende letzten Jahres hat der Landesradwegewart im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft eine eigene Internetseite freigeschaltet, wo Mängel an den Themenrouten (radtouristisches Landesnetz) gemeldet werden können, die dann an die Radverkehrsverantwortlichen der Landkreise und kreisfreien Städte zur Bearbeitung weitergeleitet werden. Neben der regelmäßigen Vermarktung des Radtourismus durch die Thüringer Tourismus GmbH ist der Radroutenplaner des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft ein weiteres Marketinginstrument , das in Zusammenarbeit mit dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft und der Thüringer Tourismus GmbH ständig weiterentwickelt wird. Zu 3.: Der Radtourismus als ein definiertes Top-Thema für den Natur- und Aktivtourismus in Thüringen wird auch bei der Fortschreibung der Landestourismuskonzeption entsprechend Berücksichtigung finden. Im Weiteren beabsichtigt das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, das Radverkehrskonzept für den Freistaat Thüringen in Zusammenarbeit mit dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft fortzuschreiben. Zu 4.: Hierzu liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Keller Ministerin