17.03.2015 Drucksache 6/366Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 26. März 2015 Aktueller Stand in Sachen "Aktenlager lmmelborn"? Die Kleine Anfrage 126 vom 29. Januar 2015 hat folgenden Wortlaut: Im Sommer 2013 wurden in einer Lagerhalle in lmmelborn zirka 250.000 ungesicherte Akten, unter anderem solche von Ärzten und Insolvenzverwaltern entdeckt. Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) wandte sich in der Folgezeit an die Polizei und bat diese im Wege der Amtshilfe um Unterstützung bei der Sichtung der Akten. Dieses Ersuchen wurde seitens des Innenministeriums als unbegründet zurückgewiesen, woraufhin der TLfDI im Juli 2014 Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichte, um die Verpflichtung zur Unterstützung durch die Polizei gerichtlich feststellen zu lassen. Ich frage die Landesregierung: 1. In welchem Stadium befindet sich das vom TLfDI initiierte Klageverfahren zum gegenwärtigen Zeitpunkt? 2. Wurde seitens des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales zwischenzeitlich auf die Klageschrift des TLfDI erwidert und falls ja, wann und mit welchem Antrag? 3. Ist der TLfDI seit dem Regierungswechsel im Dezember 2014 mit seinem Anliegen auf Amtshilfe erneut an das Innenministerium herangetreten und falls ja, mit welchem Ergebnis? 4. Wird das Gelände in lmmelborn zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch regelmäßig durch die Polizei bestreift? 5. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zum aktuellen Stand der Aktensichtung und -sicherung durch den TLfDI in lmmelborn vor? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 16. März 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Weimar vom 11. Februar 2015 wurde das Ruhen des Verfahrens bis auf weiteres auf übereinstimmenden Antrag der Beteiligten gemäß § 173 Verwaltungsgerichtsordnung in Verbindung mit § 251 Zivilprozessordnung angeordnet. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Fiedler (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/366 Zu 2.: Mit Schreiben vom 4. September 2014 wurde durch den Prozessbevollmächtigten beim Verwaltungsgericht Weimar beantragt, die Klage des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) abzuweisen. Die Begründung der Klageerwiderung erfolgte mit Schriftsatz vom 22. Oktober 2014. Zu 3.: Am 27. Janur 2015 fand ein Gespräch zwischen Herrn Staatssekretär Götze und dem Kläger statt, in dem die weitere Verfahrensweise einvernehmlich geklärt wurde. Zu 4.: Das Objekt wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt regelmäßig durch Polizeikräfte bestreift. Zu 5.: Mit Schreiben vom 16. Februar 2015 hat der TLfDI hierzu mitgeteilt: "Die auf Grund des Anordnungsbescheides des TLfDI vom 22.07.2013 begonnene Ersatzvornahme ist beendet . Im Rahmen der zivilrechtlichen Abwicklung der Aktenmanagement und Beratungs GmbH wird der Lagerbestand datenschutzrechtlich aufgelöst. Die Federführung hat hier eine in Pressekreisen bereits bekanntgemachte Person als gerichtlich bestellter Nachtragsliquidator übernommen. Die Auflösung des Lagerbestands wird, soweit diese in die Zuständigkeit des TLfDI fällt, durch diesen im Rahmen seiner aufsichtsbehördlichen Aufgaben überwacht. Bis auf wenige Ausnahmen wurden alle dem TLfDI bekannten zurückzuführenden Akten an die jeweiligen Unternehmen oder Insolvenzverwalter zurückgeführt . Hinsichtlich der Ausnahmen wird davon ausgegangen, dass die Rückführung innerhalb der nächsten Wochen vorgenommen werden wird. Die restlichen Unterlagen, die keinen Aufbewahrungsfristen mehr unterliegen, werden vom erwähnten Nachtragsliquidator bzw. dem von ihm beauftragten Unternehmen der datenschutzrechtlich vorgeschriebenen Vernichtung zugeführt." Dr. Poppenhäger Minister