16.03.2015 Drucksache 6/368Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 26. März 2015 Situation im Netzwerk der Heimatpflege in Thüringen Die Kleine Anfrage 137 vom 27. Januar 2015 hat folgenden Wortlaut: Für die in Thüringen tätigen Kreisheimatpfleger stehen Bewahrung und Pflege des heimatlichen Kulturgutes im Mittelpunkt ihrer ehrenamtlichen Arbeit. Sie unterstützen und beraten u. a. die Landkreise, kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie das Thüringische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie, weiterhin Archive, Behörden und andere Verwaltungsträger, Schulen, Kirchen, sonstige Organisationen sowie Einzelpersonen in Fragen der Heimatpflege. Zum Gedankenaustausch und zwecks öffentlicher Darstellungen werden in einigen Landkreisen jährlich Heimattage veranstaltet. Die aktuelle Arbeit im Rahmen der Kreisheimatpflege in den einzelnen Kreisen in Thüringen ist in qualitativ und quantitativ differenziert zu bewerten. Als Grund hierfür ist nach Auffassung der Fragestellerin auch eine fehlende klare Positionierung des Gesetzgebers bzw. der Landesregierung anzusehen. In einer der letzten Ausgaben der Zeitschrift "Heimat Thüringen" schrieb der Kreisheimatpfleger des Kreises Sonneberg über die "Heimatpflege in Thüringen - Versuch einer Bestandsanalyse". Die in diesem Bericht aufgeworfenen Themen bzw. Probleme sowie Hinweise seitens des Arbeitskreises Kreisheimatpflege im Kyffhäuserkreis bedürfen der Klärung. Ich frage die Landesregierung: 1. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die Struktur der in der Kreisheimatpflege Aktiven ausgebaut und möglichst auf ein vergleichbares, homogenes Niveau gebracht werden sollte und falls ja, welche Maßnahmen sieht die Landesregierung hierzu künftig vor? 2. Wie unterstützt die Landesregierung die Verbesserung der Wahrnehmung dieser Ehrenämter in der Öffentlichkeit und welche Maßnahmen sieht die Landesregierung hierzu künftig vor? 3. Wie und bis wann können die derzeit offenen Stellen für Kreisheimatpfleger in einigen Kreisen Thüringens mit geeignetem Personal besetzt werden? 4. Wie unterstützt die Landesregierung die derzeit als Heimatpfleger Tätigen in ihrer Arbeit und ist seitens der Landesregierung angedacht, eine einheitliche Aufwandsentschädigung zur Anerkennung dieses Amtes einzuführen? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Holbe (CDU) und A n t w o r t der Thüringer Staatskanzlei 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/368 5. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu dem Vorschlag, in größeren Städten neben Kreisheimatpflegern ehrenamtliche Stadtheimatpfleger zu installieren? 6. Hält es die Landesregierung für zweckmäßig, Kreisheimatpfleger zugleich als ehrenamtliche Mitarbeiter des Thüringischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie (TLDA) zu berufen, um auf dem Gebiet von Denkmalpflege und Archäologie eine intensivere Vernetzung zu erreichen? 7. Wie gedenkt die Landesregierung den Heimatbund Thüringen und die Volkskundliche Beratungs- und Dokumentationsstelle als maßgebliche Einrichtungen zur Heimatpflege hinreichend materiell und personell mittel- bis langfristig auszustatten? Der Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 16. März 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Heimatpflege als Aufgabengebiet mit vielfältigen Themenbezügen u. a. zum Natur- und Umweltschutz, Kultur -, Denkmal- und Traditionspflege, Heimat- und Landesgeschichte, Regionalentwicklung und Bildung erfordert die Zusammenarbeit zahlreicher Akteure. Der Heimatbund Thüringen übernimmt hierbei die wichtige Funktion eines Dachverbandes, er koordiniert die "Ständige Konferenz Heimatpflege in Thüringen". Obwohl die Heimatpflege in Thüringen primär zu den Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung zählt, unterstützt und fördert das Land diese Arbeit. Bei allen entsprechenden Landesaktivitäten ist das Subsidiaritätsprinzip Maßstab des Handelns. Zu 1. und 3.: Das Land unterstützt die flächendeckende Sicherung und Stärkung der Kreisheimatpflege durch die Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen. Die Landesverwaltung steht hierzu im stetigen Kontakt mit dem Heimatbund Thüringen e. V., der als Träger des Netzwerkes ehrenamtlicher Kreisheimatpflege in Thüringen tätig ist. Das Land wird basierend auf dem "Kulturkonzept des Freistaats Thüringen" auch zukünftig die Tätigkeit des Heimatbundes und der Kreisheimatpflegerinnen und Kreisheimatpfleger unterstützen und die weitere Ausprägung des Netzwerkes Heimatpflege fördern. Auch künftig sollen weitere Kreisheimatpflegerinnen und Kreisheimatpfleger berufen werden können. Zu diesem Zweck wird seit 2006 vom Land eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 500 Euro pro Jahr als Anschubfinanzierung über zwei Jahre für neu berufene Kreisheimatpflegerinnen und Kreisheimatpfleger zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden jährlich die Betreuung und der Ausbau des Netzwerkes über die Geschäftsstelle des Heimatbundes unterstützt. Zu 2. und 4.: Das Land unterstützt über eine Geschäftsstellen- und Projektförderung den Heimatbund Thüringen als Träger des Netzwerkes ehrenamtlicher Kreisheimatpflege in Thüringen. Hier erfolgt die Koordinierung, inhaltliche Beratung, organisatorische Unterstützung sowie die Durchführung von Praxisseminaren oder Exkursionen zur fachlichen Weiterbildung. Darüber hinaus steht die vom Land finanzierte volkskundliche Beratungs- und Dokumentationsstelle beim Museum für Thüringer Volkskunde Erfurt für Beratung und Weiterbildung zur Verfügung. Die Landesregierung vergibt zahlreiche Ehrungen und Preise für ehrenamtliches Engagement und spricht damit den aktiven Menschen in Thüringen Dank und Anerkennung für ihre individuell erbrachten Leistungen aus. Gleichzeitig erfolgt eine öffentliche Würdigung und Wertschätzung. Im Ergebnis der Zielsetzung des "Kulturkonzeptes des Freistaats Thüringen", die Anerkennung ehrenamtlichen Engagements in Thüringen zu stärken, wurde im Jahr 2014 erstmalig eine "Kulturnadel des Freistaats Thüringen" an Einzelpersönlichkeiten vergeben, die sich durch herausragende ehrenamtliche Arbeit im Kulturbereich in Thüringen ausgezeichnet haben. Hier können auch Kreisheimatpflegerinnen und Kreisheimatpfleger und andere in der Heimatpflege engagierte Bürgerinnen und Bürger ausgezeichnet werden. Auch im Jahr 2015 werden wieder bis zu zehn Kulturnadeln vergeben. 3 Drucksache 6/368Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 5.: Dem Land ist bislang nur bekannt, dass diese Idee im Heimatbund Thüringen diskutiert wird. Grundsätzlich misst das Land mit Blick auf die künftige Entwicklung der Landesfinanzen der Sicherung der Kreisheimatpflege in der Fläche Priorität ein. Zu 6.: Auf Grundlage des Thüringer Denkmalschutzgesetzes kann durch die Denkmalfachbehörde die Bestellung von Heimatpflegern als ehrenamtliche Denkmalpfleger erfolgen, wenn sie auf dem Gebiet der Bau- und Kunstdenkmalpflege sowie die Archäologie tätig sind und durch das Thüringische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie (TLDA) regelmäßig qualifiziert werden. Dies ist zweckmäßig und kann der weiteren Vernetzung von Heimatpflege und Denkmalpflege dienen. Das TLDA arbeitet im Sinne eines engen Austauschs zwischen Heimatpflege und Denkmalpflege u. a. eng mit dem Heimatbund Thüringen zusammen. Zu 7.: Der Heimatbund Thüringen erhält eine Landesförderung für die Geschäftsstelle sowie eine überjährige Förderung einer Personalstelle aus dem Projektmanagerprogramm. Darüber hinaus werden auch kontinuierlich einzelne Projektvorhaben unterstützt. Die Arbeit der volkskundlichen Beratungs- und Dokumentationsstelle ist im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung mit der Stadt Erfurt über die Erstattung von Personal- und Sachkosten der volkskundlichen Beratungs - und Dokumentationsstelle beim Museum für Thüringer Volkskunde Erfurt abgesichert. Diese Förderung hat sich bewährt und soll im Rahmen der haushaltsmäßigen Bedingungen fortgeführt werden . Prof. Dr. Hoff Minister