21.03.2017 Drucksache 6/3651Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 12. April 2017 Einsatz von Polizei-"Spezialeinheiten" in Greiz am 20. Januar 2017 Die Kleine Anfrage 1830 vom 20. Januar 2017 hat folgenden Wortlaut: Am 20. Januar 2017 wurde verschiedentlich im Internet (unter anderem Onlineausgabe der Ostthüringer Zeitung, Jena TV) berichtet, dass Spezialeinheiten des Landeskriminalamts Thüringen am 20. Januar 2017 in eine Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in der Greizer Marienstraße ausrücken mussten. Kurz nach Mitternacht erhielt die Polizei Kenntnis, dass aus dem Fenster einer Wohneinheit Möbelstücke auf die Straße geworfen werden. In der Wohnung gab es zudem eine Auseinandersetzung zwischen einem 27-jährigen Syrer und einem 22-jährigen Libyer. In der Folge verbarrikadierte der 27-Jährige die Wohnung. Aus dieser konnte sich der Libyer befreien und über ein Fenster auf das Dach gelangen, wo er von Rettungskräften in Empfang genommen wurde. Der Syrer jedoch blieb weiterhin in seiner Verbarrikadierung und drohte, sich das Leben zu nehmen. Er legte Feuer in der Wohnung und manipulierte die Stromleitungen. Mit Hilfe der Verhandlungsgruppe konnte der Mann dazu gebracht werden, sich kurz nach 5 Uhr erst auf das Dach und danach auf eine Drehleiter zu begeben. Hier wurde er widerstandslos festgenommen. Ein Test ergab, dass der Mann unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Es folgte eine Blutentnahme und die Einlieferung in eine Psychiatrie. Wir fragen die Landesregierung: 1. Was genau hat sich am 20. Januar 2017 in der Gemeinschaftsunterkunft in Greiz ereignet? 2. Wie viele Polizeibeamte und sonstigen Hilfskräfte waren im Einsatz? Welche Kosten hat der Einsatz verursacht? 3. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Personen mit welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämtliche, auch etwaige vorherige angeben) eingeleitet? 4. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergangenheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen)? Wenn ja, welche und weshalb? 5. Wie viele Verletzte hat es infolge des Vorfalls gegeben (bitte nach Alter und Staatsangehörigkeit [sämtliche , auch etwaige vorherige angeben] auflisten)? 6. Wurden Polizeibeamte verletzt? Wenn ja, wie viele und wie und wie lang waren beziehungsweise sind die Dienstausfallzeiten? 7. Wurde privates oder öffentliches Eigentum infolge des Vorfalls beschädigt (wenn ja, bitte die Schadenssumme aufführen und auflisten, wer für die Begleichung des Schadens aufkommt)? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Rudy und Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3651 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 20. März 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Vorfall ist Gegenstand eines noch nicht abgeschlossenen Strafverfahrens. Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nummer 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als den nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Das von den Fragestellern genannte Objekt in der Greizer Marienstraße ist keine Gemeinschaftsunterkunft, sondern ein Mehrfamilienhaus, das vom Landratsamt Greiz zur Einzelunterbringung von Flüchtlingen angemietet wurde. Zu 1.: Nach bisherigen Erkenntnissen bedrohte in der Nacht vom 19./20. Januar 2017 ein Bewohner der Flüchtlingsunterkunft in Greiz einen Mitbewohner mit einem Messer, beschädigte Gegenstände in einem Zimmer und warf einen Stuhl aus dem Fenster. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 2.: Es waren 46 Polizeibeamte im Einsatz. Der polizeiliche Einsatz fand entsprechend den originären Aufgaben gemäß § 2 des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei im öffentlichen Interesse statt. Eine Kostenfeststellung erfolgt in diesem Zusammenhang grundsätzlich nicht. Neben den Einsatzkräften der Polizei waren auch die Feuerwehr und eine Person im Auftrag des Landratsamts Greiz zur Koordinierung der Evakuierung am Einsatzort. Weitergehende Erkenntnisse liegen der Landesregierung nicht vor. Zu 3.: Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung und Sachbeschädigung gegen eine Person mit ungeklärter , nach eigenen Angaben syrischer Staatsangehörigkeit eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft hat insoweit am 8. Februar 2017 Anklage erhoben. Zu 4.: Unter Verweis auf die Vorbemerkung wird von Angaben abgesehen. Zu 5.: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über verletzte Personen vor. Zu 6.: Es wurden keine Polizeibeamten verletzt. Zu 7.: Eine endgültige Kostenaufstellung liegt noch nicht vor. Nach Mitteilung des Landratsamts Greiz belaufen sich die Kosten für die Beseitigung der Schäden an der Mietsache (Tür, Elektroinstallation, Reinigungs- und Malerarbeiten) vorläufig auf circa 3.500 Euro. Soweit die Beschädigungen schuldhaft vorgenommen wurden , haftet der Verursacher nach den einschlägigen zivilrechtlichen Vorschriften. Dr. Poppenhäger Minister Einsatz von Polizei-"Spezialeinheiten" in Greiz am 20. Januar 2017 Wir fragen die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: