04.04.2017 Drucksache 6/3701Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 18. April 2017 Angeblicher Vorfall am 2. Februar 2017 in Saalfeld Die Kleine Anfrage 1894 vom 3. Februar 2017 hat folgenden Wortlaut: Der Ostthüringer Zeitung (Netzausgabe) war am 3. Februar Folgendes zu entnehmen: "Eine offenbar orga nisierte Bettlergruppe konnte am Donnerstag nach einem Fluchtversuch in Saalfeld gestellt und vorläufig festgenommen werden. (...) Vor einem Einkaufsmarkt in Neuhaus am Rennweg sammelten die Verdäch tigen mit Unterschriftenlisten Spenden. Sie gaben an, für behinderte Menschen Geld sammeln zu wollen. Durch ihr aggressives Verhalten fiel die Gruppe einigen Zeugen auf, die daraufhin die Polizei alarmierten, (...) Wenig später gingen weitere Zeugenhinweise bei der Polizei ein, dass sich die Bettlergruppe nun vor einem Einkaufsmarkt in der Straße Mittlerer Watzenbach in Saalfeld aufhalten soll. Die alarmierten Polizis ten nahmen die Verfolgung der Gruppe auf, die mittlerweile wieder versuchte, mit ihrem Auto zu entkom men. Der Fahrer flüchtete mit hoher Geschwindigkeit vor den Beamten und ignorierte auch rote Ampeln. In der Friedensstraße am Kreisverkehr konnten die Beamten das Fahrzeug schließlich stoppen und die vier Insassen im Alter von 16, 20 und 22 Jahren vorläufig festnehmen. Bei den zwei Frauen und zwei Männern, rumänischer Herkunft, wurden insgesamt 400 Euro Bargeld gefunden (...)" Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich anlässlich des einleitend Geschilderten ereignet? 2. Wie viele Polizeikräfte waren wegen des Vorfalls im Einsatz? 3. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Personen mit welchem Alter, welchem Geschlecht und welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämt liche, auch gegebenenfalls vorherige) eingeleitet? Wie war jeweils der Ausgang der Ermittlungsverfah ren (Einstellung/Anklage/Strafbefehl; bei Einstellung bitte Grund und gegebenenfalls Auflage mitteilen)? 4. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergan genheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen)? Wie war deren Aufenthaltsstatus? 5. Wurde privates oder öffentliches Eigentum infolge des Vorfalls beschädigt (wenn Ja, bitte die Schadens summe hinsichtlich des privaten Eigentums, soweit der Landesregierung bekannt, aufführen und auflis ten, wer für die Begleichung des Schadens aufkommt)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3701 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 3. April 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Vorfälle sind Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Num mer 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbe sondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 i. V. m. Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als nachstehenden Angaben abge sehen (vgl. auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1.: Am 2. Februar 2017 soll es zuerst in Neuhaus am Rennweg und folgend in Saalfeld durch zwei Personen auf Parkplätzen von Einkaufsmärkten zu Kontaktaufnahmen zu anderen Personen gekommen sein. Ziel soll der Empfang einer finanziellen Unterstützung gewesen sein. Im Bereich Saalfeld konnten die Personen polizeilich lokalisiert werden. Daraufhin entfernten diese sich mit einem Kraftfahrzeug unter teilweiser Missachtung verkehrsrechtlicher Vorschriften. In der Folge wur de das Fahrzeug durch die eingesetzten Kräfte angehalten und es erfolgten weitere erforderliche polizeili che Maßnahmen. Zu 2.: Es kamen sieben Polizeivollzugsbeamte zum Einsatz. Zu 3.: Es wurden drei Ermittlungsverfahren wegen Betruges gegen zwei weibliche Personen im Alter von 20 und 22 Jahren sowie zwei männliche Personen im Alter von 16 und 22 Jahren eingeleitet. Alle Personen besit zen die rumänische Staatsbürgerschaft. Die Ermittlungen dauern noch an. Zu 4.: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Zu 5.: Es liegen keine Erkenntnisse zu Sachschäden vor. Dr. Poppenhäger Minister Angeblicher Vorfall am 2. Februar 2017 in Saalfeld Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: