17.03.2017 Drucksache 6/3640Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 11. April 2017 Entsorgung von Baum- und Strauchschnitt nach Wegfall der Brenntage in Thüringen Die Kleine Anfrage 1895 vom 2. Februar 2017 hat folgenden Wortlaut: Die Frage der Entsorgung von trockenem Baum- und Strauchschnitt ist durch den Wegfall der Brenntage in Thüringen nach wie vor aktuell und bewegt die betroffenen Bürger. In den Landkreisen wurden ganz unterschiedliche Regelungen dazu getroffen. Problematisch ist vielerorts die Regelung, dass die Bürger teils über weite Strecken den Baum- und Strauchschnitt zu einer Annahmestelle bringen müssen. Dies ist besonders für ältere Bürger oder solche, die kein dafür geeignetes Fahrzeug besitzen, problematisch. Weiterhin entstehen zusätzliche Kosten für die Bürger, wenn für den Transport des Baum- und Strauchschnitts ein Anhänger erst angeschafft oder ein geeignetes Fahrzeug, gegebenenfalls mit Personal, gemietet werden muss. Das kann sich nicht jeder Garten- beziehungsweise Grundstücksbesitzer zusätzlich zur bisherigen Abfallgebühr leisten. Es stellt sich auch die Frage, wie von den Abfallwirtschaftsbetrieben mit Empfängern von Sozialleistungen in dieser Frage umgegangen wird. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Verfahrensweisen im Umgang mit trockenem Baum- und Strauchschnitt gibt es nach dem ersatzlosen Wegfall der Brenntage in den einzelnen Landkreisen/kreisfreien Städten Thüringens? 2. Was kostet die Entsorgung pro Kubikmeter in den Landkreisen/kreisfreien Städten bei Selbstanlieferung pro Haushalt und wieviel Kubikmeter dürfen überhaupt pro Haushalt und Jahr angeliefert werden (bitte Aufstellung nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? 3. Gibt es Erleichterungen für Haushalte, die aufgrund des Bezuges von Sozialleistungen die zusätzlichen Kosten nicht tragen können (bitte Aufstellung nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? 4. Gibt es Freimengen für die Entsorgung von Baum- und Strauchschnitt (bitte Aufstellung nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? 5. In welchen Landkreisen/kreisfreien Städten gibt es bürgerfreundliche Regelungen, wonach der trockene Baum- und Strauchschnitt auch ab dem Grundstück des Gebührenzahlers oder zumindest im Wohnort abgeholt beziehungsweise eingesammelt wird? Welche Kosten werden dafür pro Kubikmeter erhoben ; gibt es dabei auch Freimengen und welche Maximalmenge wird pro Haushalt entgegengenommen? 6. Wie schätzt die Landesregierung die bisherigen Erfahrungen mit dem Brennverbot ein? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Lehmann (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3640 7. Inwieweit wird aus Sicht der Landesregierung den Belangen von Bürgern durch die zuständigen Abfallentsorger Rechnung getragen, die nicht selbst ihren trockenen Baum- und Strauchschnitt anliefern können? 8. Gibt es seitens der Landesregierung für die Zukunft Handlungsempfehlungen für die Landkreise/kreisfreien Städte, um den Anliegen der Bürger zur Entsorgung von trockenem Baum- und Strauchschnitt besser gerecht zu werden und falls ja, welche? 9. Wie haben sich die bei den Sammelstellen abgegebenen Mengen an trockenem Baum- und Strauchschnitt in den Jahren 2014, 2015 und 2016 in den einzelnen Landkreisen/kreisfreien Städten entwickelt? 10. Welche Erfahrungen mussten die Umweltbehörden der einzelnen Landkreise/kreisfreien Städte in Thüringen seit dem Wegfall der Brenntage mit illegaler Entsorgung von Baum- und Strauchschnitt beziehungsweise Grünabfällen in Natur und Landschaft machen und ist dabei ein signifikanter Anstieg zu verzeichnen ? Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 16. März 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Seit dem 1. Januar 2015 sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) durch Bundesrecht ausdrücklich verpflichtet, Bioabfälle (hierzu zählen auch Baum- und Strauchschnitt) getrennt zu erfassen. Der Freistaat Thüringen hat deswegen durch die am 1. Januar 2016 in Kraft getretene 5. Novelle der Thüringer Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen (Thüringer Pflanzenabfall-Verordnung - Thür- PflanzAbfV -) das Verbrennen von Pflanzenabfällen nicht mehr gestattet. Ungeachtet dessen waren die örE schon vorher für die Verwertung und Beseitigung von überlassungspflichtigen Abfällen - so auch für Baumund Strauchschnitt - aus Haushaltungen zuständig. Zu 1.: Für die Entsorgung von Baum- und Strauchschnitt stehen bei jedem örE Sammelstellen zur Verfügung. Darüber hinaus werden zu bestimmten Zeiten (Frühjahr, Herbst) durch einige örE zusätzliche Grüncontainer bereitgestellt. Bei einzelnen örE (unter anderem EF, G, SHL, IK) wurde die Pflanzenabfallverbrennung schon seit Jahren nicht mehr gestattet. Zu 2.: Die Entsorgungskosten und Abfallmengen sind in der Anlage 1 Spalte 2 dargestellt. Es ist jedoch darauf zu verweisen, dass, sofern die Annahme kostenfrei ist, diese Leistung in der Abfallgebühr für die Haushalte /Bürger enthalten ist. Zu 3.: Das Thüringer Kommunalabgabengesetz sieht insbesondere über den Verweis auf die Stundungsregelung des § 222 Abgabenordnung und die Erlassregelung des § 227 Abgabenordnung vor, dass beispielsweise eine erhebliche Härte für den Schuldner berücksichtigt werden kann. Zu 4.: Welche Mengen den einzelnen örE an ihren Annahmestellen kostenfrei überlassen werden können, ist in der Anlage 1 Spalte 3 dargestellt. Zu 5.: Die Art der Erfassungssysteme der einzelnen örE ist in der Anlage 1 Spalte 4 dargestellt. Darüber hinaus können bei jedem örE zusätzlich kostenpflichtig Grüncontainer bestellt werden. Zu 6.: Es bedarf, wie oben bereits erwähnt, zunächst der Klarstellung, dass die Landesregierung kein Verbot ausgesprochen hat, sondern angesichts bundesrechtlicher Normen die in den Vorbemerkungen genannte Rechtsverordnung erlassen hat. Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) erhielt im Vorfeld der Novellierung dieser Rechtsverordnung viele Schreiben von Bürgern, Interessenverbänden und auch Kommunen, die sich sowohl für als auch gegen diese Regelung aussprachen. 3 Drucksache 6/3640Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Nach dem Inkrafttreten der Novelle der Thüringer Pflanzenabfall-Verordnung erreichten das TMUEN nur noch wenige Schreiben zu dieser Thematik. Inhaltlich handelte es sich hierbei meist um Fragestellungen wie: - Wo kann ich meine Pflanzenabfälle entsorgen? - An wen kann ich mich wenden? - Gibt es Ausnahmen vom Verbot des Verbrennens von Pflanzenabfällen und wenn ja, wer muss diese genehmigen? Hierzu hatte das TMUEN frühzeitig ein Merkblatt und FAQs erstellt, die auf der Internetseite eingestellt wurden. Zu 7. und 8.: Die Landesregierung schätzt ein, dass alle örE bemüht sind, ihren gesetzlichen Auftrag in Bezug auf die getrennte Erfassung von Bioabfällen umzusetzen. Dabei halten sie beim Baum- und Strauchschnitt schon vielfältige Angebote für Bürger vor. Das TMUEN hatte alle örE schon in einem Schreiben vom 23. November 2015 aufgefordert, in Umsetzung des § 11 KrWG (getrennte Erfassung von Bioabfällen) die Überprüfung und Anpassung ihrer Angebote im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung vorzunehmen. Zu 9.: Die abgegebenen Mengen an Baum- und Strauchschnitt an den Sammelstellen der örE bzw. ihrer Drittbeauftragten ist in der Anlage 2 dargestellt. Die Daten wurden den Abfallbilanzen der örE in Thüringen entnommen . Da die aktuellen Daten von 2016 noch nicht vorliegen, wurden die Zahlen von 2013 mit dargestellt. Zu 10.: Von allen Landkreisen/kreisfreien Städten wurde bestätigt, dass es durch das Inkrafttreten der Novelle der Thüringer Pflanzenabfall-Verordnung nicht zu einem signifikanten Anstieg der illegalen Pflanzenabfallentsorgung gekommen ist (Anlage 1 Spalte 5). Auch vor Inkrafttreten der Novelle der Verordnung wurde, trotz der in vielen Landkreisen/kreisfreien Städten durch Allgemeinverfügung zulässigen Brenntage, Baum- und Strauchschnitt illegal entsorgt (Ablagerungen im Gelände, im Wald, in Gräben). Der Unstrut-Hainich-Kreis hat mitgeteilt, dass sich der Anteil der illegalen Ablagerungen 2016 erhöht habe. Dies wurde auch damit begründet, dass in dieser Zeit mehrere bekannt gewordene Großablagerungen beräumt werden mussten, so dass auch hier der Anstieg illegaler Ablagerungen nicht mit dem Inkrafttreten der Novelle der Pflanzenabfall-Verordnung begründet werden kann. Auch aus dem Landkreis Gotha liegen vereinzelt Meldungen vom Forst und von Naturschutzverbänden über Strauch- und Grünschnittablagerungen vor. Ein direkter Zusammenhang mit der Novelle der Pflanzenabfall -Verordnung lässt sich jedoch auch hier derzeit nicht begründen. Siegesmund Ministerin Anlagen* * Hinweis: Auf den Abdruck der Anlagen wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlagen erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek. Des Weiteren können sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. Kleine Anfrage 1895 Anlage 1 1 öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) zu Frage 2 Entsorgungskosten, Entsorgungsgebühren/m3 zu Frage 4 max. Anliefermenge zu Frage 5 Sammel-, Erfassungssysteme zu Frage 10 illegale Entsorgung LK Altenburger Land kostenfreie Annahme bis 0,5 m3/Anlieferung und Woche kostenfreie Annahme bis 0,5 m3 keine Straßensammlung, 6 Recyclinghöfe, 1 Kompostierungsanlage kein signifikanter Anstieg Abfallwirtschaftszweckverband Ostthüringen (AWV) (Stadt Gera/LK Greiz) am Recyclinghof im März und November kostenfrei, Nutzung der Kundenkarte ganzjährig für 12 €, ggf. Entsorgung über Biotonne max. 1 m3/ Anlieferung max. 1 m3/Anlieferung keine Straßensammlung, 17 Recyclinghöfe kein signifikanter Anstieg Abfallwirtschaftszweckverband Wartburgkreis – Stadt Eisenach (AZV) (Stadt Eisenach/Wartburgkreis ) 2 mal jährlich kostenfreie Straßensammlung, bei Selbstanlieferung an den Umladestationen 51 €/t keine Mengenbegrenzung 2 mal jährlich Straßensammlung kein Anstieg LK Eichsfeld an Sammelstellen kostenfrei keine Mengenbegrenzung keine Straßensammlung, 15 Sammelstellen kein signifikanter Anstieg Erfurt von April bis November Bereitstellung von Grüncontainern , an Wertstoffhöfen und Annahmestellen ohne Gebühr nur für haushaltsübliche Mengen Abholung mittels Container für rund 93 – 116 € zzgl. Verwertungsgebühr von rund 55 € kein signifikanter Anstieg LK Gotha Selbstanlieferung am Wertstoffhof 10 €/m3 keine Freimengen Bürger haben keinen Bedarf für weitere Angebote an den LK herangetragen kein signifikanter Anstieg, Forst-, Naturschutz melden jedoch vermehrt Strauchund Grünschnittablagerungen LK Hildburghausen Annahme an Sammelstellen kostenfrei keine Freimengen da kostenfreie Annahme keine Straßensammlung, 9 Annahmestellen kein signifikanter Anstieg Kleine Anfrage 1895 Anlage 1 2 öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) zu Frage 2 Entsorgungskosten, Entsorgungsgebühren/m3 zu Frage 4 max. Anliefermenge zu Frage 5 Sammel-, Erfassungssysteme zu Frage 10 illegale Entsorgung Ilm-Kreis Anlieferung an Sammelstellen und Kompostierungsanlage bis 1 m3/Anlieferung kostenfrei , > 1 m3/Anlieferung, < 200 kg/2,00 € >200 kg: 20 €/t bis 1 m3/Anlieferung keine Straßensammlung, 20 Sammelstellen kein signifikanter Anstieg Jena Anlieferung Grünschnitt für Biotonnennutzer kostenfrei, für Eigenkompostierer 21, 90 €/m3 keine Freimengen keine Straßensammlung, auf Anforderung kostenpflichtig möglich, 2 Wertstoffhöfe kein Anstieg Kyffhäuserkreis bis 1 m3 kostenfreie Annahme an kreiseigener Kompostieranlage bei größeren Mengen 24 €/t keine extra Abholung, ggf. zerkleinert über Biotonne möglich kein Anstieg LK Nordhausen Abgabe von Grünabfall in haushaltüblichen Mengen über Grünabfallkarte plus für 15 € /Jahr zusätzlich Laubsack für 2,40 €//Sack bei mehr als haushaltsüblichen Mengen werden Kosten von 29,30 €/t erhoben im ländlichen Gebiet 2 kostenfreie Touren für Grünabfallabgabe, Stadt Nordhausen 3 kostenfreie Touren für Grünabfallabgabe Saale-Holzland-Kreis 2 mal jährlich im Bringsystem kostenfrei bis max. 1 m3/Anlieferung kostenfrei; keine Anlieferhäufigkeitsbeschränkung 7 Sammelstellen, Abholung von gebündeltem Strauch- und Baumschnitt auf Anmeldung, Weihnachtsbaumabholung kein signifikanter Anstieg LK Schmalkalden- Meiningen 100 kg/Person und Jahr kostenfrei 100 kg/ Person und Jahr kostenfrei keine Straßensammlung, 75 Sammelstellen für Grünschnitt kein signifikanter Anstieg Kleine Anfrage 1895 Anlage 1 3 öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) zu Frage 2 Entsorgungskosten, Entsorgungsgebühren/m3 zu Frage 4 max. Anliefermenge zu Frage 5 Sammel-, Erfassungssysteme zu Frage 10 illegale Entsorgung LK Sonneberg Anlieferung an Sammelstellen kostenfrei keine Mengenbegrenzung keine Straßensammlung, 17 Sammelstellen kein signifikanter Anstieg LK Sömmerda keine Zusatzkosten bei Selbstanlieferung keine Mengenbegrenzung im Frühjahr und Herbst Grüncontainer in jeder Gemeinde kein signifikanter Anstieg Suhl Ast-/Grünschnitt 5 €/ m3 auf Recyclinghof, keine Mengenbegrenzung keine Freimengen keine Straßensammlung kein signifikanter Anstieg Unstrut-Hainich-Kreis an Umladestation 35 €/t, je Anlieferung min. 1 € 2 m3 einmal je Halbjahr für jeden Haushalt kostenfrei an der Umladestation keine Straßensammlung 2016 Zunahme der illegalen Pflanzenablagerungen, häufig in Ortsrandlagen und in der Nähe von Gartenanlagen Weimar kostenfreie Anlieferung an Kompostierungsanlage, Anlieferung an Wertstoffhof: Garten- und Parkabfälle 22,50 €/t, Gras und Laub 0,50 €/Sack, zusätzlich Biosack 70 l/2 € Mengenbeschränkung für kostenfreie Annahme : ein PKW-Anhänger oder 3 m3 Kleingartenvereine und Ortsteile bekommen einmal jährlich kostenfrei einen Grüncontainer zur Verfügung gestellt kein signifikanter Anstieg LK Weimarer Land kostenfreie Anlieferung an Sammelstellen keine Mengenbegrenzung keine Straßensammlung kein signifikanter Anstieg Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla (LK Saalfeld-Rudolstadt, Saale-Orla-Kreis) kostenfreie Annahme an Annahmestellen keine Mengenbegrenzung keine Straßensammlung kein signifikanter Anstieg Quelle: Abfrage TLVwA bei Thüringer Landkreisen, kreisfreien Städten und öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) Kleine Anfrage 1895 Anlage 2 Erfasste Menge Baum- und Strauchschnitt in Tonnen Quelle: Abfallbilanzen der Thüringer örE örE 2013 2014 2015 LK Altenburger Land 10.960 8.321 8.439 AWV 19.627 21.833 22.160 AZV 3.467 3.361 4.236 LK Eichsfeld 1.761 2.064 3.648 Stadt Erfurt 19.170 23.952 18.780 LK Gotha 747 1.101 1.016 LK Hildburghausen 3.536 3.620 6.222 Ilm-Kreis 5.114 6.519 6.077 Stadt Jena 685 1.823 1.450 Kyffhäuserkreis 605 747 732 LK Nordhausen 2.569 3.627 3.662 Saale-Holzland-Kreis 20 330 135 LK Schmalkalden-Meiningen 11.649 13.896 11.857 LK Sonneberg 7.240 7.508 7.226 LK Sömmerda 1.379 1.617 1.466 Stadt Suhl 306 399 439 Unstrut-Hainich-Kreis 6.864 8.438 6.437 Stadt Weimar 2.528 3.162 2.739 LK Weimarer Land keine Angaben ZASO 24.216 26.406 28.253 Grünabfälle gesamt 122.443 138.724 134.975 Entsorgung von Baum- und Strauchschnitt nach Wegfall der Brenntage in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7. und 8.: Zu 9.: Zu 10.: