29.03.2017 Drucksache 6/3680Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 19. April 2017 "DeviceWatch"- Einsatz im Bereich der Thüringer Polizei Die Kleine Anfrage 1886 vom 31. Januar 2017 hat folgenden Wortlaut: Nach dem Fragesteller vorliegenden Informationen zum Einsatz der Software "DeviceWatch" bei der Thüringer Polizei wurde für den Bereich der Polizei eine Lizenz erworben, die theoretisch auch eine Suche nach Dateiinhalten, das Fertigen von Schattenkopien und die Protokollierung und Speicherung vielfältiger Aktivitäten an dem Rechner ermöglicht. Die sogenannte Landeslizenz ermögliche dagegen nur die nutzer- und gerätebezogene Reglementierung der Schnittstellen. Ich frage die Landesregierung: Plant die Landesregierung für den Bereich der Thüringer Polizei, künftig bei Programmen, die den gleichen Zielen und Zwecken wie "DeviceWatch" dienen, ausschließlich Lizenzen zu erwerben, die nur die nutzerund gerätebezogene Reglementierung der Schnittstellen umfassen? Wenn nein, warum nicht? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 27. März 2017 wie folgt beantwortet: Im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales ist keine Ersatz- beziehungsweise Alternativbeschaffung für die bestehende Landeslizenz für "DeviceWatch" im Bereich der Thüringer Polizei vorgesehen. Das Produkt "DeviceWatch" ist in der Thüringer Polizei seit mehreren Jahren im Einsatz und hat sich bewährt. Für den Schutz des Informationssystems der Thüringer Polizei hat sich diese Software bewährt. Dr. Poppenhäger Minister K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales "DeviceWatch"- Einsatz im Bereich der Thüringer Polizei Ich frage die Landesregierung: