14.03.2017 Drucksache 6/3576Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 4. April 2017 Betreuungsstunden in den Schulhorten des Kyffhäuserkreises Die Kleine Anfrage 1860 vom 27. Januar 2017 hat folgenden Wortlaut: Die Kleine Anfrage 1485 vom 16. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Thüringen ist das einzige Bundesland , in dem der Grundschulhort als fester Bestandteil der Grundschule im Schulgesetz verankert ist. 85 Prozent der Thüringer Schüler an Grund- und Gemeinschaftsschulen besuchen den Schulhort. In der Antwort auf die Kleine Anfrage 1485 vom 16. September 2016 teilte die Landesregierung mit, dass eine vollständige Beantwortung der Anfrage nicht möglich sei. Die gewünschten Angaben würden ausgewertet und liegen Anfang 2017 vor. In der Antwort auf die Kleine Anfrage 1656 vom 3. November 2016 wurden bereits Zahlen für die Stadt Jena mitgeteilt. Die Situation an den Thüringer Grund- und Gemeinschaftsschulen ist landesweit von Interesse. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Beschäftigte (nach VZB) waren am 1. Juli 2016 im Kyffhäuserkreis gesamt und an den einzelnen Grund- und Gemeinschaftsschulen an den Horten tätig (bitte Einzelauflistung der Schulen nach Anzahl der Hortkinder, Betreuungsstunden, dafür vorgesehene VZB, Anzahl der Erzieher sowie jeweilige Gruppengrößen)? 2. Wie viele Beschäftigte (nach VZB) waren am 1. September 2016 im Kyffhäuserkreis gesamt und an den einzelnen Grund- und Gemeinschaftsschulen an den Horten tätig (bitte Einzelauflistung der Schulen nach Anzahl der Hortkinder, Betreuungsstunden, dafür vorgesehene VZB, Anzahl der Erzieher sowie jeweilige Gruppengrößen)? 3. Wie viele Beschäftigte (nach VZB) waren am 1. Januar 2017 im Kyffhäuserkreis gesamt und an den einzelnen Grund- und Gemeinschaftsschulen an den Horten tätig (bitte Einzelauflistung der Schulen nach Anzahl der Hortkinder, Betreuungsstunden, dafür vorgesehene VZB, Anzahl der Erzieher sowie jeweilige Gruppengrößen)? 4. In welchen Entgeltgruppen und Erfahrungsstufen waren die an den Schulen im Kyffhäuserkreis tätigen Horterzieherinnen und -erzieher zum 1. Juli 2016, 1. September 2016 und 1. Januar 2017 eingruppiert? 5. In welchem finanziellen Umfang gab es bis zum Ende des Schuljahres 2015/2016 für die einzelnen Schulen im Kyffhäuserkreis Möglichkeiten, zusätzliche Betreuungs- und Bildungsangebote vorzuhalten (bitte Einzelauflistung nach Schulname, Schulnummer, Maßnahme und Kosten in Euro)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Tischner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3576 6. In welchem finanziellen Umfang gab es am 1. Oktober 2016 für die einzelnen Schulen im Kyffhäuserkreis Möglichkeiten, zusätzliche Betreuungs- und Bildungsangebote vorzuhalten (bitte Einzelauflistung nach Schulname, Schulnummer, Maßnahme und Kosten in Euro)? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 10. März 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Frage wird im Rahmen der Terminverlängerung beantwortet. Zu 2. und 3.: Die erbetenen Angaben sind nachfolgend dargestellt. Kyffhäuserkreis Schule Hortkinder Bedarf gemäß VV Erzieher Hortkinder/ Erzieher- Relation Anzahl Stunden VZB 10841 Staatliche Grundschule "Am Königstuhl " Artern 210,00 309,95 9,00 284,00 7,10 23,33 10855 Kurstadt-Grundschule Bad Frankenhausen Staatliche Grundschule 225,00 361,79 13,00 334,00 8,35 17,31 10945 Staatliche Grundschule Bottendorf 126,00 161,93 7,00 182,00 4,55 18,00 11023 Staatliche Grundschule Udersleben 68,00 100,46 3,00 94,00 2,35 22,67 11065 Grundschule "Am alten Wald" Staatliche Grundschule Wiehe 64,00 91,59 3,00 90,00 2,25 21,33 11079 Kyffhäuserland-Grundschule Staatliche Grundschule Rottleben 67,00 95,57 4,00 122,00 3,05 16,75 17004 Staatliche Grundschule "Adolph Diesterweg" Ebeleben 117,00 174,65 6,00 168,00 4,20 19,50 17016 Staatliche Grundschule Greußen 132,00 178,26 6,00 174,00 4,35 22,00 17032 Staatliche Grundschule "Östertal " Sondershausen 183,00 305,03 9,00 260,00 6,50 20,33 17062 Staatliche Grundschule "Franzberg " Sondershausen 247,00 476,95 14,00 402,00 10,05 17,64 17122 Staatliche Grundschule Westerengel 105,00 147,76 5,00 152,00 3,80 21,00 17149 Staatliche Grundschule Hohenebra 101,00 197,43 6,00 172,00 4,30 16,83 17182 Staatliche Grundschule "Käthe Kollwitz" Sondershausen 83,00 184,00 5,00 154,00 3,85 16,60 45459 Staatliche Gemeinschaftsschule Oldisleben 177,00 289,23 9,00 240,00 6,00 19,67 Summe 1.905 3.074,600 99,000 2828,00 70,70 19,24 Es können ausschließlich Daten für den Oktober 2016 dargestellt werden. Betreuungsstunden und Hortkinderzahlen werden fortlaufend aktualisiert. Stichtagserhebungen finden nicht statt. Somit liegen keine Daten für zurückliegende Zeitpunkte vor. Bei der Ermittlung der Hortkinder/Erzieher-Relation wurden Erzieherinnen und Erzieher in Mutterschutz, Elternzeit oder Langzeiterkrankte mit erfasst. Gruppengrößen werden von den Schulämtern nicht erfasst. 3 Drucksache 6/3576Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 4.: Die an den Schulen im Kyffhäuserkreis tätigen Erzieherinnen und Erzieher waren in folgenden Entgeltgruppen (EG) eingruppiert: 1. Juli 2016 1. September 2016 1. Januar 2017 Entgeltgruppe Anz. Erz. Entgeltgruppe Anz. Erz. Entgeltgruppe Anz. Erz. E 6 1 E 5 5 E 5 5 S 7 3 E 8 87 E 8 87 S 8a 43 E 9 6 E 9 6 S 8b 2 E 8 39 E 9 9 Eine Aussage über die entsprechenden Erfahrungsstufen ist nicht möglich. Die Daten werden nicht erfasst. Falls bei den Angaben zum 1. Juli Daten für die Entgeltgruppen E 5 bis E 9 aufgeführt sind, handelt es sich um Erzieherinnen und Erzieher im Landesdienst, die im Modellvorhaben tätig waren. Zu 5.: Im Rahmen des Modellvorhabens "Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule auf der Basis von Erprobungsmodellen " haben sich in zunehmender Anzahl Angebote in Kooperationen mit außerschulischen Partnern (unter anderen regionale Akteure der Kinder- und Jugendarbeit, Vereine, sonstige Professionen und ehrenamtlich Tätige) an Thüringer Grund- und Gemeinschaftsschulen entwickelt. Diese ergänzen das Betreuungsangebot an den Schulhorten. Hintergrund hierfür ist zum einen das ausdrückliche Entwicklungsziel des Modellvorhabens, eine Öffnung der Schule in den Sozialraum zu erwirken, und zum anderen die in der Vereinbarung zwischen dem Ministerium und den Schulträgern enthaltene Regelung, bis zu 25 Prozent der bereitgestellten Mittel für sonstiges Personal einsetzen zu können. Mit diesen Mitteln wurden von den am Modellvorhaben teilnehmenden Kommunen Honorar- und Kooperationsverträge geschlossen. Da die am Modellvorhaben beteiligten Schulträger im Zuge eigener Schwerpunktsetzungen verschieden von der Möglichkeit, bereitgestellte Mittel auch für sonstiges Personal einzusetzen, Gebrauch gemacht haben, erklärt sich hieraus die unterschiedliche Mittelverteilung. Eine schulscharfe Übersicht zu Angeboten in Kooperationen mit außerschulischen Partnern liegt der Landesregierung nicht vor. Die Abfrage bei den am Modellvorhaben "Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule auf der Basis von Erprobungsmodellen" beteiligten Schulträgern ergab für Maßnahmen in Kooperationen mit außerschulischen Partnern für den Kyffhäuserkreis Ausgaben für Kooperationsmaßnahmen an Schulen im Schuljahr 2015/2016 in Höhe von 1.769,00 Euro. Zu 6.: Eine Entscheidung der Landesregierung bei der Beendigung des Modellvorhabens war, dass den beteiligten Schulen die Fortführung der Kooperationen im Schuljahr 2016/2017 in gleichem Umfang ermöglicht werden soll. Die Abfrage bei den beteiligten Schulträgern hat ergeben, dass im Schuljahr 2015/2016 insgesamt 866.740 Euro für Kooperationen mit außerschulischen Partnern zur Verfügung standen. Dem folgend wurde den Staatlichen Schulämtern mit Schreiben vom 17. Juni 2016 für das Schuljahr 2016/2017 ein Finanzbedarf von insgesamt 868.000 Euro für die Planung der Angebote anerkannt und mitgeteilt. Dieser Finanzbedarf stellt sich aufgeschlüsselt nach den Staatlichen Schulämtern wie folgt dar. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3576 Staatliches Schulamt Finanzbedarf gemäß Schreiben vom 17. Juni 2016 Nordthüringen 112.000 Euro Ostthüringen 136.000 Euro Westthüringen 60.000 Euro Südthüringen 77.000 Euro Mittelthüringen 483.000 Euro ∑ 868.000 Euro In Vertretung Ohler Staatssekretärin Betreuungsstunden in den Schulhorten des Kyffhäuserkreises Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2. und 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: