17.03.2017 Drucksache 6/3641Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 11. April 2017 Umfang der Schlichtertätigkeiten des Thüringer Ministerpräsidenten Die Kleine Anfrage 1890 vom 2. Februar 2017 hat folgenden Wortlaut: Nach Kenntnis des Fragestellers war der Thüringer Ministerpräsident seit seinem Amtsan tritt bereits zweimal als Schlichter im sogenannten Tarifkonflikt bei der Deutschen Bahn tätig. So wurde der Ministerpräsident sowohl 2015 als auch 2016 von der Gewerkschaft Deutscher Lokführer als Schlichter benannt. Die Wahrnehmung dieser Tätigkeit stellt bis heute ein Novum dar, da ein amtierender Ministerpräsident bislang noch nie in einem Tarifkon flikt vermittelt hat. Ich frage die Landesregierung: 1. Welchen zeitlichen Umfang haben die Tätigkeiten des Thüringer Ministerpräsidenten als Schlichter seit seinem Amtsantritt insgesamt eingenommen (bitte auf schlüsseln nach Tarifkonflikt, ohne Fahrzeiten für Hin- und Rückreisen)? 2. Wann und wo fanden die jeweiligen Schlichtungsverhandlungen unter Teilnahme des Thüringer Ministerpräsidenten statt (bitte aufschlüsseln nach Tarifkonflikt)? 3. Waren mit der jeweiligen Tätigkeit als Schlichter Vergütungen verbunden und falls ja, in welcher Höhe? 4. Wurden zur Vorbereitung, Teilnahme oder Nachbereitung der jeweiligen Schlichtertätigkeiten Mitarbeiter der Landesregierung hinzugezogen und falls ja, wie viele und in welchem Umfang? Der Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 16. März 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Im Angesicht eines Bahnstreiks 2014/2015, der sich vom 1. September 2014 bis 10. Mai 2015 hingezogen hatte und für Bürger und Unternehmen, auch in Thüringen, zunehmend zur Belastung wurde, war es sowohl für die Gewerkschaft Deutscher Lockführer (im folgenden GDL) als auch für den Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitätsdienstleister e.V. (im folgenden Agv MoVe) von hoher Bedeutung, Persönlichkeiten als Schlichter zu benennen, denen sowohl von ihrer persönlichen und beruflichen Erfahrung als auch von ihren Kenntnissen im Tarifrecht zugetraut wurde, einen solch komplexen Tarifkonflikt im Rahmen einer Schlichtung zu bewältigen. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Thamm (CDU) und A n t w o r t der Thüringer Staatskanzlei 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3641 Der Ministerpräsident des Freistaats Thüringen ist durch den Vorsitzenden der GDL, Herrn Claus Weselsky , im Frühjahr 2015 gebeten worden, als Schlichter im damaligen Tarifkonflikt zwischen der GDL und dem Agv MoVe tätig zu werden. Das geschah aus Sicht der GDL vor dem Hintergrund, dass der Ministerpräsident aus seiner Tätigkeit als hauptamtlicher Gewerkschafter über große Erfahrungen bei Tarifkonflikten verfügt und sich zudem auch im Tarifrecht selbst sehr gut auskennt. Für die AgV MoVe übernahm der langjährige ehemalige Ministerpräsident des Landes Brandenburg, Matthias Platzeck, die Aufgabe als Schlichter. Der Ministerpräsident hat das Kabinett in dessen 23. Sitzung am 26. Mai 2015 über seine Tätigkeit als Schlichter unterrichtet. Die Schlichtungsverhandlungen begannen am 27. Mai 2015. Die Schlichtung des Tarifkonfliktes wurde am 30. Juni 2015 erfolgreich beendet. Damit ging einer der längsten Tarifkonflikte in der Bundesrepublik zu Ende. Ende 2016 riefen GDL und Agv MoVe nach erfolglosen Verhandlungen erneut die Schlichtung an. Diesmal auf der Grundlage eines eigens 2015 abgeschlossenen Tarifvertrages zur Regelung von Grundsatzfragen. Sowohl GDL als auch AgV MoVe benannten die bereits 2015 tätigen Schlichter. Dies bot nach Auskunft der beiden Seiten die Gewähr dafür, aufgrund der bereits gesammelten Expertise möglichst rasch in die Tätigkeit der Schlichtung eintreten zu können. Daher benannte die GDL erneut den Thüringer Ministerpräsidenten als Schlichter und die Agv MoVe erneut den Ministerpräsidenten a.D. Matthias Platzeck. Der Ministerpräsident informierte das Kabinett in dessen 91. Sitzung über seine Tätigkeit als Schlichter. Bereits vorab waren die Kabinettsmitglieder durch den Chef der Staatskanzlei schriftlich und die Vize-Ministerpräsidentin sowie die Vertreterin des Ministerpräsidenten durch den Ministerpräsidenten selbst mündlich in Kenntnis gesetzt worden. Die Schlichtungsverhandlungen begannen am 11. Januar 2017. Die Schlichtung wurde am 10. März 2017 erfolgreich abgeschlossen. Zu 1. und 2.: Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über die Sitzungen im Rahmen der Schlichtungsverhandlungen für die Jahre 2015 und 2017. 1. Schlichtung 2015 Datum Uhrzeit Dauer in Stunden Ort 27. Mai 2015 14:00 Uhr – 19:00 Uhr 5 Berlin, Hotel Schweizerhof 30. Mai 2015 15:00 Uhr – 20:00 Uhr 5 Potsdam 31. Mai 2015 10:00 Uhr – 18:00 Uhr 8 Potsdam 7. Juni 2015 10:00 Uhr – 18:00 Uhr 8 Potsdam 11. Juni 2015 09:00 Uhr – 17:00 Uhr 8 Potsdam 12. Juni 2015 13:00 Uhr – 20:00 Uhr 7 Potsdam 13. Juni 2015 10:00 Uhr – 21:00 Uhr 11 Potsdam 14. Juni 2015 10:00 Uhr – 18:00 Uhr 8 Potsdam 16. Juni 2015 16:00 Uhr – 21:00 Uhr 5 Potsdam 25. Juni 2015 18:00 Uhr – 23:00 Uhr 4 Potsdam 1. Juli 2015 10:00 Uhr – 11:00 Uhr - Pressekonferenz 1 Berlin, Landesvertretung 2. Schlichtung 2017 Datum Uhrzeit Dauer in Stunden Ort 11. Januar 2017 12:00 Uhr – 20:00 Uhr 8 Potsdam 12. Januar 2017 09:30 Uhr – 13:30 Uhr 4 Potsdam 21. Januar 2017 18:00 Uhr – 22:00 Uhr 4 Potsdam 22. Januar 2017 10:30 Uhr – 16:30 Uhr 13 Potsdam 30. Januar 2017 09:30 Uhr – 16:00 Uhr 6,5 Potsdam 3 Drucksache 6/3641Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Datum Uhrzeit Dauer in Stunden Ort 9. Februar 2017 09:30 Uhr – 18:30 Uhr 9 Potsdam 12. Februar 2017 16:00 Uhr – 22:30 Uhr 6,5 Potsdam 13. Februar 2017 13:45 Uhr – 18:30 Uhr 4,75 Potsdam 17. Februar 2017 09:00 Uhr – 12:30 Uhr 3,5 Potsdam 26. Februar 2017 13:30 Uhr – 19:30 Uhr 6 Potsdam 27. Februar 2017 10:30 Uhr – 16:30 Uhr 6 Potsdam 8. März 2017 17:00 Uhr – 18:00 Uhr 1 Berlin, Landesvertretung 10. März 2017 10:30 Uhr – 12:00 Uhr - Pressekonferenz 1,5 Berlin, Landesvertretung Die Schlichtungsverhandlungen fanden, soweit Potsdam angegeben ist, in den Räumlichkeiten der DB Führungskräfte Akademie in Potsdam statt. Sofern die Schlichtungskommission in der Landesvertretung des Freistaats Thüringen in Berlin getagt hat, wurden entstandene Kosten durch die Geschäftsstelle der Schlichtungskommission getragen. Das gilt ebenso für die jeweiligen Abschlusspressekonferenzen. Zu 3.: Mit der Schlichtung waren für den Ministerpräsidenten keinerlei Vergütungen verbunden. Zu 4.: Der Ministerpräsident wurde zu allen Schlichtungsverhandlungen durch jeweils einen Mitarbeiter des Büros des Ministerpräsidenten begleitet. Die Begleitung des Ministerpräsidenten war notwendig, damit die Amtsführung des Ministerpräsidenten auch während der Schlichtung gewährleistet war, etwa um Kontakt zum Büro des Ministerpräsidenten zu halten, Anliegen und Anfragen zu bearbeiten. Prof. Dr. Hoff Minister Umfang der Schlichtertätigkeiten des Thüringer Ministerpräsidenten Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1. und 2.: 1. Schlichtung 2015 2. Schlichtung 2017 Zu 3.: Zu 4.: