04.04.2017 Drucksache 6/3702Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 18. April 2017 Angeblicher Vorfall am 10. Februar 2017 in Neustadt/Orla Die Kleine Anfrage 1909 vom 14. Februar 2017 hat folgenden Wortlaut: Der OTZ-Netzausgabe vom 10. Februar 2017 war zu entnehmen: "In einer Asylunterkunft in Neustadt/Orla (Saale-Orla-Kreis) ist am Freitagmorgen ein Feuer ausgebrochen. Wie die Polizei in Saalfeld mitteilte, sind die oberen Etagen der Gemeinschaftsunterkunft von dem Brand betroffen. (...) Nach Polizeiangaben brannte es in einer der oberen Etagen, der Rauch breitete sich im Gebäude aus. (...) Ein Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber berichtete von einem ausgebrochenen Feuer. (...) Mittlerweile hatte sich starker Rauch gebildet, der sich im Gebäude ausbreitete. Der Brandherd befand sich im Zimmer eines Bewohners . Eine Wärmebildkamera zeichnete einen zweiten Brandherd im Dachtstuhl (sic) der Unterkunft auf. Der Brand konnte (...) schnell gelöscht werden." Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich anlässlich des einleitend Geschilderten ereignet? 2. Wie viele Polizeikräfte waren wegen des Vorfalls im Einsatz? 3. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Personen welchen Alters, welchen Geschlechts und welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämtliche , auch gegebenenfalls vorherige) eingeleitet? Wie war jeweils der Ausgang der Ermittlungsverfahren (Einstellung/Anklage/Strafbefehl; bei Einstellung bitte Grund und gegebenenfalls Auflage mitteilen)? 4. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergangenheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen)? Wie war deren Aufenthaltsstatus? 5. Wurde privates oder öffentliches Eigentum infolge des Vorfalls beschädigt (wenn ja, bitte die Schadenssumme hinsichtlich des privaten Eigentums, soweit der Landesregierung bekannt, aufführen und auflisten , wer für die Begleichung des Schadens aufkommt)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 31. März 2017 wie folgt beantwortet: K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3702 Vorbemerkung: Der Vorfall ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen (Stand: 14. März 2017). Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nummer 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 i. V. m. Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als den nachstehenden Angaben abgesehen (vgl. auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1.: Am 10. Februar 2017 kam es in einem Zimmer der Flüchtlingsunterkunft in Neustadt/Orla zu einem Brand, der auf das gesamte obere Bauwerk übergriff. Es besteht der Verdacht, dass der Brand vorsätzlich verursacht wurde. Die Bewohner konnten unverletzt das Haus verlassen. Das Haus ist gegenwärtig nicht bewohnbar. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 2.: Es waren 13 Polizeibeamte im Einsatz. Zu 3.: Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Schwerer Brandstiftung eingeleitet. Der Tatverdacht richtet sich gegen eine männliche Person mit afghanischer Staatsangehörigkeit im Alter von 21 Jahren. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 4.: Der Tatverdächtige verfügte zum Zeitpunkt des Vorfalls über eine Aufenthaltsgestattung. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 5.: Nach vorläufigen Schätzungen beträgt der Schaden des privaten Eigentümers ca. 100.000 Euro. Die Antwort auf die Frage, wer für die Begleichung des Schadens aufkommt, hängt von einer Vielzahl tatsächlicher Umstände ab (z. B. ob die beschädigten Gegenstände versichert waren und ggf. welche Regressmöglichkeiten bestehen), zu denen der Landesregierung keine Erkenntnisse vorliegen. Dr. Poppenhäger Minister Angeblicher Vorfall am 10. Februar 2017 in Neustadt/Orla Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: