17.03.2017 Drucksache 6/3639Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 11. April 2017 Schlägerei unter Flüchtlingen im Stadtpark Gotha Die Kleine Anfrage 1879 vom 31. Januar 2017 hat folgenden Wortlaut: Am Sonntag, dem 29. Januar 2017, kam es nach dem Fragesteller vorliegenden Informationen zu einer Schlägerei im Stadtpark von Gotha. Dabei schlugen sich männliche Jugendliche mit Holzlatten und sprangen sich so an, dass andere zu Boden gingen. Auch auf die am Boden liegenden Personen wurde eingeschlagen . Passanten informierten daraufhin die Polizei. Gegenüber der Wiese befindet sich ein Kindergarten . Es besteht die Befürchtung, dass Passanten und Einwohner von Gotha nun den Stadtpark meiden, da sie Angst haben, ebenso überfallen und geschlagen zu werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Gab es Verletzte und wenn ja, wie viele und wie schwer waren die Verletzungen? 2. Wer genau hat sich am Sonntag im Park eine Schlägerei geliefert? Wer waren die Opfer und wer waren die Täter (bitte auflisten nach Alter und Herkunft)? 3. Wie oft kam es bereits zu ähnlichen Vorfällen im Stadtpark von Gotha (bitte auflisten nach Straftat und Kalenderjahr ab dem Jahr 2014)? 4. Wie kann behördlicherseits sichergestellt werden, dass die Kinder in der Nachbarschaft solche Vorfälle in Zukunft nicht miterleben müssen? 5. Wurden die Täter gestellt und wenn ja, wie werden die Täter zur Verantwortung gezogen? 6. Kann die Vermutung durch die Landesregierung bestätigt werden, dass es sich bei den Tätern um minderjährige Flüchtlinge handelt? 7. Sollte Frage 6 mit Ja beantwortet werden, wie werden die minderjährigen Opfer vor weiteren Übergriffen künftig geschützt? 8. Was war der Grund für diese öffentliche Schlägerei im Stadtpark? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kießling (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3639 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 17. März 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Vorfall ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nummer 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs.1 i. V. m. Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als den nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1.: Es wurden zwei Personen leicht verletzt. Zu 2.: Am 29. Januar 2017 kam es im Stadtpark in Gotha zu einer Auseinandersetzung zwischen Flüchtlingen. Nach bisher vorliegenden Erkenntnissen richtet sich der Tatverdacht gegen eine männliche Person aus Eritrea im Alter von 18 Jahren und einer bisher nur namentlich bekannten Person. Bei den Geschädigten handelt es sich um zwei männliche Personen mit afghanischer Herkunft im Alter von 24 und 19 Jahren. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Zu 3.: Im Sinne der Fragestellung liegen für die Jahre 2014 und 2015 keine ähnlichen Vorfälle vor. Im Jahr 2016 kam es zu • 1 x Körperverletzung und sexuellem Missbrauch von Kindern, • 1 x Körperverletzung und sexuellem Missbrauch von Jugendlichen, • 1 x Körperverletzung und sexueller Nötigung und • 2 x Körperverletzung und im Jahr 2017 zu • 1 x gefährlicher Körperverletzung. Zu 4.: Die Kriminalitätsentwicklung unterliegt einer regelmäßigen Lagebeurteilung. Zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit wird auf Kriminalitätsschwerpunkte durch den zielgerichteten und effektiven Einsatz der polizeilichen Kräfte mit anlassbezogenen Aufgabenstellungen reagiert. Der Stadtpark in Gotha wird hierbei verstärkt durch Polizeibeamte bestreift. Darüber hinaus erfolgt mit den zuständigen außerpolizeilichen Behörden eine enge Zusammenarbeit. Zu 5.: Auf die Antwort zur Frage 2 wird verwiesen. Im Übrigen bleibt der Ausgang des Verfahrens abzuwarten. Zu 6.: Mit den gegenwärtig vorliegenden Erkenntnissen kann eine Täterschaft von minderjährigen Flüchtlingen ausgeschlossen werden. Zu 7.: Auf die Antwort zur Frage 6 wird verwiesen. 3 Drucksache 6/3639Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 8.: Der Grund der Auseinandersetzung ist aktuell noch Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen. Dr. Poppenhäger Minister Schlägerei unter Flüchtlingen im Stadtpark Gotha Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: