04.04.2017 Drucksache 6/3704Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 19. April 2017 Gebrochenes Göritzmühlenwehr in Saalfeld Die Kleine Anfrage 1945 vom 23. Februar 2017 hat folgenden Wortlaut: Die Ostthüringer Zeitung berichtete am 21. Februar 2017, dass in Saalfeld das Göritzmühlenwehr auf über zehn Metern Länge gebrochen ist. Das Wasser fließe unter der noch erhaltenen Wehrkrone durch und werde deshalb nicht mehr in den Mühlgraben zur ehemaligen Göritzmühle abgeleitet. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Notmaßnahmen wurden zur Sicherung des Göritzmühlenwehrs von wem ergriffen und sollen in welchem zeitlichen Rahmen noch realisiert werden? 2. Was waren nach dem Kenntnisstand der Landesregierung die Ursachen für den rund zehn Meter langen Bruch des Göritzmühlenwehrs? 3. Welche Gutachten zum Zustand des Göritzmühlenwehrs liegen der Landesregierung mit welchem Erstellungsdatum vor? 4. Wie wurde der Zustand des Göritzmühlenwehrs vor dem Bruch von der Landesregierung beurteilt und auf welcher Grundlage? 5. Wie beurteilt die Landesregierung die dem Wehrbruch geschuldeten Auswirkungen auf die Umwelt? 6. Welche Auswirkungen hat der aktuelle Zustand des Wehrs insbesondere auf den Wasserstand der Saale und den Fischbestand? 7. Welche Bedeutung misst die Landesregierung dem Mühlgraben als Aufzuchtgewässer für Jungfische zu? 8. Inwieweit kann und wird der Mühlgraben zukünftig wieder mit Wasser befüllt werden? 9. Ist aufgrund der aktuellen Situation mit einem schnelleren Abschluss der Planungen für den Neu- beziehungsweise Umbau des Wehrs zu rechnen beziehungsweise welche Zeitschiene bis zur Umsetzung des Vorhabens ist vorgesehen? 10. Wie wird sich die aktuelle Situation nach Einschätzung der Landesregierung auf die Kosten der geplanten Maßnahme auswirken? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kowalleck (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3704 11. Inwieweit unterstützt die Landesregierung die Pläne der Stadt Saalfeld, den Umbau des Göritzmühlenwehrs mit der Errichtung eines Laufwasserkraftwerks zur nachhaltigen Energiegewinnung zu verbinden? 12. Inwieweit werden die betroffenen Kommunen und Interessengemeinschaften (zum Beispiel Naturschutzund Angelverbände) in die weiteren Planungen einbezogen? 13. Welche weiteren Wehranlagen sollen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt im Bereich der Saale neu- oder umgebaut werden und ergeben sich aus dem Bruch des Göritzmühlenwehrs diesbezüglich Änderungen? Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 3. April 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Das Göritzmühlenwehr ist am 18. Februar 2017 gebrochen. Durch Sportangler vor Ort wurde in einer Sofortaktion der Fischbestand des Mühlgrabens in die Saale umgesetzt. Zur Verkehrssicherung wurden durch die für Wehr und Saale unterhaltungspflichtige Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie Jena (TLUG) an den Uferbereichen von Saale und Mühlgraben Zäune aufgestellt , um ein unbefugtes Betreten zu unterbinden. Zusätzlich wurden aus dem Mühlgraben Abfall und Abflusshindernisse beseitigt. Weitere Maßnahmen, insbesondere am Wehrkörper, sind weder vorgesehen noch möglich, ohne die Standsicherheit der verbliebenen Wehrhälfte zu gefährden. Die TLUG prüft derzeit Möglichkeiten, im Rahmen von kurzfristig umsetzbaren, temporären Behelfsmaßnahmen einen ausreichenden Wasserabfluss im Mühlgraben wieder herzustellen. Zu 2.: Der Landesregierung liegen keine abschließenden Informationen zur genaueren Bruchursache vor. Nach den Aussagen der TLUG auf der Grundlage einer Inaugenscheinnahme ist es durch die Unterspülung eines Teils der Wehrfundamente zum Bruch gekommen. Zu 3.: Das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) als Stauanlagenaufsicht hat eine visuelle Bewertung des Göritzmühlenwehres durch ein fachkundiges Ingenieurbüro durchführen lassen. Mit Datum vom April 2011 liegt das Gutachten des Ingenieurbüro Rink + Köchel Ingenieure, Miesitz, dazu vor. Die TLUG als verantwortlicher Betreiber der Wehranlage selbst hat keine Gutachten zum baulichen Zustand der Wehranlage in Auftrag gegeben. Weitere Gutachten zum Zustand lagen und liegen nicht vor. Zu 4.: Das in der Antwort zu Frage 3 angeführte Gutachten im Auftrag des TLVwA kommt zusammenfassend zur Einschätzung, dass • sich das Wehr in einem desolaten baulichen Zustand befindet, • sofortige Maßnahmen zur Unterhaltung des Bauwerkes nicht nötig sind, • die Wehranlage derzeit ohne wasserwirtschaftliche Funktion ist und • die Anlage gegen unbefugtes Betreten zu sichern ist. Die Einschätzung haben sich TLVwA und TLUG zu Eigen gemacht. Weitere Beurteilungen des baulichen Zustands durch dafür zuständige Bau- oder Aufsichtsbehörden sind der Landesregierung nicht bekannt. Zu 5.: Signifikante Auswirkungen auf den Zustand von Natur und Umwelt ergeben sich insbesondere aus dem durch den Wehrbruch nicht mehr gegebenen Wasserzufluss in den Mühlgraben. In den trocken gefallenen Mühlgraben erfolgen Abwassereinleitungen, die im Sommer zu Geruchsbelästigungen führen könnten. 3 Drucksache 6/3704Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Weiterhin wäre durch das Trockenfallen eine Gefährdung der angrenzenden Bäume denkbar, die jedoch im vorliegenden Fall kaum zu besorgen ist, da der Mühlgraben allenfalls geringfügig grundwasserbildend ist. Unmittelbare Auswirkungen des Wehrbruchs auf die Saale selbst sind nicht zu erkennen. Entgegen dem vorherigen Zustand ist mit dem Bruch allerdings die gewässerökologische Durchgängigkeit an dieser Stelle der Saale nunmehr grundsätzlich gegeben. Zu 6.: Nach Einschätzung der TLUG liegt der Wasserstand oberhalb des Wehres derzeit etwa 0,3 m bis 0,4 m unter dem Wasserstand vor Bruch des Wehres. Eine weitere Absenkung bei geringeren Abflüssen bzw. Aufweitungen der Bruchstelle ist möglich. Beeinträchtigungen bestehender Brückenbauwerke in der Nähe sind nicht zu besorgen. Auf den Fischbestand in der Saale hat der aktuelle Zustand keinen negativen Einfluss. Zu 7.: Der Mühlgraben wurde aufgrund seiner direkten Anbindung an die Saale sowie der vorhandenen Strukturen von Bachneunaugen und verschiedenen Fischarten, wie z. B. Westgroppen, Elritzen, Schmerlen, Bachforellen und Äschen, als Reproduktions- und Rückzugshabitat genutzt. Er ist als Aufzuchtgewässer für Jungfische von regionaler Bedeutung. Zu 8.: Die TLUG prüft derzeit die technischen Möglichkeiten, dem Mühlgraben im Rahmen eines zeitnahen und mit verhältnismäßigem Aufwand realisierbaren Provisoriums ausreichend und sicher Wasser zuzuleiten. Die Ergebnisse der Prüfung werden kurzfristig vorliegen. Weitergehende Angaben sind erst dann möglich. Zu 9.: Die Landesregierung geht infolge des Wehrbruchs von einer unverzüglichen weiteren Planung der endgültigen Umgestaltung der wasserbaulichen Verhältnisse im Bereich des Göritzmühlenwehres aus. Die TLUG wird dem im Rahmen ihres Wasserbauprogramms entsprechend nachkommen. Die derzeitige Planungssituation ermöglicht noch keine Angaben zur Zeitschiene bis zum Abschluss einer endgültigen Umgestaltung. Zu 10.: Eine Einschätzung über die Kostenentwicklung kann seitens der Landesregierung nicht gegeben werden. Weitergehende Planungen für Maßnahmen zur endgültigen Umgestaltung am Göritzmühlenwehr als Grundlage für eine solche Einschätzung sind derzeit nicht verfügbar. Zu 11.: Auf der Grundlage der wassergesetzlichen Regelungen des § 34 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 35 WHG und den Ergebnissen des "Gesamtkonzeptes zur Herstellung der Durchgängigkeit der Saale" der TLUG vom März 2015 kommt am Standort des Göritzmühlenwehrs die Errichtung eines neuen Laufwasserkraftwerks nicht infrage. Dies ist der Stadt Saalfeld auf deren Anfrage hin mit Schreiben der Thüringer Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz vom 1. Juni 2015 auch mitgeteilt worden. Zu 12.: Eine solche Beteiligung ist obligatorisch im Rahmen des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens, das für eine endgültige Umgestaltung der Saale im Bereich des Göritzmühlenwehrs durchzuführen sein wird. Es ist geübte Praxis der TLUG, im Rahmen solcher Vorhaben eine Abstimmung mit den Betroffenen schon im Vorfeld des Genehmigungsverfahrens durchzuführen. Zu 13.: Die TLUG verfolgt zurzeit Planungen zum Umbau der Volkstedter Rampe in Rudolstadt, der Rampe am ehemaligen Zeisswehr in Saalfeld und der Rampe am ehemaligen Teilewehr in Saalfeld. Hier sollen die vorhandenen , z. T. beschädigten Rampen durch Gleiten ersetzt und damit die ökologische Durchgängigkeit der Saale verbessert werden. Aus dem Bruch des Göritzmühlenwehrs ergeben sich keine Änderungen der Randbedingungen für die Planung an diesen Anlagen. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3704 Weitere Planungen für den Neu- bzw. Umbau von Wehranlagen an der Saale im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt sind der Landesregierung nicht bekannt. Siegesmund Ministerin Gebrochenes Göritzmühlenwehr in Saalfeld Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Zu 11.: Zu 12.: Zu 13.: