29.03.2017 Drucksache 6/3679Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 19. April 2017 SGB II-Klagen vor Thüringer Sozialgerichtent Die Kleine Anfrage 1897 vom 1. Februar 2017 hat folgenden Wortlaut: Mehr als vier Millionen Menschen beziehen aktuell in Deutschland Arbeitslosengeld II. In Thüringen gab es im Dezember 2016 90.461 Bedarfsgemeinschaften mit 161.937 Personen im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II). Nicht immer sind die Bescheide und Auflagen rechtmäßig . Viele Hartz-IV-Empfängerinnen und -empfänger (Arbeitslosengeld II) haben mit ihren Klagen gegen Bescheide der Jobcenter Erfolg. In den ersten neun Monaten des Jahres 2016 waren 44 Prozent der Hartz-IV-Klagen bei den Sozialgerichten erfolgreich, wie die Zeitungen der Essener Funke Mediengruppe berichteten. Im Jahr 2015 lag die Erfolgsquote demnach noch bei 40 Prozent, im Jahr 2014 bei 41 Prozent. Die Zeitungen berufen sich auf Daten der Bundesagentur für Arbeit. Dem Bericht zufolge gingen von 2013 bis 2016 bei den Sozialgerichten monatlich rund 10.000 Einwände gegen Hartz-IV-Bescheide ein. Bei den Beschwerden der Empfängerinnen und Empfänger ging es vor allem um die Übernahme der Unterkunftskosten , Rückzahlungsforderungen und Untätigkeitsklagen gegen die Jobcenter. Im September 2016 waren 189.340 Klagen gegen Hartz-IV-Bescheide anhängig. In Bezug auf Thüringen wird etwa jede zweite Klage vor den vier Thüringer Sozialgerichten (Altenburg, Gotha , Meiningen und Nordhausen) von Hartz-IV-Empfängerinnen und -empfängern erhoben. Bei den Streitfällen geht es nach Justizangaben überwiegend um die Kostenübernahme bei Miete und Heizung sowie die Einkommensermittlung bei Selbstständigen, die ihren Lebensunterhalt mit Hartz IV aufstockten. Die Erfolgsquote der Hartz-IV-Klagen liege mit 30 bis 40 Prozent in der ersten Instanz deutlich höher als im sonstigen Sozialrecht, so der Sprecher des Landessozialgerichts. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Situation hinsichtlich der anhängigen Verfahren in den Thüringer Sozialgerichten seit dem Jahr 2014 entwickelt (bitte nach Jahresscheiben, Sozialgerichten, Anzahl und Rechtsgebieten aufschlüsseln )? 2. Wie viele Verfahren erfolgten im Rechtsgebiet des SGB II nach welchen inhaltlichen Schwerpunkten (bitte ab dem Jahr 2014 nach Sozialgerichten aufschlüsseln)? 3. Wie viele Klagen befassten sich speziell mit den Kosten von Unterkunft und Heizung, darunter insbesondere mit deren Kostenüberahme (bitte ab dem Jahr 2014 nach Sozialgerichten aufschlüsseln)? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Leukefeld (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3679 4. Wie hoch ist der Anteil der erfolgreichen Klageverfahren bezüglich des SGB II, darunter insbesondere bezüglich der Übernahme von Kosten für Unterkunft und Heizung (bitte ab dem Jahr 2014 nach Sozialgerichten aufschlüsseln)? 5. In welcher Höhe wurden Kosten für Unterkunft und Heizung insgesamt nach erfolgreichem Klageverfahren an Betroffene erstattet (bitte ab dem Jahr 2014 nach Sozialgerichten aufschlüsseln)? 6. Wie lange dauern im Durchschnitt die Klageverfahren im Bereich des SGB II in Thüringen? 7. Zur Entscheidungspraxis der Thüringer Sozialgerichte bei SGB-II-Verfahren (bitte ab dem Jahr 2014 nach Gerichten und Instanzen aufschlüsseln): a) Wie viele Klagen wurden in Thüringen in welcher Instanz abgewiesen (bitte ab dem Jahr 2014 angeben )? b) Gegen wie viele Urteile der Thüringer Sozialgerichte wurde mit welchem Ergebnis ein Rechtsmittel eingelegt (bitte ab dem Jahr 2014 nach Berufung/Revision beziehungsweise Nichtzulassungsbeschwerde in der jeweiligen Instanz aufschlüsseln)? c) Wie viele Verfahren wurden in welcher Instanz mit einem Vergleich abgeschlossen? (Antworten bitte ab dem Jahr 2014 angeben) 8. Welche lokalen Unterschiede der Entscheidungspraxis bei SGB-II-Leistungen, insbesondere Leistungen für Unterkunft und Heizung, der Job-Center spiegeln sich in den gerichtlichen Streitfällen hauptsächlich wider? 9. Welche Unterschiede zwischen Kostenübernahme für Unterkunft und Heizung nach SGB II und den in ihrer Funktion vergleichbaren Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) gibt es derzeit insbesondere in Thüringen? 10. Wie sind diese Unterschiede mit Blick auf den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zu bewerten? 11. Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung der Sozialklagen im Rechtsgebiet des SGB II, insbesondere bezüglich der Problematik Kosten für Heizung und Unterkunft? 12. Sieht die Landesregierung einen Handlungsbedarf, um Anzahl und Zeitdauer der Rechtsstreitigkeiten in diesem Bereich zu senken und worin könnte der bestehen? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 28. März 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Zahl der anhängigen Verfahren bei den Thüringer Sozialgerichten war im Zeitraum 2014 bis 2016 rückläufig . Die genauen Zahlen der einzelnen Sozialgerichte, aufgeschlüsselt nach Rechtsgebieten, können der Anlage 1 entnommen werden. Zu 2.: Die Zahl der Neueingänge und Erledigungen der Verfahren im Rechtsgebiet des SGB II können der Anlage 2 entnommen werden. Daten zu den inhaltlichen Schwerpunkten der Verfahren im Rechtsgebiet des SGB II liegen nicht vor. Statistisch erfasst wird nur, ob ein Verfahren das Rechtsgebiet des SGB II betrifft. Zu 3.: Der Landesregierung liegen keine statistischen Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Insoweit wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Zu 4.: Der Anteil der erfolgreichen Klageverfahren im Rechtsgebiet des SGB II kann der Anlage 3 entnommen werden . Im Übrigen liegen der Landesregierung keine statistischen Erkenntnisse vor. 3 Drucksache 6/3679Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 5.: Der Landesregierung liegen keine statistischen Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Zu 6.: Die Dauer der durch Urteil erledigten Klageverfahren im Bereich des SGB II beträgt aktuell (Kalenderjahr 2016) durchschnittlich 24,6 Monate. Die Dauer der Klageverfahren insgesamt (alle Erledigungsarten) im Bereich des SGB II beträgt aktuell (Kalenderjahr 2016) durchschnittlich 16,9 Monate. Zu 7.: a) Die Anzahl der abgewiesenen Klagen kann der Anlage 4 entnommen werden. b) Die Anzahl der Berufungen und Nichtzulassungsbeschwerden nebst Art der Erledigung kann der Anlage 5 entnommen werden. Hinsichtlich der Revisionen am Bundessozialgericht liegen nur Daten zur Anzahl der anhängig gewordenen Revisionen und der zugelassenen Revisionen vor. Diese können ebenfalls der Anlage 5 entnommen werden. c) Die Anzahl der Verfahren, die mit einem Vergleich abgeschlossen wurden, kann der Anlage 4 entnommen werden. Zu 8.: Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Die rechtlichen Vorgaben des SGB II gelten für alle Jobcenter beziehungsweise kommunalen Träger der Leistungen für Unterkunft und Heizung gleichermaßen . Bei der Gewährung von Leistungen der Kosten der Unterkunft spielen die von den Trägern (Landkreisen beziehungsweise kreisfreien Städten) zu erstellenden Unterkunftskonzepte eine wesentliche Rolle. In diesem Zusammenhang haben die Landkreise beziehungsweise kreisfreien Städte die regionalen Besonderheiten im Hinblick auf vermietete Wohnungen nach bestimmten Vorgaben zu ermitteln. Zu 9.: Für Thüringen ist festzustellen, dass Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II und § 35 SGB XII im Zuständigkeitsbereich der einzelnen kommunalen Träger im Wesentlichen in gleicher Weise erbracht werden. Im Regelfall erlässt der kommunale Träger zur Selbstbindung und im Falle einer Leistungsgewährung durch eine gemeinsame Einrichtung nach § 44b SGB II zur Weisung an das Jobcenter eine grundsätzlich für beide Bereiche geltende Verwaltungsvorschrift zur Gewährung von Leistungen, wonach gleiche Angemessenheitsgrenzen für die Bereiche SGB II und SGB XII entweder aus eigenen oder beauftragten Datenerhebungen stammen beziehungsweise die Wohngeldtabelle verwendet wird. Die im SGB II und SGB XII verankerten gesetzlichen Möglichkeiten im Hinblick auf die Festlegung von Angemessenheitsgrenzen mittels Satzung nach §§ 22 a-c SGB II beziehungsweise nach § 35a SGB XII kommen in Thüringen nicht zur Anwendung. Auch die im SGB XII nach § 35 Abs. 3 und Abs. 4 SGB XII bestehende Möglichkeit der Festsetzung von monatlichen Pauschalen für die Bedarfe für Unterkunft und Heizung wird in Thüringen nicht angewandt. Der Umgang mit Guthaben und Rückzahlungen aus Betriebskostenabrechnungen ist in den bundesgesetzlichen Regelungen unterschiedlich ausgestaltet. In § 22 Abs. 3 SGB II findet sich eine spezielle Anrechnungsvorschrift zu Guthaben und Rückzahlungen aus Betriebskostenabrechnungen dahingehend, dass diese direkt die künftigen Aufwendungen beziehungsweise Bedarfe für Unterkunft und Heizung der Antragsteller mindern (nach dem Monat nach der Rückzahlung beziehungsweise Gutschrift). Im SGB XII werden derartige Einkünfte hingegen nach § 82 SGB XII als Einkommen angerechnet. Die Grundkonzeption, Guthaben und Rückzahlungen aus Betriebskostenabrechnungen leistungsmindernd zu berücksichtigen, besteht jedoch in beiden Leistungssystemen. Zu 10.: Wie in der Antwort zu Frage 9 dargelegt, werden die Leistungen nach den Vorschriften des SGB II und SGB XII in Thüringen im Wesentlichen in gleicher Art und Weise erbracht. Vor diesem Hintergrund wird davon ausgegangen, dass der verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz beachtet wird. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3679 Zu 11.: Die Zahl der Neueingänge im Rechtsgebiet des SGB II ging in den letzten Jahren stetig zurück. Die Bestände konnten kontinuierlich abgebaut werden. Die sinkenden Eingangs- und Bestandszahlen deuten darauf hin, dass das Geschäftsaufkommen in diesem Bereich zurückgeht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Zu 12.: Auf die Verfahrensdauer und -anzahl kann durch die Landesregierung kein direkter Einfluss genommen werden , da die Verfahren der richterlichen Unabhängigkeit unterliegen. Die Landesregierung wird aber auch künftig dafür Sorge tragen, dass geeignete personelle und sachliche Rahmenbedingungen bestehen, um anhängige Verfahren zügig erledigen zu können. Lauinger Minister Anlagen* * Hinweis: Auf den Abdruck der Anlagen wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlagen erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek. Des Weiteren können sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. Anlage 1 zur Kleinen Anfrage 1897 (SGB II-Klagen vor Thüringer Sozialgerichten) Seite 1 von 4 Entwicklung der anhängigen Verfahren der Thüringer Sozialgerichte Sozialgericht Altenburg Klageverfahren Rechtsgebiet Bestand zum 31.12.2014 Bestand zum 31.12.2015 Bestand zum 31.12.2016 Krankenversicherung 426 475 513 Vertrags(zahn)arztangelegenheiten 0 0 0 Pflegeversicherung 58 58 54 Unfallversicherung 257 278 241 Rentenversicherung 1.024 935 821 Zusatz- und Sonderversorgung der neuen Bundesländer 8 6 5 Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit 312 263 268 Angelegenheiten nach dem SGB II sowie §§ 6a und 6b BKGG 2.574 2.287 2.091 Angelegenheiten nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz 161 157 167 Versorgungs- und Entschädigungsrecht 35 31 29 Verfahren zur Feststellung der Behinderung nach SGB IX 365 320 327 Sonstiges 16 27 23 gesamt 5.236 4.837 4.539 Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz Rechtsgebiet Bestand zum 31.12.2014 Bestand zum 31.12.2015 Bestand zum 31.12.2016 Krankenversicherung 3 3 2 Vertrags(zahn)arztangelegenheiten 0 0 0 Pflegeversicherung 0 0 1 Unfallversicherung 0 0 1 Rentenversicherung 1 2 6 Zusatz- und Sonderversorgung der neuen Bundesländer 0 0 0 Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit 1 3 2 Angelegenheiten nach dem SGB II sowie §§ 6a und 6b BKGG 28 14 9 Angelegenheiten nach dem SGB XII und dem 13 10 2 Versorgungs- und Entschädigungsrecht 0 0 0 Verfahren zur Feststellung der Behinderung nach SGB IX 0 0 0 Sonstiges 0 2 0 gesamt 46 34 23 Anlage 1 zur Kleinen Anfrage 1897 (SGB II-Klagen vor Thüringer Sozialgerichten) Seite 2 von 4 Sozialgericht Gotha Klageverfahren Rechtsgebiet Bestand zum 31.12.2014 Bestand zum 31.12.2015 Bestand zum 31.12.2016 Krankenversicherung 605 732 707 Vertrags(zahn)arztangelegenheiten 303 221 173 Pflegeversicherung 53 54 37 Unfallversicherung 443 378 357 Rentenversicherung 1.186 1.088 1.048 Zusatz- und Sonderversorgung der neuen Bundesländer 7 8 10 Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit 562 467 349 Angelegenheiten nach dem SGB II sowie §§ 6a und 6b BKGG 4.112 3.096 2.376 Angelegenheiten nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz 94 104 115 Versorgungs- und Entschädigungsrecht 40 28 20 Verfahren zur Feststellung der Behinderung nach SGB IX 441 439 352 Sonstiges 40 47 40 gesamt 7.886 6.662 5.584 Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz Rechtsgebiet Bestand zum 31.12.2014 Bestand zum 31.12.2015 Bestand zum 31.12.2016 Krankenversicherung 3 4 1 Vertrags(zahn)arztangelegenheiten 0 1 3 Pflegeversicherung 1 0 0 Unfallversicherung 2 3 1 Rentenversicherung 0 1 2 Zusatz- und Sonderversorgung der neuen Bundesländer 0 0 0 Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit 0 1 0 Angelegenheiten nach dem SGB II sowie §§ 6a und 6b BKGG 28 18 16 Angelegenheiten nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz 2 3 4 Versorgungs- und Entschädigungsrecht 0 0 0 Verfahren zur Feststellung der Behinderung nach SGB IX 0 0 1 Sonstiges 1 0 1 gesamt 37 31 29 Anlage 1 zur Kleinen Anfrage 1897 (SGB II-Klagen vor Thüringer Sozialgerichten) Seite 3 von 4 Sozialgericht Meiningen Klageverfahren Rechtsgebiet Bestand zum 31.12.2014 Bestand zum 31.12.2015 Bestand zum 31.12.2016 Krankenversicherung 411 353 336 Vertrags(zahn)arztangelegenheiten 0 0 0 Pflegeversicherung 42 35 28 Unfallversicherung 150 141 124 Rentenversicherung 693 626 609 Zusatz- und Sonderversorgung der neuen Bundesländer 17 9 6 Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit 300 278 246 Angelegenheiten nach dem SGB II sowie §§ 6a und 6b BKGG 1.334 1.309 1.343 Angelegenheiten nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz 77 86 82 Versorgungs- und Entschädigungsrecht 18 20 23 Verfahren zur Feststellung der Behinderung nach SGB IX 246 232 185 Sonstiges 33 41 27 gesamt 3.321 3.130 3.009 Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz Rechtsgebiet Bestand zum 31.12.2014 Bestand zum 31.12.2015 Bestand zum 31.12.2016 Krankenversicherung 2 2 3 Vertrags(zahn)arztangelegenheiten 0 0 0 Pflegeversicherung 2 0 0 Unfallversicherung 0 0 0 Rentenversicherung 0 0 2 Zusatz- und Sonderversorgung der neuen Bundesländer 0 0 0 Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit 1 0 3 Angelegenheiten nach dem SGB II sowie §§ 6a und 6b BKGG 13 19 14 Angelegenheiten nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz 4 5 6 Versorgungs- und Entschädigungsrecht 0 0 0 Verfahren zur Feststellung der Behinderung nach SGB IX 0 0 0 Sonstiges 1 0 0 gesamt 23 26 28 Anlage 1 zur Kleinen Anfrage 1897 (SGB II-Klagen vor Thüringer Sozialgerichten) Seite 4 von 4 Sozialgericht Nordhausen Klageverfahren Rechtsgebiet Bestand zum 31.12.2014 Bestand zum 31.12.2015 Bestand zum 31.12.2016 Krankenversicherung 341 394 414 Vertrags(zahn)arztangelegenheiten 0 0 0 Pflegeversicherung 51 56 51 Unfallversicherung 186 177 151 Rentenversicherung 943 954 847 Zusatz- und Sonderversorgung der neuen Bundesländer 7 5 2 Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit 192 135 111 Angelegenheiten nach dem SGB II sowie §§ 6a und 6b BKGG 2.325 1.697 1.384 Angelegenheiten nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz 93 90 109 Versorgungs- und Entschädigungsrecht 16 14 15 Verfahren zur Feststellung der Behinderung nach SGB IX 340 347 315 Sonstiges 9 4 8 gesamt 4.503 3.873 3.407 Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz Rechtsgebiet Bestand zum 31.12.2014 Bestand zum 31.12.2015 Bestand zum 31.12.2016 Krankenversicherung 1 1 1 Vertrags(zahn)arztangelegenheiten 0 0 0 Pflegeversicherung 1 1 0 Unfallversicherung 0 0 0 Rentenversicherung 1 0 3 Zusatz- und Sonderversorgung der neuen Bundesländer 0 0 0 Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit 1 0 1 Angelegenheiten nach dem SGB II sowie §§ 6a und 6b BKGG 17 4 8 Angelegenheiten nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz 1 2 1 Versorgungs- und Entschädigungsrecht 0 0 0 Verfahren zur Feststellung der Behinderung nach SGB IX 1 0 0 Sonstiges 0 0 0 gesamt 23 8 14 Anlage 2 zur Kleinen Anfrage 1897 (SGB II-Klagen vor Thüringer Sozialgerichten) Seite 1 von 1 Anzahl der Verfahren im Rechtsgebiet SGB II Sozialgericht Altenburg Klageverfahren 2014 2015 2016 Neuzugänge 2.043 1.794 1.505 Erledigungen 2.322 2.020 1.696 Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz 2014 2015 2016 Neuzugänge 209 147 138 Erledigungen 202 164 145 Sozialgericht Gotha Klageverfahren 2014 2015 2016 Neuzugänge 2.598 2.079 1.918 Erledigungen 3.807 3.095 2.636 Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz 2014 2015 2016 Neuzugänge 224 181 163 Erledigungen 231 191 166 Sozialgericht Meiningen Klageverfahren 2014 2015 2016 Neuzugänge 1.265 1.148 1.056 Erledigungen 1.491 1.171 1.021 Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz 2014 2015 2016 Neuzugänge 168 158 142 Erledigungen 171 153 148 Sozialgericht Nordhausen Klageverfahren 2014 2015 2016 Neuzugänge 1.162 1.078 936 Erledigungen 1.869 1.701 1.245 Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz 2014 2015 2016 Neuzugänge 129 97 73 Erledigungen 131 111 70 Anlage 3 zur Kleinen Anfrage 1897 (SGB II-Klagen vor Thüringer Sozialgerichten) Seite 1 von 3 Anteil der erfolgreichen Klageverfahren im Rechtsgebiet SGB II Sozialgericht Altenburg Klageverfahren 2014 2015 2016 Erledigungen 2.322 2.020 1.696 davon Die durch Urteil oder Gerichtsbescheid erled. Verfahren endeten mit Obsiegen der Versicherten oder Leistungsberechtigten 62 49 55 prozentualer Anteil 3% 2% 3% Die durch Urteil oder Gerichtsbescheid erled. Verfahren endeten mit teilweisem Obsiegen/Unterliegen der Versicherten oder Leistungsberechtigten 56 34 56 prozentualer Anteil 2% 2% 3% übereinstimmende Erledigungserklärung 263 205 138 prozentualer Anteil 11% 10% 8% angenommenes Anerkenntnis 320 250 141 prozentualer Anteil 14% 12% 8% gerichtlicher Vergleich 266 190 233 prozentualer Anteil 11% 9% 14% Anlage 3 zur Kleinen Anfrage 1897 (SGB II-Klagen vor Thüringer Sozialgerichten) Seite 2 von 3 Sozialgericht Gotha Klageverfahren 2014 2015 2016 Erledigungen 3.807 3.095 2.636 davon Die durch Urteil oder Gerichtsbescheid erled. Verfahren endeten mit Obsiegen der Versicherten oder Leistungsberechtigten 53 47 58 prozentualer Anteil 1% 2% 2% Die durch Urteil oder Gerichtsbescheid erled. Verfahren endeten mit teilweisem Obsiegen/Unterliegen der Versicherten oder Leistungsberechtigten 31 38 19 prozentualer Anteil 1% 1% 1% übereinstimmende Erledigungserklärung 323 258 303 prozentualer Anteil 8% 8% 11% angenommenes Anerkenntnis 452 380 451 prozentualer Anteil 12% 12% 17% gerichtlicher Vergleich 352 209 150 prozentualer Anteil 9% 7% 6% Sozialgericht Meiningen Klageverfahren 2014 2015 2016 Erledigungen 1.491 1.171 1.021 davon Die durch Urteil oder Gerichtsbescheid erled. Verfahren endeten mit Obsiegen der Versicherten oder Leistungsberechtigten 38 19 30 prozentualer Anteil 3% 2% 3% Die durch Urteil oder Gerichtsbescheid erled. Verfahren endeten mit teilweisem Obsiegen/Unterliegen der Versicherten oder Leistungsberechtigten 9 6 13 prozentualer Anteil 1% 1% 1% übereinstimmende Erledigungserklärung 351 247 173 prozentualer Anteil 24% 21% 17% angenommenes Anerkenntnis 199 147 122 prozentualer Anteil 13% 13% 12% gerichtlicher Vergleich 94 76 67 prozentualer Anteil 6% 6% 7% Anlage 3 zur Kleinen Anfrage 1897 (SGB II-Klagen vor Thüringer Sozialgerichten) Seite 3 von 3 Sozialgericht Nordhausen Klageverfahren 2014 2015 2016 Erledigungen 1.869 1.701 1.245 davon Die durch Urteil oder Gerichtsbescheid erled. Verfahren endeten mit Obsiegen der Versicherten oder Leistungsberechtigten 39 71 45 prozentualer Anteil 2% 4% 4% Die durch Urteil oder Gerichtsbescheid erled. Verfahren endeten mit teilweisem Obsiegen/Unterliegen der Versicherten oder Leistungsberechtigten 30 51 16 prozentualer Anteil 2% 3% 1% übereinstimmende Erledigungserklärung 291 202 154 prozentualer Anteil 16% 12% 12% angenommenes Anerkenntnis 272 180 148 prozentualer Anteil 15% 11% 12% gerichtlicher Vergleich 251 354 189 prozentualer Anteil 13% 21% 15% Anlage 4 zur Kleinen Anfrage 1897 (SGB II-Klagen vor Thüringer Sozialgerichten) Seite 1 von 2 Art der Erledigung der Klageverfahren I. Instanz Sozialgericht Altenburg Klageverfahren 2014 2015 2016 Erledigungen 4.174 3.729 3.359 davon Die durch Urteil oder Gerichtsbescheid erled. Verfahren, an denen Versicherte oder Leistungsberechtigte beteiligt waren, endeten mit: Unterliegen der Versicherten oder Leistungsberechtigten 481 437 432 teilweisem Obsiegen/Unterliegen der Versicherten oder Leistungsberechtigten 73 71 98 gerichtlicher Vergleich 364 299 358 Sozialgericht Gotha Klageverfahren 2014 2015 2016 Erledigungen 6.438 5.597 5.228 davon Die durch Urteil oder Gerichtsbescheid erled. Verfahren, an denen Versicherte oder Leistungsberechtigte beteiligt waren, endeten mit: Unterliegen der Versicherten oder Leistungsberechtigten 1.062 1.148 812 teilweisem Obsiegen/Unterliegen der Versicherten oder Leistungsberechtigten 60 64 49 gerichtlicher Vergleich 497 358 318 Sozialgericht Meiningen Klageverfahren 2014 2015 2016 Erledigungen 3.070 2.650 2.465 davon Die durch Urteil oder Gerichtsbescheid erled. Verfahren, an denen Versicherte oder Leistungsberechtigte beteiligt waren, endeten mit: Unterliegen der Versicherten oder Leistungsberechtigten 368 335 339 teilweisem Obsiegen/Unterliegen der Versicherten oder Leistungsberechtigten 48 37 38 gerichtlicher Vergleich 271 234 228 Anlage 4 zur Kleinen Anfrage 1897 (SGB II-Klagen vor Thüringer Sozialgerichten) Seite 2 von 2 Sozialgericht Nordhausen Klageverfahren 2014 2015 2016 Erledigungen 3.256 3.121 2.719 davon Die durch Urteil oder Gerichtsbescheid erled. Verfahren, an denen Versicherte oder Leistungsberechtigte beteiligt waren, endeten mit: Unterliegen der Versicherten oder Leistungsberechtigten 217 266 182 teilweisem Obsiegen/Unterliegen der Versicherten oder Leistungsberechtigten 65 72 33 gerichtlicher Vergleich 419 525 348 Thüringer Landessozialgericht erstinstanzliche Klageverfahren 2014 2015 2016 Erledigungen 7 3 0 davon Die durch Urteil oder Gerichtsbescheid erled. Verfahren, an denen Versicherte oder Leistungsberechtigte beteiligt waren, endeten mit: Unterliegen der Versicherten oder Leistungsberechtigten Es erfolgt keine statistische Erfassung dieser Daten. teilweisem Obsiegen/Unterliegen der Versicherten oder Leistungsberechtigten Es erfolgt keine statistische Erfassung dieser Daten. gerichtlicher Vergleich 0 0 0 II. Instanz Thüringer Landessozialgericht Berufungen 2014 2015 2016 Erledigungen 1.261 1.203 1.012 davon Die durch Urteil oder Beschluss erled. Verfahren endeten mit Zurückweisung 325 332 287 Die durch Urteil oder Beschluss erled. Verfahren endeten mit Verwerfung 3 5 12 Die durch Urteil oder Beschluss erled. Verfahren endeten mit teilweiser Stattgabe/Zurückweisung 15 27 23 gerichtlicher Vergleich 151 141 133 Anlage 5 zur Kleinen Anfrage 1897 (SGB II-Klagen vor Thüringer Sozialgerichten) Seite 1 von 1 Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Sozialgerichte Thüringer Landessozialgericht Berufungen 2014 2015 2016 Eingänge 994 993 985 Erledigungen 1.261 1.203 1.012 davon Urteil 338 389 305 Beschluss 35 26 55 Die durch Urteil oder Beschluss erled. Verfahren endeten mit Stattgabe 30 51 38 teilweiser Stattgabe/Zurückweisung 15 27 23 Zurückweisung 325 332 287 Verwerfung 3 5 12 gerichtlicher Vergleich 151 141 133 übereinstimmende Erledigungserklärung 28 26 36 angenommenes Anerkenntnis 40 46 41 Zurücknahme des Rechtsmittels 594 507 399 Zurücknahme der Klage/des Antrages 30 34 16 Verweisung an ein anderes Gericht 1 1 1 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 4 Unterbrechung, Ruhen oder Aussetzung 32 19 16 auf sonstige Art 11 13 6 Nichtzulassungbeschwerden 2014 2015 2016 Erledigungen 322 226 167 davon Beschluss 213 179 138 Die durch Beschluss erled. Verfahren endeten mit Stattgabe 30 27 21 teilweiser Stattgabe/Zurückweisung 1 0 0 Zurückweisung 182 152 115 Verwerfung 0 0 2 Zurücknahme des Rechtsmittels 71 40 22 Zurücknahme der Klage/des Antrages 1 2 0 auf sonstige Art 37 5 7 Bundessozialgericht Revisionen aus Thüringen 2014 2015 2016 anhängig gewordene Revisionen 12 6 Daten liegen noch nicht vor. zugelassene Revisionen 6 1 Weitere Daten des Bundessozialgerichts liegen nicht vor. SGB II-Klagen vor Thüringer Sozialgerichtent Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Zu 11.: Zu 12.: