14.03.2017 Drucksache 6/3573Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 31. März 2017 Betreuungsstunden in den Schulhorten des Landkreises Nordhausen Die Kleine Anfrage 1857 vom 27. Januar 2017 hat folgenden Wortlaut: Die Kleine Anfrage 1485 vom 16. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Thüringen ist das einzige Bundesland , in dem der Grundschulhort als fester Bestandteil der Grundschule im Schulgesetz verankert ist. 85 Prozent der Thüringer Schüler an Grund- und Gemeinschaftsschulen besuchen den Schulhort. In der Antwort auf die Kleine Anfrage 1485 vom 16. September 2016 teilte die Landesregierung mit, dass eine vollständige Beantwortung der Anfrage nicht möglich sei. Die gewünschten Angaben würden ausgewertet und liegen Anfang 2017 vor. In der Antwort auf die Kleine Anfrage 1656 vom 3. November 2016 wurden bereits Zahlen für die Stadt Jena mitgeteilt. Die Situation an den Thüringer Grund- und Gemeinschaftsschulen ist landesweit von Interesse. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Beschäftigte (nach VZB) waren am 1. Juli 2016 im Landkreis Nordhausen gesamt und an den einzelnen Grund- und Gemeinschaftsschulen an den Horten tätig (bitte Einzelauflistung der Schulen nach Anzahl der Hortkinder, Betreuungsstunden, dafür vorgesehene VZB, Anzahl der Erzieher sowie jeweilige Gruppengrößen)? 2. Wie viele Beschäftigte (nach VZB) waren am 1. September 2016 im Landkreis Nordhausen gesamt und an den einzelnen Grund- und Gemeinschaftsschulen an den Horten tätig (bitte Einzelauflistung der Schulen nach Anzahl der Hortkinder, Betreuungsstunden, dafür vorgesehene VZB, Anzahl der Erzieher sowie jeweilige Gruppengrößen)? 3. Wie viele Beschäftigte (nach VZB) waren am 1. Januar 2017 im Landkreis Nordhausen gesamt und an den einzelnen Grund- und Gemeinschaftsschulen an den Horten tätig (bitte Einzelauflistung der Schulen nach Anzahl der Hortkinder, Betreuungsstunden, dafür vorgesehene VZB, Anzahl der Erzieher sowie jeweilige Gruppengrößen)? 4. In welchen Entgeltgruppen und Erfahrungsstufen waren die an den Schulen im Landkreis Nordhausen tätigen Horterzieherinnen und -erzieher zum 1. Juli 2016, 1. September 2016 und 1. Januar 2017 eingruppiert ? 5. In welchem finanziellen Umfang gab es bis zum Ende des Schuljahres 2015/2016 für die einzelnen Schulen im Landkreis Nordhausen Möglichkeiten, zusätzliche Betreuungs- und Bildungsangebote vorzuhalten (bitte Einzelauflistung nach Schulname, Schulnummer, Maßnahme und Kosten in Euro)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Tischner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3573 6. In welchem finanziellen Umfang gab es am 1. Oktober 2016 für die einzelnen Schulen im Landkreis Nordhausen Möglichkeiten, zusätzliche Betreuungs- und Bildungsangebote vorzuhalten (bitte Einzelauflistung nach Schulname, Schulnummer, Maßnahme und Kosten in Euro)? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 10. März 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Frage wird im Rahmen der Terminverlängerung beantwortet. Zu 2. und 3.: Die erbetenen Angaben sind nachfolgend dargestellt. Nordhausen Schule Hortkinder Bedarf gemäß VV Erzieher Hortkinder/ Erzieher- Relation Anzahl Stunden VZB 15200 Staatliche Grundschule "Bertolt Brecht" Nordhausen 232,00 332,55 11,00 316,00 7,90 21,09 15214 Staatliche Grundschule "Am Förstemannweg" Nordhausen 175,00 227,70 8,00 228,00 5,70 21,88 15227 Staatliche Grundschule "Käthe Kollwitz" Nordhausen 255,00 420,47 12,00 346,00 8,65 21,25 15244 Staatliche Grundschule "Albert Kuntz" Salza 262,00 375,96 12,00 358,00 8,95 21,83 15287 Staatliche Grundschule "Niedersalza " Nordhausen 136,00 203,15 6,00 160,00 4,00 22,67 15290 Staatliche Grundschule "Professor Dr. A. H. Petermann" Bleicherode 186,00 297,93 10,00 288,00 7,20 18,60 15303 Goeckingk-Schule Ellrich Staatliche Grundschule 152,00 235,07 7,00 200,00 5,00 21,71 15317 Staatliche Grundschule "Adolph Diesterweg" Niedergebra 64,00 131,99 4,00 128,00 3,20 16,00 15320 Staatliche Grundschule Görsbach 90,00 181,58 6,00 178,00 4,45 15,00 15350 Staatliche Grundschule "Geschwister Scholl" Heringen 109,00 156,97 6,00 168,00 4,20 18,17 15363 Staatliche Grundschule Ilfeld 112,00 154,77 5,00 156,00 3,90 22,40 15377 Staatliche Grundschule "Thomas Müntzer" Klettenberg 61,00 91,91 3,00 96,00 2,40 20,33 15393 Staatliche Grundschule Werther 67,00 111,22 4,00 112,00 2,80 16,75 15407 Heinz-Sielmann-Grundschule Niedersachswerfen Staatliche Grundschule 69,00 126,37 4,00 126,00 3,15 17,25 15410 Staatliche Grundschule Petersdorf 64,00 91,47 4,00 77,00 1,93 16,00 15423 Staatliche Grundschule "Am Lohholz" Sollstedt 57,00 68,75 3,00 80,00 2,00 19,00 15467 Staatliche Grundschule Wipperdorf 50,00 57,05 2,00 52,00 1,30 25,00 15497 Staatliche Grundschule Nohra 59,00 99,28 4,00 110,00 2,75 14,75 Summe 2.200 3.364,190 111,00 3179,00 79,48 19,82 Es können ausschließlich Daten für den Oktober 2016 dargestellt werden. Betreuungsstunden und Hortkinderzahlen werden fortlaufend aktualisiert. Stichtagserhebungen finden nicht statt. Somit liegen keine Daten für zurücklie- 3 Drucksache 6/3573Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode gende Zeitpunkte vor. Bei der Ermittlung der Hortkinder/Erzieher- Relation wurden Erzieherinnen und Erzieher in Mutterschutz, Elternzeit oder Langzeiterkrankte mit erfasst. Gruppengrößen werden von den Schulämtern nicht erfasst. Zu 4.: Die an den Schulen im Landkreis Nordhausen tätigen Erzieherinnen und Erzieher waren in folgenden Entgeltgruppen (EG) eingruppiert: 1. Juli 2016 1. September 2016 1. Januar 2017 Entgeltgruppe Anz. Erz. Entgeltgruppe Anz. Erz. Entgeltgruppe Anz. Erz. S 8a 57 E 5 3 E 5 3 E 8 45 E 6 2 E 6 2 E 9 8 E 8 99 E 8 99 E 9 10 E 9 10 Eine Aussage über die entsprechenden Erfahrungsstufen ist nicht möglich. Die Daten werden nicht erfasst. Falls bei den Angaben zum 1. Juli Daten für die Entgeltgruppen E 5 bis E 9 aufgeführt sind, handelt es sich um Erzieherinnen und Erzieher im Landesdienst, die im Modellvorhaben tätig waren. Zu 5.: Im Rahmen des Modellvorhabens "Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule auf der Basis von Erprobungsmodellen " haben sich in zunehmender Anzahl Angebote in Kooperationen mit außerschulischen Partnern (unter anderem regionale Akteure der Kinder- und Jugendarbeit, Vereine, sonstige Professionen und ehrenamtlich Tätige) an Thüringer Grund- und Gemeinschaftsschulen entwickelt. Diese ergänzen das Betreuungsangebot an den Schulhorten. Hintergrund hierfür ist zum einen das ausdrückliche Entwicklungsziel des Modellvorhabens, eine Öffnung der Schule in den Sozialraum zu erwirken, und zum anderen die in der Vereinbarung zwischen dem Ministerium und den Schulträgern enthaltene Regelung, bis zu 25 Prozent der bereitgestellten Mittel für sonstiges Personal einsetzen zu können. Mit diesen Mitteln wurden von den am Modellvorhaben teilnehmenden Kommunen Honorar- und Kooperationsverträge geschlossen. Da die am Modellvorhaben beteiligten Schulträger im Zuge eigener Schwerpunktsetzungen verschieden von der Möglichkeit, bereitgestellte Mittel auch für sonstiges Personal einzusetzen, Gebrauch gemacht haben, erklärt sich hieraus die unterschiedliche Mittelverteilung. Eine schulscharfe Übersicht zu Angeboten in Kooperationen mit außerschulischen Partnern liegt der Landesregierung nicht vor. Die Abfrage bei den am Modellvorhaben "Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule auf der Basis von Erprobungsmodellen" beteiligten Schulträgern ergab für Maßnahmen in Kooperationen mit außerschulischen Partnern für den Landkreis Nordhausen Ausgaben für Kooperationsmaßnahmen an Schulen im Schuljahr 2015/2016 in Höhe von 39.870,00 Euro. Zu 6.: Eine Entscheidung der Landesregierung bei der Beendigung des Modellvorhabens war, dass den beteiligten Schulen die Fortführung der Kooperationen im Schuljahr 2016/2017 in gleichem Umfang ermöglicht werden soll. Die Abfrage bei den beteiligten Schulträgern hat ergeben, dass im Schuljahr 2015/2016 insgesamt 866.740 Euro für Kooperationen mit außerschulischen Partnern zur Verfügung standen. Dem folgend wurde den Staatlichen Schulämtern mit Schreiben vom 17. Juni 2016 für das Schuljahr 2016/2017 ein Finanzbedarf von insgesamt 868.000 Euro für die Planung der Angebote anerkannt und mitgeteilt. Dieser Finanzbedarf stellt sich aufgeschlüsselt nach den Staatlichen Schulämtern wie folgt dar. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3573 Staatliches Schulamt Finanzbedarf gem. Schreiben vom 17. Juni 2016 Nordthüringen 112.000 Euro Ostthüringen 136.000 Euro Westthüringen 60.000 Euro Südthüringen 77.000 Euro Mittelthüringen 483.000 Euro ∑ 868.000 Euro In Vertretung Ohler Staatssekretärin Betreuungsstunden in den Schulhorten des Landkreises Nordhausen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2. und 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: