23.03.2017 Drucksache 6/3658Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 13. April 2017 Angeblicher Vorfall am 30. Januar 2017 in Gera (12. Regelschule) Die Kleine Anfrage 1881 vom 31. Januar 2017 hat folgenden Wortlaut: Dem Fragesteller wurde mitgeteilt, dass es am 30. Januar 2017 aufgrund einer "Schlägerei" zu einem Po lizeieinsatz in der 12. Regelschule in Gera gekommen sei. Es wäre der dritte Polizeieinsatz in kurzer Zeit gewesen. Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich anlässlich des einleitend im ersten Satz geschilderten Sachverhalts ereignet? 2. Wie viele Polizeikräfte waren wegen des Vorfalls im Einsatz? 3. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Personen mit welchem Alter, welchem Geschlecht und welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämt liche, auch gegebenenfalls vorherige) eingeleitet? Wie war jeweils der Ausgang der Ermittlungsverfah ren (Einstellung/Anklage/Strafbefehl; bei Einstellung bitte Grund und gegebenenfalls Auflage mitteilen)? 4. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergan genheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen)? Wie war deren Aufenthaltsstatus? 5. Wurde privates oder öffentliches Eigentum infolge des Vorfalls beschädigt (wenn ja, bitte die Schadens summe hinsichtlich des privaten Eigentums, soweit der Landesregierung bekannt, aufführen und auflis ten, wer für die Begleichung des Schadens aufkommt)? 6. Gab es schon zuvor Polizeieinsätze an dieser Schule (wenn ja, bitte für den Zeitraum ab Januar 2015 einzeln auflisten und dazu jeweils die Fragen 1 bis 5 beantworten)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 21. März 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Vorfall ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbeson dere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3658 vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Kon vention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als den nachstehenden An gaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1.: Nach bisher vorliegenden Erkenntnissen kam es am 30. Januar 2017, vor dem Schulgelände der 12. Re gelschule in Gera zwischen mehreren Schülern zu einer tätlichen Auseinandersetzung, in deren Folge zwei Schüler verletzt wurden. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Zu 2.: Es waren zwei Polizeibeamte im Einsatz. Zu 3.: Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet. Der Tatverdacht rich tet sich gegen zwei männliche Personen mit syrischer Herkunft im Alter von 13 und 12 Jahren sowie eine männliche Person mit irakischer Herkunft im Alter von 13 Jahren. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zu 4.: Nach bisherigen polizeilichen Erkenntnissen besitzen die drei Tatverdächtigen eine Aufenthaltsgestattung. Im Weiteren wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 5.: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über Sachschäden vor. Zu 6.: Seit Januar 2015 liegen nachfolgende Erkenntnisse über Polizeieinsätze in der 12. Regelschule in Gera vor: Einsatzgrund Kurzsachverhalt Tatverdächtige Polizeikräfte Störung des öffentlichen Friedens durch Andro hung von Straftaten Am 08.12.2015 wurden Mitschüler verbal bzw. mit einem Messer mit dem Tod bedroht. Kind, männlich, deutsch 4 Verstoß gegen das Be täubungsmittelgesetz Im Rahmen einer Durchsuchung wur de am 22.06.2015 Betäubungsmittel festgestellt. 48 Jahre, männlich, deutsch 2 Verwenden von Kenn zeichen verfassungswid riger Organisationen Ein Schüler zeigte am 25.11.2015 den "Hitlergruß" Kind, männlich, deutsch 2 Verwenden von Kenn zeichen verfassungswid riger Organisationen Auf eine Schultafel wurden am 18.02.2016 verfassungswidrige Sym bole gemalt. 16 Jahre, männlich, deutsch 2 Körperverletzung Am 13.05.2016 wurde der Geschä digte geschlagen und brach sich beim Sturz einen Arm. 15 Jahre, männlich, deutsch 2 Jugendschutz Am 27.09.2016 wurden bei einem Schüler Zigaretten aufgefunden. Kind, männlich, deutsch 2 Beleidigung Eine Lehrerin wurde am 06.10.2016 beleidigt. Kind, weiblich, deutsch 2 Diebstahl Einer Schülerin wurde am 07.10.2016 ihr Mobiltelefon entwendet. Unbekannt 2 Körperverletzung Am 15.11.2016 wurden nach einem Streit zwei Schüler geschlagen. 15 Jahre, männlich, sy risch 2 3 Drucksache 6/3658Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Einsatzgrund Kurzsachverhalt Tatverdächtige Polizeikräfte Beleidigung Eine Lehrerin wurde am 16.11.2016 beleidigt 16 Jahre, männlich, deutsch 2 Bedrohung Am 09.01.2017 wurde gedroht, aus ländische Mitschüler mit einem Mes ser abzustechen. Kind, männlich, deutsch 4 Gefährliche Körperver letzung, Sachbeschädi gung und Beleidigung Am 26.01.2017 wurde ein Schüler ge treten und beleidigt. Im Weiteren wur de das Mobiltelefon beschädigt. Unbekannt 2 Sachbeschädigung Am 25.01.2017 wurden an Wänden in der Schule Schmierereien festgestellt Unbekannt 2 Gefährliche Körperver letzung Die Tatverdächtigen schlugen gemein schaftlich am 30.01.2017 auf zwei Schüler ein. 1 Kind, männlich ira kisch, 1 Kind männlich, syrisch und 14 Jahre, männlich, syrisch 2 Verwenden von Kenn zeichen verfassungswid riger Organisationen Am 08.02.2017 wurde an die Außen wand der Turnhalle ein Hakenkreuz festgestellt. Unbekannt 2 Im Übrigen liegen keine statistischen Angaben vor. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Dr. Poppenhäger Minister Angeblicher Vorfall am 30. Januar 2017 in Gera (12. Regelschule) Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: