04.04.2017 Drucksache 6/3700Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 13. April 2017 Vorfall in Gera am 28. Januar 2017 gegen 21.00 Uhr (in einem Bus, Straße des Friedens ) Die Kleine Anfrage 1883 vom 30. Januar 2017 hat folgenden Wortlaut: Der Thüringischen Landeszeitung (Druckausgabe) vom 30. Januar 2017 war zu entnehmen, dass es am 28. Januar 2017 gegen 20.55 Uhr "eine Auseinandersetzung in einem fahrenden Bus der Gera Verkehrs betriebe in der Straße des Friedens (gegeben habe)". In diesem Bus hätten sich "zu diesem Zeitpunkt vier Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtung Gera unterschiedlichster Herkunft (befunden)." Ein "albanischer Staatsangehöriger" hätte "im Zuge einer verbalen Auseinandersetzung", die er mit einem Mitfahrenden führ te, "eine Glasbierflasche in Richtung eines weiteren Businsassen geworfen. Die Bierflasche schlug gegen die Scheibe ... und beschädigte diese. Im Zuge der Anzeigenaufnahme wurde ... eine weitere Körperver letzung bekannt, die sich im Inneren des Busses ereignete. Hierbei wurde eine eritreische, männliche Per son durch den albanischen Staatsangehörigen am Kopf verletzt." Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich anlässlich des einleitend geschilderten Sachverhalts ereignet? 2. Wie viele Polizeikräfte waren wegen des oben geschilderten Vorfalls im Einsatz? 3. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Personen mit welchem Alter, welchem Geschlecht und welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämt liche, auch gegebenenfalls vorherige) eingeleitet? Wie war jeweils der Ausgang der Ermittlungsverfah ren (Einstellung/Anklage/Strafbefehl; bei Einstellung bitte Grund und gegebenenfalls Auflage mitteilen)? 4. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergan genheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen)? Wie war gegebenenfalls deren Aufenthaltsstatus? 5. Wurde privates oder öffentliches Eigentum infolge des Vorfalls beschädigt (wenn ja, bitte die Schadens summe hinsichtlich des privaten Eigentums, soweit der Landesregierung bekannt, aufführen und auflis ten, wer für die Begleichung des Schadens aufkommt)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 3. April 2017 wie folgt beantwortet: K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3700 Vorbemerkung: Der Vorfall ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nummer 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbeson dere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 i. V. m. Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als den nachstehenden Angaben ab gesehen (vgl. auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1.: Nach den bisherigen polizeilichen Erkenntnissen kam es am 28. Januar 2017 gegen 21:00 Uhr in einem Bus zu Streitigkeiten unter Asylbewerbern. Dabei warf der Tatverdächtige mit Flaschen, in der Folge ver letzte er einen Geschädigten am Kopf und beschädigte eine Scheibe des Busses. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Zu 2.: Es waren elf Polizeibeamte im Einsatz. Zu 3.: Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung gegen ei nen männlichen albanischen Staatsbürger im Alter von 31 Jahren eingeleitet. Im Übrigen sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Zu 4.: Nach polizeilichen Erkenntnissen ist der Tatverdächtige im Besitz einer Duldung. Im Weiteren wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 5.: Es wurde eine Fensterscheibe im Linienbus der Geraer Verkehrsbetriebe im Wert von ca. 1.500 Euro be schädigt. Über die Begleichung des Schadens liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Dr. Poppenhäger Minister Vorfall in Gera am 28. Januar 2017 gegen 21.00 Uhr (in einem Bus, Straße des Frie-dens) Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: