15.03.2017 Drucksache 6/3606Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 31. März 2017 Kosten und Nutzen der Anwendung "Haushalt in Thüringen" Die Kleine Anfrage 1845 vom 24. Januar 2017 hat folgenden Wortlaut: Mit der Anwendung "Haushalt in Thüringen" auf der Internetseite "http://www.haushalt-in-thueringen.de" sollen nach Angabe der Betreiber am Beispiel eines Landeshaushalts Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung im Digitalen Zeitalter erprobt werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Aus welchem Grund wurde die Anwendung "Haushalt in Thüringen" entwickelt? 2. Inwieweit verspricht sich die Landesregierung eine stärkere Bürgerbeteiligung durch die Anwendung auf der Internetseite "http://www.haushalt-in-thueringen.de"? 3. Inwieweit kann und wird die Landesregierung Anregungen der Bürger aufnehmen, die die Internetseite "http://www.haushalt-in-thueringen.de" nutzen? 4. Warum wird die Anwendung "Haushalt in Thüringen" durch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft und nicht durch das Thüringer Finanzministerium betreut und gefördert? 5. Welche Kosten sind für die Anwendung "Haushalt in Thüringen" durch die Entwicklung, Betreuung, Vermarktung und sonstige Aufgaben entstanden (Auflistung nach Kostenart, Betrag, Einzelplan, Haushaltsstellen )? 6. Welche Unternehmen wurden mit welchen Aufgaben im Rahmen der Umsetzung des Projekts beauftragt, warum wurden diese Unternehmen damit betraut und wie hoch waren die jeweiligen Kosten? 7. Wie erfolgte die Auftragsvergabe an die beteiligten Unternehmen für die zu erbringenden Dienstleistungen und in welchem Rahmen erfolgten dazu welche Ausschreibungen? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kowalleck (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3606 Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 14. März 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Mit dem digitalen Service "Haushalt in Thüringen" wurden am Beispiel eines Landeshaushaltes Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung im Digitalen Zeitalter durch einen Projektträger erprobt. Dazu konnten die Nutzer selbst zum Gestalter eines Modell-Landeshaushalts werden und an einem stark vereinfachten Modell des Landeshaushalts unmittelbar die Möglichkeiten und Grenzen von Haushaltsfestlegungen , aber auch die Herausforderungen auf dem Weg zu einem ausgeglichenen Haushalt erfahren. Zu 2.: Das Projekt diente der Erprobung von Formen der Bürgerbeteiligung im digitalen Zeitalter. Eine direkte Mitwirkung an der Haushaltsgesetzgebung war dagegen im Projekt nicht angelegt. Die Landesregierung war auch nicht selbst Projektträger, sondern hat das Vorhaben eines Projektträgers lediglich durch eine Projektförderung unterstützt. Zu 3.: Dazu wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Es war nicht Ziel des Projekts, Anregungen zum Landeshaushalt aufzunehmen. Vielmehr bezweckte das Projekt, konkrete Erkenntnisse über die Ausgestaltung und die Akzeptanz von digitalen Instrumenten zur Bürgerbeteiligung zu erlangen. Zu 4.: Die Förderung des Vorhabens erfolgte aufgrund der in der Antwort zu Frage 3 dargelegten Projektziele gemäß der bestehenden Ressortzuständigkeit des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft für den Bereich "Grundlagen der Digitalen Gesellschaft". Zu 5.: Es wurde eine Zuwendung in Form einer Projektförderung in Höhe von bis zu 202.440 Euro gewährt. Die Finanzierung erfolgte aus Einzelplan 07, Titel 0726 684 74. Zu 6.: Siehe dazu die Antwort zu Frage 5. Es wurden durch die Landesregierung keine Aufträge an Unternehmen vergeben. Zu 7.: Siehe dazu die Antwort zu Frage 6. Tiefensee Minister Kosten und Nutzen der Anwendung "Haushalt in Thüringen" Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: