29.03.2017 Drucksache 6/3683Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 19. April 2017 Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes und des Thüringer Kommunalwahlgesetzes - Auswirkungen auf Kommunen und Wirtschaft sowie Umwelt und Private Die Kleine Anfrage 1905 vom 8. Februar 2017 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Werden durch die Regelung neue Pflichten für die Vollzugsbehörde eingeführt beziehungsweise bestehende Pflichten erweitert oder reduziert (bitte getrennt nach "Mitwirkungsvorbehalten", "Kontrollpflichten ", "Berichtspflichten", "Statistiken" und "Sonstige Pflichten" aufschlüsseln)? 2. Werden durch die Regelung neue Pflichten für Unternehmen eingeführt beziehungsweise bestehende Pflichten erweitert oder reduziert (bitte getrennt nach "Anzeige-/Meldepflichten", "Mess-/Aufzeichnungspflichten ", "Mitführungspflichten", "Nachweis-/Aufbewahrungspflichten", "Duldungs-/Mitwirkungspflichten " und "Sonstige Pflichten" aufschlüsseln)? 3. In welcher Höhe wird der öffentliche Haushalt des Landes beziehungsweise die öffentlichen Haushalte der kommunalen Gebietskörperschaften durch das Regelungsvorhaben belastet? 4. In welcher Höhe wird die Wirtschaft durch das Regelungsvorhaben jährlich finanziell belastet/entlastet? 5. Anhand welcher Verfahren und Methoden wurden die Belastungen/Entlastungen ermittelt? 6. Sind von dem Regelungsvorhaben kleine und mittlere Unternehmen (KMU) betroffen und wenn ja, welche finanziellen und sonstigen Erfüllungsaufwände sind damit verbunden? 7. Mit welchen Methoden wurden die finanziellen und sonstigen Erfüllungsaufwände erhoben? 8. Welche konkreten KMU-Belastungen sind voraussichtlich zu erwarten? 9. In welcher Höhe werden die Bürger durch das Regelungsvorhaben jährlich belastet, begünstigt oder entlastet? 10. Welche konkreten Regelungen belasten Private und greifen gegebenenfalls in deren grundrechtliche Freiheiten ein (bitte aufschlüsseln nach "Regelung", "betroffene Grundrechte", "Umfang des Eingriffs")? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Krumpe (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3683 11. Anhand welcher Methoden, Verfahren und empirischer Daten wurden potenzielle Grundrechtseingriffe abgeschätzt? 12. Worin liegt der Mehrwert für Private und anhand welcher Methoden, Verfahren und empirischer Daten wurde er ermittelt? 13. Welche Auswirkungen hat das Regelungsvorhaben auf die Umwelt? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 28. März 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Es werden durch die Regelung keine neuen Pflichten für die Vollzugsbehörde eingeführt beziehungsweise bestehende Pflichten erweitert oder reduziert. Zu 2.: Es werden durch die Regelung keine neuen Pflichten für Unternehmen eingeführt beziehungsweise bestehende Pflichten erweitert oder reduziert. Zu 3.: Der öffentliche Haushalt des Landes beziehungsweise die öffentlichen Haushalte der kommunalen Gebietskörperschaften werden durch das Regelungsvorhaben nicht belastet. Zu 4.: Die Wirtschaft wird durch das Regelungsvorhaben weder be- noch entlastet. Zu 5.: Siehe Antwort zu Frage 4. Zu 6.: Von den Regelungsvorhaben sind kleine und mittlere Unternehmen nicht betroffen. Zu 7.: Siehe Antwort zu Frage 6. Zu 8.: Siehe Antwort zu Frage 6. Zu 9.: Die Bürger werden durch das Regelungsvorhaben weder belastet, begünstigt noch entlastet. Zu 10.: Die Regelungen belasten Private nicht und greifen nicht in deren grundrechtlichen Freiheiten ein. Zu 11.: Siehe Antwort zu Frage 10. Zu 12.: Durch die Regelung entsteht kein Mehrwert für Private. Zu 13.: Das Regelungsvorhaben hat keine Auswirkungen auf die Umwelt. Dr. Poppenhäger Minister Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes und des Thüringer Kom-munalwahlgesetzes - Auswirkungen auf Kommunen und Wirtschaft sowie Umwelt und Private Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Zu 11.: Zu 12.: Zu 13.: