04.04.2017 Drucksache 6/3709Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 19. April 2017 Gewaltdelikte gegen Frauen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Die Kleine Anfrage 1915 vom 15. Februar 2017 hat folgenden Wortlaut: Seit Jahren machen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses, der Frauenberatungsstelle , der Frauenkommunikationszentren sowie die Gleichstellungsbeauftragten auf Gewalt gegenüber Frauen aufmerksam - so auch zum jährlichen Tag gegen Frauengewalt. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Gewaltdelikte gegen Frauen sind der Landesregierung seit dem Jahr 2010 im Landkreis Saalfeld -Rudolstadt bekannt geworden (Auflistung nach Jahren, Ort, Gewalttat)? 2. Welche Maßnahmen wurden und werden mit Unterstützung der Landesregierung vor Ort ergriffen, um Gewalt gegen Frauen zu verhindern? 3. Sieht die Landesregierung darüber hinaus Bedarf, im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt auf entsprechende Problemlagen aufmerksam zu machen und wenn ja, welche Maßnahmen sind diesbezüglich vorgesehen? 4. Welche finanziellen Mittel wurden im Doppelhaushalt 2016/2017 des Freistaats Thüringen für präventive Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen in Thüringen und insbesondere im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt eingestellt? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 3. April 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die auf der Grundlage einer Sonderrecherche der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) gewonnenen Angaben sind der Anlage zu entnehmen. Die Ortsangaben beziehen sich auf den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt sowie davon auf die Städte Saalfeld und Rudolstadt. Von den Opfern, weiblich, ab 18 Jahre, sind zusätzlich davon die Anzahl weiblicher Opfer mit der Opfer/Tatverdächtigenbeziehung "Partnerschaften" abgebildet, was auf Partnerschaftsgewalt schließen lässt. Zu beachten ist, dass der in der Tabelle angegebene PKS-Summenschlüssel "Gewaltkriminalität" u. a. Straftaten aus den anderen angeführten Deliktsbereichen beinhaltet. Zu 2.: Die Landesregierung unterstützt ein bedarfsgerechtes Angebot und eine verlässliche Finanzierung der Hilfestrukturen sowie klare rechtliche Rahmenbedingungen für Frauenhäuser, Interventionsstellen, Frauenzentren K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kowalleck (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3709 und Frauenberatungsstellen. Die Interventionsstelle (IST) Gera-Saalfeld, das Frauenhaus (FH) Rudolstadt sowie die Frauenzentren (FZ) in Königsee, Rudolstadt und Saalfeld sind Einrichtungen für Schutzmaßnahmen bei akuter Gefährdung von Frauen und ihren Kindern durch häusliche Gewalt (IST und FH) sowie für Beratungs- und Hilfsangebote (FZ) an Frauen in schwierigen Lebenslagen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt. Das Thüringer Oberlandesgericht fördert die Gewaltkonfliktberatung im Rahmen des Projekts Orange (TäHG) im Landgerichtsbezirk Gera. Das Angebot richtet sich an erwachsene Männer, die Gewalt gegen ihre (ehemaligen ) Partnerinnen ausüben oder ausgeübt haben. Es bietet auch eine Anlaufstelle für Männer, die eine gewalttätige Eskalation in ihrer Partnerschaft befürchten und eine vorbeugende Beratung wünschen. Primäres Ziel dieser Täterberatung ist die Vermeidung erneuter Gewalt. Die Thüringer Polizei agiert zur Verhinderung und Unterbindung von Gewalt gegen Frauen mit geschulten Beamtinnen und Beamten im Rahmen der ihr übertragenen gesetzlichen Aufgaben und Befugnisse. Auf der Grundlage eigens erlassener Leitlinien zur Bekämpfung häuslicher Gewalt besteht die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in einer Kombination aus Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, Ermittlungen zur Strafverfolgung , Maßnahmen des Opferschutzes, der Prävention und der übergreifenden Zusammenarbeit in den Netzwerken gegen Gewalt. Gefahrenabwehrmaßnahmen, wie Platzverweise, Wohnungsverweisungen, Kontaktverbote , Gewahrsamnahmen, Gefährderansprachen und Gefährdetenansprachen haben vorrangig das Ziel der Verhinderung von Wiederholungstaten und sind damit ein wichtiger Bestandteil des Opferschutzes. Die Dienststellen der Thüringer Polizei arbeiten eng mit Einrichtungen der Opferhilfe und Beratungsstellen zusammen. Diese Zusammenarbeit umfasst neben der Information über Hilfsangebote an Betroffene auch die Vermittlung in eine pro-aktive Beratung durch eine Interventionsstelle oder die Vermittlung und Begleitung in ein Frauenhaus bzw. eine Frauenschutzwohnung. Der Kontakt zur örtlichen Polizeidienststelle mit ihren Schutz- und Präventionsmaßnahmen steht allen (potenziellen) Opfern zur Verfügung. Zu 3.: Die Polizeibeamtinnen und -beamten der örtlichen Polizeidienststelle wirken im kommunalen Netzwerk gegen Gewalt im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt aktiv mit. Hierbei steht die Polizei als Ansprechpartner zur Verfügung und bringt ihr Wissen in der Fortschreibung von gemeinsamen Maßnahmen wie Auswertung, Veranstaltungsplanung und Öffentlichkeitsarbeit ein. Maßnahmen der Polizei werden lageabhängig geprüft und gegebenenfalls im Verbund mit dem örtlichen Netzwerk übergreifend durchgeführt. Zu 4.: Für "Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse im Rahmen der Gleichstellungspolitik" wurden im Landeshaushaltsplan 2016/2017 im Einzelplan 08, Kapitel 0808, Titel 684 70 Mittel veranschlagt. Die Ausreichung der Haushaltsmittel erfolgt auf Grundlage der Thüringer Frauenhausförderverordnung sowie der Thüringer Frauenzentrenförderverordnung in Verbindung mit dem Thüringer Chancengleichheitsfördergesetz sowie § 44 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) und des Thüringer Haushaltsgesetzes 2016/2017. Haushaltsmittel für Zuschüsse und Zuweisungen an Interventionsstellen, Frauenhäuser und Frauenzentren wurden in 2016 in Höhe von 1.663.600 Euro und in 2017 in Höhe von 1.664.800 Euro eingestellt. Im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt sind für die genannten Einrichtungen im Haushalt 2016 Mittel in Höhe von 205.520 Euro ausgereicht und im Haushalt 2017 Mittel in Höhe von 234.763 Euro beantragt worden. Für Zuweisungen und Zuschüsse an Gewaltkonfliktberatungsstellen in Thüringen wurden im Doppelhaushalt 2016/17 unter Kapitel 0504 Titel 68404 jeweils 165.000 Euro eingestellt. Das Projekt Orange im Landgerichtsbezirk Gera wurde im Jahr 2016 aus diesem Titel mit 48.000 Euro gefördert. Dr. Poppenhäger Minister Anlage* * Hinweis: Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlage erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek. Des Weiteren kann sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. Anlage 1 2010 Landkreis Saalfeld- Rudolstadt Opfer, weiblich ab 18 Jahre davon Partnerschaft davon Stadt Saalfeld Opfer, weiblich ab 18 Jahre davon Partnerschaft davon Stadt Rudolstadt Opfer, weiblich ab 18 Jahre davon Partnerschaft Straftaten gegen das Leben 1 1 80 1 1 0 0 0 0 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 20 21 4 4 4 0 8 9 3 Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit 414 420 76 141 143 33 99 99 15 Gewaltdelikte 58 59 9 21 21 2 12 12 2 2011 Landkreis Saalfeld- Rudolstadt Opfer, weiblich ab 18 Jahre davon Partnerschaft davon Stadt Saalfeld Opfer, weiblich ab 18 Jahre davon Partnerschaft davon Stadt Rudolstadt Opfer, weiblich ab 18 Jahre davon Partnerschaft Straftaten gegen das Leben 1 1 0 0 0 0 0 0 0 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 23 23 5 14 14 2 4 4 0 Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit 446 451 146 163 165 61 111 112 34 Gewaltdelikte 59 62 24 24 25 12 15 16 5 2012 Landkreis Saalfeld- Rudolstadt Opfer, weiblich ab 18 Jahre davon Partnerschaft davon Stadt Saalfeld Opfer, weiblich ab 18 Jahre davon Partnerschaft davon Stadt Rudolstadt Opfer, weiblich ab 18 Jahre davon Partnerschaft Straftaten gegen das Leben 2 2 0 1 1 0 0 0 0 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 20 20 5 7 7 1 2 2 9 Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit 487 494 90 148 151 24 112 113 17 Gewaltdelikte 70 70 11 24 24 0 8 8 1 Anlage 2 2013 Landkreis Saalfeld- Rudolstadt Opfer, weiblich ab 18 Jahre davon Partnerschaft davon Stadt Saalfeld Opfer, weiblich ab 18 Jahre davon Partnerschaft davon Stadt Rudolstadt Opfer, weiblich ab 18 Jahre davon Partnerschaft Straftaten gegen das Leben 2 2 0 0 0 0 1 1 0 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 13 13 1 4 4 1 5 5 0 Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit 448 464 30 162 165 12 105 108 6 Gewaltdelikte 53 56 6 23 23 2 12 12 2 2014 Landkreis Saalfeld- Rudolstadt Opfer, weiblich ab 18 Jahre davon Partnerschaft davon Stadt Saalfeld Opfer, weiblich ab 18 Jahre davon Partnerschaft davon Stadt Rudolstadt Opfer, weiblich ab 18 Jahre davon Partnerschaft Straftaten gegen das Leben 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 13 13 3 4 4 1 2 2 0 Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit 487 497 130 168 171 38 120 120 41 Gewaltdelikte 58 62 16 18 19 3 11 11 6 2015 Landkreis Saalfeld- Rudolstadt Opfer, weiblich ab 18 Jahre davon Partnerschaft davon Stadt Saalfeld Opfer, weiblich ab 18 Jahre davon Partnerschaft davon Stadt Rudolstadt Opfer, weiblich ab 18 Jahre davon Partnerschaft Straftaten gegen das Leben 1 1 1 0 0 0 0 0 0 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 16 16 7 5 5 1 5 5 3 Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit 432 438 148 146 148 44 123 123 43 Gewaltdelikte 50 53 17 14 16 2 8 8 2 Anlage 3 2016 Landkreis Saalfeld- Rudolstadt Opfer, weiblich ab 18 Jahre davon Partnerschaft davon Stadt Saalfeld Opfer, weiblich ab 18 Jahre davon Partnerschaft davon Stadt Rudolstadt Opfer, weiblich ab 18 Jahre davon Partnerschaft Straftaten gegen das Leben 1 1 0 1 1 0 0 0 0 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 15 16 4 7 7 1 5 5 3 Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit 431 446 166 165 169 61 94 97 35 Gewaltdelikte 57 62 15 17 18 2 15 18 4 Gewaltdelikte gegen Frauen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: