14.03.2017 Drucksache 6/3592Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 7. April 2017 Betreuungsstunden in den Schulhorten der kreisfreien Stadt Eisenach Die Kleine Anfrage 1876 vom 27. Januar 2017 hat folgenden Wortlaut: Die Kleine Anfrage 1485 vom 16. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Thüringen ist das einzige Bundesland , in dem der Grundschulhort als fester Bestandteil der Grundschule im Schulgesetz verankert ist. 85 Prozent der Thüringer Schüler an Grund- und Gemeinschaftsschulen besuchen den Schulhort. In der Antwort auf die Kleine Anfrage 1485 vom 16. September 2016 teilte die Landesregierung mit, dass eine vollständige Beantwortung der Anfrage nicht möglich sei. Die gewünschten Angaben würden ausgewertet und liegen Anfang 2017 vor. In der Antwort auf die Kleine Anfrage 1656 vom 3. November 2016 wurden bereits Zahlen für die Stadt Jena mitgeteilt. Die Situation an den Thüringer Grund- und Gemeinschaftsschulen ist landesweit von Interesse. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Beschäftigte (nach VZB) waren am 1. Juli 2016 in der kreisfreien Stadt Eisenach gesamt und an den einzelnen Grund- und Gemeinschaftsschulen an den Horten tätig (bitte Einzelauflistung der Schulen nach Anzahl der Hortkinder, Betreuungsstunden, dafür vorgesehene VZB, Anzahl der Erzieher sowie jeweilige Gruppengrößen)? 2. Wie viele Beschäftigte (nach VZB) waren am 1. September 2016 in der kreisfreien Stadt Eisenach gesamt und an den einzelnen Grund- und Gemeinschaftsschulen an den Horten tätig (bitte Einzelauflistung der Schulen nach Anzahl der Hortkinder, Betreuungsstunden, dafür vorgesehene VZB, Anzahl der Erzieher sowie jeweilige Gruppengrößen)? 3. Wie viele Beschäftigte (nach VZB) waren am 1. Januar 2017 in der kreisfreien Stadt Eisenach gesamt und an den einzelnen Grund- und Gemeinschaftsschulen an den Horten tätig (bitte Einzelauflistung der Schulen nach Anzahl der Hortkinder, Betreuungsstunden, dafür vorgesehene VZB, Anzahl der Erzieher sowie jeweilige Gruppengrößen)? 4. In welchen Entgeltgruppen und Erfahrungsstufen waren die an den Schulen in der kreisfreien Stadt Eisenach tätigen Horterzieherinnen und -erzieher zum 1. Juli 2016, 1. September 2016 und 1. Januar 2017 eingruppiert? 5. In welchem finanziellen Umfang gab es bis zum Ende des Schuljahres 2015/2016 für die einzelnen Schulen in der kreisfreien Stadt Eisenach Möglichkeiten, zusätzliche Betreuungs- und Bildungsangebote vorzuhalten (bitte Einzelauflistung nach Schulname, Schulnummer, Maßnahme und Kosten in Euro)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Tischner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3592 6. In welchem finanziellen Umfang gab es am 1. Oktober 2016 für die einzelnen Schulen in der kreisfreien Stadt Eisenach Möglichkeiten, zusätzliche Betreuungs- und Bildungsangebote vorzuhalten (bitte Einzelauflistung nach Schulname, Schulnummer, Maßnahme und Kosten in Euro)? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 10. März 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Daten können nicht zur Verfügung gestellt werden. Zu 2.: Die erbetenen Angaben sind nachfolgend dargestellt. Stadt Eisenach Schule Hortkinder Bedarf gemäß VV Erzieher Hortkinder/ Erzieher- Relation Anzahl VZB 11442 Georgenschule Eisenach Staatliche Grundschule 168,00 217,00 8,00 4,30 21,00 11455 Jakob-Schule Eisenach Staatliche Grundschule 315,00 448,00 17,00 10,00 20,00 11469 Hörselschule Eisenach Staatliche Grundschule 195,00 248,00 11,00 6,70 20,00 11470 Mosewaldschule Eisenach Staatliche Grundschule 190,00 249,40 11,00 6,50 19,00 45237 Oststadtschule Eisenach Staatliche Gemeinschaftsschule 107,00 152,00 6,00 4,10 17,83 Summe 975 1.314,40 53,00 31,60 18,40 Die oben genannten Angaben beruhen auf einer Abfrage der Schulen beziehungs weiseder Daten aus dem THVPS. Bei der Ermittlung der Hortkinder/Erzieher-Relation wurden nur die real an der Schule tätigen Erzieherinnen und Erzieher zu Grunde gelegt. Zugänge beziehungsweise Abgänge wurden ebenso herausgerechnet wie langzeiterkrankte oder sich im Beschäftigungsverbot befindende Erzieherinnen und Erzieher. Gruppengrößen werden von den Schulämtern nicht erfasst. Zu 3.: Die erbetenen Angaben sind nachfolgend dargestellt. Stadt Eisenach Schule Hortkinder Bedarf gemäß VV Erzieher Hortkinder/ Erzieher- Relation Anzahl VZB 11442 Georgenschule Eisenach Staatliche Grundschule 168,00 219,00 8,00 4,98 21,00 11455 Jakob-Schule Eisenach Staatliche Grundschule 315,00 449,00 17,00 10,68 20,00 11469 Hörselschule Eisenach Staatliche Grundschule 199,00 280,00 11,00 7,48 20,00 11470 Mosewaldschule Eisenach Staatliche Grundschule 180,00 281,00 11,00 6,50 18,00 45237 Oststadtschule Eisenach Staatliche Gemeinschaftsschule 111,00 156,00 5,00 3,60 22,20 Summe 973 1.385,00 52,00 33,23 18,71 Die oben genannten Angaben beruhen auf einer Abfrage der Schulen beziehungsweiseder Daten aus dem THVPS. Bei der Ermittlung der Hortkinder/Erzieher-Relation wurden nur die real an der Schule tätigen Erzieherinnen und Erzieher zu Grunde gelegt. Zugänge beziehungsweise Abgänge wurden ebenso herausgerechnet wie langzeiterkrankte oder sich im Beschäftigungsverbot befindende Erzieherinnen und Erzieher. Gruppengrößen werden von den Schulämtern nicht erfasst. 3 Drucksache 6/3592Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 4.: Die an den Schulen in der kreisfreien Stadt Eisenach tätigen Erzieherinnen und Erzieher waren in folgenden Entgeltgruppen (EG) eingruppiert: 1. September 2016 1. Januar 2017 Entgeltgruppe Anz. Erz. Entgeltgruppe Anz. Erz. E 5 1 E 5 1 E 6 5 E 6 5 E 8 42 E 8 1 E 9 4 E 9 4 Angaben zum Stichtag 1. Juli 2016 liegen nicht vor. Eine Aussage über die entsprechenden Erfahrungsstufen ist ebenfalls nicht möglich. Die Daten werden nicht erfasst. Zu 5.: Die Stadt Eisenach hat nicht am Modellvorhaben teilgenommen. Zu 6.: Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. In Vertretung Ohler Staatssekretärin Betreuungsstunden in den Schulhorten der kreisfreien Stadt Eisenach Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: