31.03.2017 Drucksache 6/3706Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 21. April 2017 "Knöllchen"-Quote bei der Thüringer Polizei? Die Kleine Anfrage 1832 vom 13. Januar 2017 hat folgenden Wortlaut: In einem online abrufbaren Zeitungsbericht der Thüringer Allgemeinen vom 31. Dezember 2016 beschreibt Polizist Michael H. folgenden Sachverhalt: "In Vorgaben ist festgelegt, wie viele Anzeigen geschrieben werden müssen, wie viel Verwarngeld herausspringen muss." Weiterhin wird geschildert: "H. schüttelt den Kopf und äußert, dass die Jagd nach Knöllchen doch nicht bedeutender sein dürfe als die Überführung von Straftätern ." Im Thüringer Landeshaushalt findet sich der Haushaltstitel Geldbußen, Verwarnungsgelder und Zwangsgelder mit jährlich steigenden Plansummen. Dies verstärkt die Befürchtung dessen, was der von der Thüringer Allgemeinen zitierte Polizist beschreibt. Ich frage die Landesregierung: 1. Um wie viel Prozent und in Summe weicht das Ist vom Soll ab bei den geplanten Einnahmen der Thüringer Landespolizei aus dem Bereich "Buß- und Verwarngelder" per 31. Dezember 2015 und, sofern bereits vorliegend, für das Jahr 2016 (bitte getrennt aufschlüsseln)? 2. In welchem Verhältnis standen die geplanten Einnahmen mit den tatsächlichen Einnahmen (bitte nach Jahren ab dem Jahr 2010 und Dienststellen aufschlüsseln [so zum Beispiel hat das Land für das Jahr 2013 17 Millionen Euro Verwarn- und Bußgelder eingeplant, allerdings 21 Millionen Euro eingenommen, nach Dienststellen aufgeschlüsselt ergibt sich daraus folgendes Bild ..., zusätzlich eine Aufgliederung nach Verwarn- und Bußgeld])? 3. Über welche organisatorischen Mittel im Rahmen der Dienstausübung sowie der Kontrolle verfügen die Dienststellen bezüglich der Einhaltung der gesetzten Maßgaben? 4. Gibt es Rahmenanweisungen, Dienstanweisungen, Vorgaben, Richtlinien, Hausverfügungen oder Leitlinien , welche pro Jahr für jede Dienststelle neu vergeben werden? 5. Wenn Frage 4 mit Ja beantwortet wird, an welchen Ergebnissen beziehungsweise Ausgangsdaten werden diese Vorgaben festgemacht? 6. Wenn Frage 4 mit Nein beantwortet wird, welche Kontrollmöglichkeiten gibt es für den Dienstvorgesetzten beziehungsweise die Dienststelle Einnahmen zu verbuchen, zu kontrollieren und statistisch auszuwerten? 7. Gibt es eine "Knöllchen"-Quote und gegebenenfalls mit welcher Begründung? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kießling (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3706 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 30. März 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkungen: Die Verkehrssicherheitsarbeit des Polizeivollzugsdienstes ist ebenso wie die Bekämpfung der Kriminalität ein unverzichtbarer Beitrag zur Gewährleistung der inneren Sicherheit. Hauptunfallursachen sind insbesondere überhöhte bzw. nicht angepasste Geschwindigkeit, Nichteinhalten des Sicherheitsabstands, Fehler beim Überholen und Einfluss berauschender Mittel. Verstöße gegen die Gurtanlegepflicht erhöhen zusätzlich die Schwere der Unfallfolgen und die Nichteinhaltung der Fahr- und Lenkzeiten sind häufig Ursache schwerer Verkehrsunfälle mit Lastkraftwagen. Der wesentlichste Aspekt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ist die Verhaltensänderung der Verkehrsteilnehmer . Hierbei kommt der Verkehrsüberwachung und gegebenenfalls der Sanktionierung von Fehlverhalten eine zentrale Rolle zu. Sie fördert die Normakzeptanz und hilft - neben anderen Maßnahmen - die Zahl der Verkehrsunfälle zu reduzieren und die Unfallfolgen zu mindern. So ist beispielsweise in Thüringen seit dem Jahr 1991 bis zum Jahr 2016 ein Rückgang der getöteten Verkehrsteilnehmer von 547 auf 104 Personen zu verzeichnen. Bearbeitungsanmerkung: 1. Die nachfolgenden fiskalischen Informationen basieren auf Angaben der Zentralen Bußgeldstelle. Verwarngeldeinnahmen (sogenannte Barverwarnungen) im operativen Streifendienst werden im Landeshaushalt in einem gesonderten, gemischten Titel erfasst und lassen sich nicht extrahieren. 2. Der jährliche Ansatz im Landeshaushalt wird auf Basis der Einnahmen aus dem Jahr vor der jeweiligen Haushaltsplanung ermittelt. Zu 1.: Im Jahr 2015 wurden 1,6 Prozent mehr Einnahmen (363.739 Euro) erzielt. Im Jahr 2016 wurden 29,7 Prozent mehr Einnahmen (6.825.188 Euro) erzielt. Zu 2.: Für die Jahre 2010 bis 2016 ergibt sich für die Landespolizeidirektion, Abteilung 4, Zentrale Bußgeldstelle folgendes Bild: Jahr Ansatz Landeshaushalt (Euro) Einnahmen (Euro) Abweichung vom Ansatz (Euro) (Prozent) 2010 31.520.000 29.947.984 -1.572.016 (- 4,9) 2011 30.260.000 26.365.943 -3.894.057 (-12,8) 2012 30.600.000 23.187.996 -7.412.004 (-24,2) 2013 26.000.000 21.235.886 -4.764.114 (-18,3) 2014 26.000.000 22.270.235 -3.729.765 (-14,3) 2015 23.000.000 23.363.739 363.739 (1,6) 2016 23.000.000 29.825.188 6.825.188 (29,7) Eine Aufschlüsselung nach Dienststellen oder Verwarn- und Bußgeldern ist nicht möglich. Die Steigerung der Einnahmen im Jahr 2016 ist im Wesentlichen dem Prozess der weiteren Umstellung der Verkehrsmesstechnik auf digitale Basis zuzurechnen. Diese bedingt eine höhere Auswertequote der dokumentierten Rechtspflichtverletzungen und ermöglicht eine effizientere Auslastung der mobilen Messtechnik durch den ergänzenden Einsatz in Messcontainern. Des Weiteren wurde im Oktober 2016 das Verkehrs- Kontrollsystem auf der BAB 4 am Jagdbergtunnel in den Wirkbetrieb überführt. Ein weiterer Faktor ist die nunmehr rechtlich gegebene Möglichkeit zur Durchsetzung von Sanktionen bei gefährdenden Verkehrsdelikten im Rahmen der Europäischen Union durch die so genannte Enforcement-Richtlinie. 3 Drucksache 6/3706Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 3.: Grundsätzlich legen die Behörden und Einrichtungen der Thüringer Polizei im Zuständigkeitsbereich der Landespolizeidirektion eigene anlass- und einsatzbezogene Schwerpunkte fest und erarbeiten dazu Zielvorgaben . Diese betreffen regelmäßig auch verkehrspolizeiliche Aufgabenstellungen. Dabei erfüllt die Erteilung von Verwarnungen nach pflichtgemäßem Ermessen bei Feststellung von Verkehrsordnungswidrigkeiten , neben der Sanktionierung des Einzelvorfalles, auch immer den generalpräventiven Aspekt. Eine Schwerpunktbildung für die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten kann anlassbezogen erfolgen und wird damit auch mit einer entsprechenden Aufgabenstellung für die eingesetzten Beamtinnen /Beamten einhergehen. Darüber hinaus steht es in der Verantwortung jedes Dienststellenleiters, im Rahmen der eigenen Ziel- und Schwerpunktbildung angemessen und erfolgsorientiert Kriminalitätsbrennpunkte und Unfallschwerpunkte zu erkennen und wirksam zu bekämpfen. Die Zurückdrängung der häufigsten Verkehrsunfallursachen ist dabei regelmäßige Aufgabe in allen Schutzbereichen und erfordert schlussfolgernd eine permanente und anlassbezogene Einflussnahme auf die Verkehrsteilnehmer. Mit Blick auf die Verkehrssicherheitsarbeit wird zudem auf das Thüringer Verkehrssicherheitsprogramm 2020 hingewiesen, welches unter der Ägide des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft steht und vom ehemaligen Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr entwickelt wurde. Es hat unter dem Einfluss des 4. Europäischen Aktionsprogramms für Straßenverkehrssicherheit die Erhöhung der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zum Ziel hat. Zu 4.: Die Landespolizeidirektion sowie die örtlichen Behörden erheben im Rahmen eines Controllings regelmäßig aktuelle Sachstände zu den Zielvereinbarungen (u. a. polizeiliche Maßnahmen) als Gradmesser der Leistungsfähigkeit der Organisation. Anhand dessen werden die bestehenden Zielvereinbarungen fortgeschrieben. Zu 5.: Auf die Antworten zu den Fragen 3 und 4 wird verwiesen. Zu 6.: entfällt Zu 7.: Bei der Thüringer Polizei gibt es keine "Knöllchenquote". Dr. Poppenhäger Minister "Knöllchen"-Quote bei der Thüringer Polizei? Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: