23.03.2017 Drucksache 6/3659Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 12. April 2017 Verwendung der Mittel nach dem Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommu nalhaushaltssicherungsprogrammgesetzes nachgefragt II Die Kleine Anfrage 1882 vom 31. Januar 2017 hat folgenden Wortlaut: Dieser Themenkomplex war bereits Gegenstand von zwei Kleinen Anfragen des Fragestellers. In der Ant wort auf eine Kleine Anfrage 1416 in Drucksache 6/2829 verwies die Landesregierung darauf, dass eine Beantwortung eines Teils der Fragen noch nicht möglich sei, da das Thürin ger Landesverwaltungsamt erst nach Prüfung und Beschlussfassung der Jahresrechnung mit der Verwendungsnachweisprüfung im Sinne des § 6 Thüringer Kommunalhaushaltssiche rungsprogrammgesetz beginnen kann. Die Jahresrechnungen 2015 mussten bis zum 30. April 2016 vorliegen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche kreisangehörigen Gemeinden und kreisfreien Städte haben über die in der Antwort auf die Klei ne Anfrage 1416 in Drucksache 6/2829 aufgeführten Gemeinden hin aus nach Kenntnis der Landesre gierung im Jahr 2015 die investive Zuweisung in Höhe von 18,51 Euro je Einwohner im Verwaltungs haushalt verwendet (bitte nach Höhe, Gemeinde, kreisfreie Stadt getrennt aufführen)? 2. Welche Schulträger müssen beziehungsweise mussten finanzielle Mittel in welcher konkreten Höhe aus welchen Gründen an das Land zurückerstatten? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 21. März 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Soweit den Rechtsaufsichtsbehörden entsprechende Angaben vorliegen, die über die Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage 1416 hinausgehen, können diese der Anlage 1 entnommen werden. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die Verwendungsnachweisprüfungen im Sinne des § 6 Thürin ger Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetz noch nicht abgeschlossen wurden. Zu 2.: Bislang muss beziehungsweise musste kein Schulträger Mittel zurückerstatten. Dr. Poppenhäger Minister K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag 6. WahlperiodeDrucksache 6/3659 Anlage 1 Verwendung der Investitionspauschale nach § 1 Abs. 5 Thüringer Kommunalhaushaltssicherungsprogramm gesetz im Verwaltungshaushalt Gemeinde Investitionspauschale § 1 Abs. 5 Thürin ger Kommunalhaushaltssicherungspro grammgesetz (in Euro) Verwendung im Verwaltungshaushalt in Höhe von (in Euro) Andisleben 10.809,84 10.809,84 Elxleben 41.369,85 41.369,85 Föritz 64.137,15 64.137,15 Verwendung der Mittel nach dem Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetzes nachgefragt II Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.:Bislang muss beziehungsweise musste kein Schulträger Mittel zurückerstatten. Anlage 1