05.04.2017 Drucksache 6/3686Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 20. April 2017 Situation der Freibäder im Unstrut-Hainich-Kreis Die Kleine Anfrage 1956 vom 23. Februar 2017 hat folgenden Wortlaut: Im Jahr 2005 hat der Freistaat Thüringen eine Schwimmbad - Entwicklungskonzeption in Auftrag gegeben. In den einleitenden Worten steht: "Bäder sind trotz immer knapper werdender öffentlicher Haushalte unverzichtbarer Bestandteil der kommunalen Infrastruktur". Die Konzeption gab Vorschläge für die Bäderförderpolitik des Freistaats Thüringen. Durch immer knapper werdende Haushaltsmittel der Kommunen können jedoch Bäder, insbesondere die Freibäder, oft nicht mehr aus eigenen finanziellen Mitteln erhalten werden. So versuchen in einigen Orten ehrenamtlich geführte Vereine die Freibäder zu erhalten und leisten damit einen hohen Beitrag für sozial- und gesundheitspolitische Verantwortung. Mittlerweile bildet die oben genannte Konzeption jedoch nicht mehr die Realität ab. Im Unstrut-Hainich-Kreis mussten seit der Erstellung der Konzeption zwei Freibäder geschlossen werden und der vorgesehene Neubau von drei Bädern fand nicht statt. Der anvisierte Zielwert der Wasserfläche in Quadratmeter pro Einwohner für das Jahr 2020 ist 0,065. Aktuell liegt man im Unstrut-Hainich-Kreis jedoch bei einem Wert von 0,043. Bei einem betrachteten Ausgangswert der Konzeption von 0,087 ist es ein Warnsignal, dass man hier aktuell circa schon 34 Prozent unter dem Zielwert liegt. Es besteht jährlich die Gefahr weiterer Schließungen. Ich frage die Landesregierung: 1. Inwieweit hält die Landesregierung an der Schwimmbad - Entwicklungskonzeption aus dem Jahr 2005 fest und nutzt sie für Entscheidungen der Bäderförderpolitik? 2. Beabsichtigt die Landesregierung, die Konzeption zu aktualisieren, um eine Bäderpolitik für den Breitensport betreiben zu können, welche die aktuelle Situation abbildet? 3. Wie will die Landesregierung zukünftig mit den Kommunen zusammenarbeiten, um Schließungen entgegenzuwirken ? 4. Welche konkreten Maßnahmen für Frei- oder Hallenbäder wurden mit welchen Finanzmitteln aus dem Einzelplan 04 in den Jahren 2015 und 2016 gefördert? Welche Anträge von welchen Gemeinden oder Trägern liegen für das Jahr 2017 vor und wie sind die Chancen auf Bewilligungen dieser Anträge? 5. Wird sich die Landesregierung künftig stärker für den Neubau von Frei- und Hallenbädern oder den Erhalt bestehender Anlagen einsetzen? Falls ja, wie beziehungsweise mit welchen Förderprogrammen? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Lehmann (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3686 6. Wie schätzt die Landesregierung die Bädersituation im Unstrut-Hainich-Kreis ein, indem immer wieder Freibäder schließen mussten und weitere Schließungen nur durch Vereine abgewendet werden? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 4. April 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Schwimmbad-Entwicklungskonzeption aus dem Jahr 2005 wird bei der Bewertung und Entscheidung weiterhin zugrunde gelegt. Die Konzeption stellt eine Empfehlung dar. Konkrete Aussagen zu Standort und Dimension der Förderung werden nicht getroffen. Die investive Förderung von Bädern ist abhängig von der jeweiligen Haushaltslage. Zu 2.: Auf die Beantwortung der Frage 1 wird verwiesen. Eine Aktualisierung der Konzeption ist nicht vorgesehen. Zu 3.: Der Bau und die Betreibung von Bädern in kommunaler Trägerschaft ist Teil der kommunalen Selbstverwaltung . Der jeweilige Träger entscheidet über Schließung oder Betreibung. Die Landesregierung hat hierauf keinen Einfluss. Zu 4.. 2015 und 2016 konnten keine Maßnahmen für Frei- oder Hallenbäder aus dem Einzelplan 04 gefördert werden. Da der angemeldete Fördermittelbedarf aller Vorhaben seit Jahren die tatsächlich jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für die Sportstättenbauförderung übersteigt, wurden Kriterien für eine Priorisierung festgelegt. Neben dem sportlichen Aspekt wird vor allem die ganzjährige Nutzung der Sportstätten bewertet. Aufgrund der geringen Nutzungszeit im Jahresverlauf (witterungsbedingt maximale drei Monate) und dem nachrangig sportlichen Aspekt konnten 2015 und 2016 keine Freibäder gefördert werden. Die Entscheidungen erfolgten und erfolgen auch zukünftig jeweils in Abstimmung mit dem Arbeitskreis Sportstättenförderung . Der Arbeitskreis besteht aus den sportpolitischen Sprechern der Landtagsfraktionen, Vertretern des Thüringischen Landkreistags, des Gemeinde- und Städtebunds, des Landessportbunds Thüringen und des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS). Für das Förderjahr 2017 wurden angemeldet: 1. Freibäder: Träger Maßnahme Gemeinde Frankenblick Sanierung des Freibads Stadt Hirschberg Sanierung des Beckens, der Umkleiden und der Filteranlage Stadtwerke Sömmerda GmbH Generalsanierung/Umbau des Freibads Sömmerda 2. Hallenbäder: Träger Maßnahme Greizer Freizeit- und Dienstleistungs GmbH & Co.KG Erneuerung der Elektroanlage der Schwimmhalle Greiz Stadt Hildburghausen Sanierung der Wasser- und Haustechnik und des Dachs der Schwimmhalle "Werra-Sport-Freizeitpark" Stadt Ilmenau Neubau der Schwimmhalle 3 Drucksache 6/3686Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Nach Prüfung durch das TMBJS wurden die Maßnahmen dem Arbeitskreis Sportstättenförderung zur Entscheidung vorgelegt. Die angemeldeten Freibäder (Tabelle 1) wurden im Förderplan 2017 aus den bereits in Absatz 2 der Antwort auf Frage 4 genannten Gründen im Ergebnis der Beratung nicht bestätigt. Die drei Hallenbäder (Tabelle 2) sind im Förderplan 2017 bestätigt. Die Antragsunterlagen werden zurzeit durch das TMBJS geprüft. Zu 5.: Der Freistaat fördert den Neubau oder die Sanierung von Sportstätten, wie Frei- und Hallenbädern, bereits heute und wird dies auch zukünftig tun. Die Förderung richtet sich nach der "Richtlinie zur Förderung des Sportstättenausbaus und der Sportstättenentwicklungsplanungen " vom 21. November 2012 (ThürStAnz Nr. 50/2012, S. 1919) in der Fassung vom 17. November 2015 (ThürStanz Nr. 50/2015, S. 2209). Zu 6.: Auf die Beantwortung der Frage 3 wird verwiesen. In Vertretung Ohler Staatssekretärin Situation der Freibäder im Unstrut-Hainich-Kreis Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.. Zu 5.: Zu 6.: