27.03.2017 Drucksache 6/3672Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 13. April 2017 Flüchtlingsversorgung bei den Tafeln in Thüringen - nachgefragt Die Kleine Anfrage 1914 vom 15. Februar 2017 hat folgenden Wortlaut: In der Antwort auf die Kleine Anfrage 894 (vergleiche Drucksache 6/2104) hat die Thüringer Landesregierung unter anderem Folgendes ausgeführt: "Das Thüringer Sozialministerium steht in Kontakt mit dem Landesverband Thüringer Tafeln e. V. Vor allem die Logistik bei der Verteilung von Großspenden, die Sicherstellung von Lagerkapazitäten und die Gewinnung weiterer ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer sind als aktuelle Herausforderungen bekannt, für die Lösungsansätze gemeinsam erörtert und vermittelt werden können. Zudem sind im Thüringer Landeshaushalt 2016/2017 erstmals Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 Euro für 'Zuschüsse an Landesverbände im Sozialbereich' (Kapitel 08 20 Titel 684 02) eingestellt. Als Zuwendungsempfänger/-innen kommen nur Landesverbände in Betracht, die insbesondere von vorhandenen Förderprogrammen nicht erfasst werden , Querschnittsaufgaben für ihre Mitglieder erfüllen, überregional, das heißt thüringenweit agieren und eine qualifizierte (Beratungs-)Arbeit gewährleisten. Der Landesverband Thüringer Tafeln e. V. kommt hier grundsätzlich mit in Betracht. Der Kreis der Zuwendungsempfänger/-innen sowie Höhe und Inhalt der zuwendungsfähigen Ausgaben werden derzeit konkretisiert." Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Lösungsansätze wurden mit den Thüringer Tafeln wann, mit wem und mit welchem Ergebnis erörtert , insbesondere in Bezug auf die Logistik bei der Verteilung von Großspenden, der Sicherstellung von Lagerkapazitäten und der Gewinnung weiterer ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer? 2. An welche Zuwendungsempfänger wurden in welcher Höhe, für welchen Inhalt/Zweck und für welchen Zeitraum die Haushaltsmittel im Thüringer Landeshaushalt 2016/2017 in Höhe von 50.000 Euro für "Zuschüsse an Landesverbände im Sozialbereich" (Kapitel 08 20 Titel 684 02) ausgereicht? 3. Welche Antragsteller konnten aus welchen Gründen nicht berücksichtigt werden? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kowalleck (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3672 Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 24. März 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Tafelarbeit ist regelmäßig Gegenstand parlamentarischer Anfragen, im Regelfall verbunden mit der Frage nach Unterstützungsmöglichkeiten. Demzufolge darf als bekannt vorausgesetzt werden, dass die Tafelarbeit vor allem durch vernetzte Angebote vor Ort und auf kommunaler Ebene verankert ist. Davon zu unterscheiden ist die Frage der strukturellen und organisatorischen Herausforderungen auf Landesebene . Hier hatte sich vor allem die Blankenhainer Tafel ergänzend zu ihrem Wirken vor Ort landesweit für die Tafeln engagiert. Aus diesem Engagement heraus entstand der Landesverband der Thüringer Tafeln e.V., heute mit Sitz in Erfurt. Zu 1.: In einem Gespräch Anfang 2016 hatte der Landesvorstand der Thüringer Tafeln e.V. gemeinsam mit der Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die in der Anfrage genannten Aspekte erörtert. Im Ergebnis des Gesprächs bestand Einvernehmen dahin gehend, dass auf Landesebene - wie in der Antwort in Landtagsdrucksache 6/2104 dargestellt - grundsätzlich zwar eine finanzielle Unterstützung in Betracht kommt, dass diese aber nicht den vom Landesvorstand beschriebenen Gesamtbedarf umfassen kann. Auch war kommuniziert worden, dass die in Fragen 2 und 3 genannten "Zuschüsse an Landesverbände im Sozialbereich" nicht auf die Tafelarbeit fokussiert sind. Die Möglichkeit des Einsatzes von Lottomitteln für einzelne Projekte war unterstrichen, vom Landesverband im weiteren Jahresverlauf aber nicht aufgegriffen worden. Bezüglich der Gewinnung weiterer ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer sind die Unterstützungsangebote der Thüringer Ehrenamtsstiftung bekannt und bewährt. Zu 2. und 3.: Mangels entscheidungsreifer Antragsunterlagen wurden bisher keine Zuwendungen ausgereicht. Zudem steht der Kreis der Antragsberechtigten nicht abschließend fest. Werner Ministerin Flüchtlingsversorgung bei den Tafeln in Thüringen - nachgefragt Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2. und 3.: