17.03.2015 Drucksache 6/365Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 24. März 2015 Fehlende Auszeichnung für verdienstvolle Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren in Thüringen? Die Kleine Anfrage 125 vom 28. Januar 2015 hat folgenden Wortlaut: Zahlreiche Freiwillige Feuerwehren in Thüringen nutzen den Jahresanfang, um ihre Jahreshauptversamm lungen durchzuführen und in einem feierlichen Rahmen verdienstvolle Kameradinnen und Kameraden auszuzeichnen. Laut Presseberichten der vergangenen Tage konnten im Januar 2015 vorgesehene Aus zeichnungen nicht durchgeführt werden, da die entsprechenden Urkunden durch das Thüringer Landesver waltungsamt nicht ausgefertigt wurden. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Bedeutung hat die Auszeichnung verdienstvoller Kameradinnen und Kame raden der Freiwilligen Feuerwehren in Thüringen für die Landesregierung? 2. Welche für die Jahreswende 2014/2015 vorgesehenen Auszeichnungen von Kameradinnen und Kame raden der Freiwilligen Feuerwehren in Thüringen konnten bisher nicht vorgenommen werden und welche Gründe liegen dafür vor (bitte auflisten)? 3. Wie viele Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren Thüringens sind betroffen? 4. Ab wann kann die Auszeichnung der betroffenen Kameradinnen und Kameraden in einem feierlichen Rahmen nachgeholt werden? 5. Gibt es einen Bearbeitungsstau bei den beantragten Auszeichnungen und wie wird dieser begründet? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 16. März 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Auszeichnung verdienstvoller Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren hat für die Landesregierung einen sehr hohen Stellenwert. Alle aktiven Feuerwehrangehörigen leisten einen wichtigen und unverzichtbaren Dienst für die Allgemeinheit. Oft setzen sie sich unter erheblichen Gefahren für die ei gene Gesundheit zum Wohl anderer Menschen ein. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kowalleck (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/365 Zu 2.: Das für die Antragsbearbeitung zuständige Landesverwaltungsamt hat sämtliche für die Jahreswende 2014/2015 vorgesehenen Anträge bearbeitet. Ob alle Urkunden und Auszeichnungen bereits übergeben wurden, entzieht sich der Kenntnis der Landesregierung, weil gemäß den Ausführungsbestimmungen zum Stiftungserlass die Übergabe in würdiger Form auf kommunaler Ebene durch die Landräte bzw. Oberbür germeister erfolgen soll. Zu 3.: Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Zu 4.: Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Zu 5.: Es liegt kein Bearbeitungsstau bei den beantragten Auszeichnungen vor. Eine gewisse zeitliche Verzöge rung trat nach dem Regierungswechsel ein, da zunächst neue Urkunden gefertigt werden mussten. In die ser Zeit angelaufene Vorgänge sind in sehr kurzer Zeit durch das Landesverwaltungsamt bearbeitet wor den. Derzeit sind lediglich laufende Anträge zu bearbeiten. Dr. Poppenhäger Minister