05.04.2017 Drucksache 6/3711Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 19. April 2017 Ministerpräsident Ramelow zur Abschiebepolitik Die Kleine Anfrage 1908 vom 17. Februar 2017 hat folgenden Wortlaut: Die Thüringer Allgemeine berichtet in ihrer Ausgabe vom 11. Februar 2017 unter der Überschrift: "Ramelow kritisiert Abschiebepläne. Reaktion des Ministerpräsidenten stößt auf scharfen Widerspruch bei der CDU und auf Unverständnis bei der SPD" darüber, dass der Thüringer Ministerpräsident Bodo Ramelow viele der von der Bundeskanzlerin und allen anderen Regierungschefs der Länder beschlossenen, vor allem repressiven Maßnahmen für wenig geeignet halte, die Zahl der Rückkehrer zu erhöhen. Ich frage die Landesregierung: 1. Um welche Maßnahmen konkret handelt es sich, die der Thüringer Ministerpräsident für nicht geeignet hält? 2. Wie begründet der Thüringer Ministerpräsident diese Einschätzung als nicht geeignet im jeweiligen Einzelfall ? 3. Auf welche tatsächlichen Erhebungen oder Erkenntnisse stützt sich diese Einschätzung jeweils? 4. Welche alternativen Vorschläge hat der Thüringer Ministerpräsident mit welcher Begründung gegenüber seinen Kollegen vorgebracht? Zu welchem Zeitpunkt wurden diese Alternativen vorgebracht? 5. Waren die Alternativen Gegenstand der Diskussion im Rahmen der jüngsten Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin? 6. Welche Argumente wurden dort gegen die Vorschläge des Thüringer Ministerpräsidenten vorgebracht? 7. Fand ein Vorschlag des Thüringer Ministerpräsidenten die Billigung seiner Amtskollegen und wenn ja, welcher? Der Thüringer Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 3. April 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Thüringer Landesregierung sieht davon ab, den Artikel der Thüringer Allgemeine vom 11. Februar 2017 zu kommentieren, der sich auf die seitens Thüringens bei der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Geibert (CDU) und A n t w o r t der Thüringer Staatskanzlei 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3711 Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 9. Februar 2017 in Berlin zur Asyl- und Flüchtlingspolitik mit dem Themenschwerpunkt Rückkehrpolitik abgegebene Protokollerklärung bezieht. Durch die Vertreter Thüringens wurde für den Freistaat folgende Protokollerklärung abgegeben: 1. Der Freistaat Thüringen kritisiert das gewählte Verfahren der Befassung dieser Sonder-MPK aus grundsätzlichen Erwägungen. Vereinbarungen der die Bundesregierung tragenden Koalitionsparteien einer kurzfristig anberaumten Sonder-MPK zur Beschlussfassung vorzulegen, reduziert die Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten zu einem Gremium des Vollzugs von Beschlüssen eines Koalitionsausschusses. Dies ist mit Blick auf die Funktion der MPK nicht gerechtfertigt und bildet zudem die politischen Mehrheitsverhältnisse in den sechzehn Ländern ‎nicht ab. 2. Es sollte grundsätzlich der Eindruck vermieden werden, dass die Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten eine Arbeitspraxis entwickelt, die geeignet ist, die Beratungsverfahren des Bundesrates zu entleeren. 3. Thüringen begrüßt und trägt diejenigen Maßnahmen mit, die auf eine stärkere freiwillige Rückkehr von Migrantinnen und Migranten in ihre Herkunftsländer abzielen. Die freiwillige Rückkehr ist grundsätzlich humaner, erfolgversprechender und günstiger als zwangsweise Rückführungen. Dass die Unterstützung freiwilliger Rückkehr ein effizientes Instrument ist, beweisen die gestiegenen Zahlen freiwilliger Ausreise. 4. Thüringen begrüßt ebenfalls die bessere Abstimmung zwischen Bund und Ländern einschließlich einer optimierten IT-Vernetzung sowie die Vereinfachung von Prozessen, soweit dadurch weder die individuelle Prüfung von Asylanträgen noch die Schutzrechte der Antragstellerinnen und Antragsteller eingeschränkt werden. 5. Eine Verschärfung des Asylrechts und des Leistungsrechts ist dagegen kein geeigneter Ansatz zur erfolgreichen Lösung der vor uns liegenden Herausforderungen. 6. Viele der im Beschluss aufgeführten, vor allem repressiven Maßnahmen sind grundsätzlich wenig geeignet , die Zahl der Rückkehrerinnen und Rückkehrer tatsächlich zu erhöhen. Sie gehen an der Praxis vorbei oder scheitern an mangelnder Umsetzbarkeit. 7. Der Freistaat Thüringen betont erneut, die Unverzichtbarkeit der Beseitigung von Fluchtursachen und die Schaffung von Voraussetzungen, dass verfolgte Menschen in ihren Heimatländern bleiben und vor Krieg und Verfolgung geschützt sind. Ebenso wichtig ist die Durchsetzung von Good Governance-Prinzipien , die darauf abzielen, soziale und ökonomische Rahmenbedingungen herzustellen, die den betreffenden , insbesondere den vielen jungen Menschen ein Leben in sozialer Sicherheit und Würde ermöglicht . Hierzu bedarf es nationaler und europäischer Kraftanstrengungen, auf die der vorliegende Beschluss jedoch an keiner Stelle eingeht. 8. Der Freistaat Thüringen vermisst Bemühungen der Bundesregierung, mit denjenigen Ländern in einen Dialog zu treten, für die das UNHCR Sicherheitseinordnungen trifft, die einer Abschiebung entgegenstehen . Dies betrifft besonders die Islamische Republik Afghanistan. Die Trennung in sichere und unsichere Gebiete wird insbesondere in diesem Land als nicht ausreichend erachtet. 9. Der Freistaat Thüringen weist erneut darauf hin, dass es einer Altfallregelung für jene Menschen bedarf, die bereits seit Jahren in Deutschland leben und in die hiesige Gesellschaft integriert sind. Auch ist die Möglichkeit für einen Wechsel aus dem Asylverfahren in einen anderen Aufenthaltsstatus zu schaffen. Integrierte Einzelpersonen und Familien in ihre Herkunftsländer zurückzuführen, ist in hohem Maße inhuman , birgt das Risiko sozialer Spannungen. So wird erfolgreiche Integration in Frage gestellt und insbesondere denjenigen Migrantinnen und Migranten von denen ernsthafte Integrationsbemühungen in sprachlicher und kultureller Hinsicht erwartet werden, jeder Integrationsanreiz genommen. 10. Der Freistaat Thüringen anerkennt, dass auch in Deutschland eine erhöhte Sicherheitslage besteht, denen in geeigneter Form und insbesondere durch eine bessere Abstimmung von Bund und Ländern Rechnung zu tragen ist. 3 Drucksache 6/3711Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode 11. Eine Änderung der bestehenden Regelungen zur räumlichen Beschränkung des Aufenthalts für Geduldete im Aufenthaltsgesetz ist aus Sicht des Freistaates Thüringer weder notwendig noch im Hinblick auf eine bessere Durchsetzung der Ausreisepflicht verhältnismäßig. Die geplante Abschaffung der einmonatigen Widerrufsfrist nach über einjähriger Duldung ist mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht vereinbar. 12. Das Vorhaben, sogenannte Mehrstaater, also auch deutsche Staatsangehörige, künftig ausländerrechtlichen Bestimmungen zu unterwerfen, begegnet verfassungsrechtlichen Bedenken bezüglich der Einhaltung des Gleichheits- und Gleichbehandlungsgrundsatzes. Auch an dieser Stelle beweist sich die Erforderlichkeit eines ordentlichen Bundesratsverfahrens, in dem solche verfassungsrechtlichen Fragen erörtert und auf dieser Grundlage politische Abwägungen getroffen werden können. 13. Soweit der Beschluss auf erneute Änderung des Aufenthaltsgesetzes abzielt, führt dies zu einer weiteren Unsicherheit in der Verwaltungspraxis, zu Schwierigkeiten beim Vollzug des Gesetzes - insbesondere aber zu einer Verunsicherung bei den Betroffenen. 14. Auf Bedenken stößt die Schaffung neuer Koordinierungseinrichtungen. Es ist nicht auszuschließen, dass auf diesem Wege erneute Kompetenzüberschneidungen mit bereits bestehenden Strukturen (z.B. mit der Bund-Länder-Koordinierungsstelle Integriertes Rückkehrmanagement, AG Rück, Passersatzbeschaffungsstelle der Bundespolizei) geschaffen und damit einhergehende Steuerungsdefizite provoziert werden, die im weiteren Prozess als Beleg erneuter Gesetzesverschärfungen herangezogen werden. 15. Hinsichtlich des geplanten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht erklärt Thüringen unter Bezugnahme auf die Ziffer 2 dieser Protokollerklärung, dass mit der Verabschiedung des MPK-Beschlusses keine Präjudizierung der Haltung des Freistaates im Bundesrat verbunden ist. Zu 1. bis 4.: Zur Beantwortung wird zunächst auf die in der Vorbemerkung wiedergegebene Protokollerklärung verwiesen , die zur Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 9. Februar 2017 in Berlin zur Asyl- und Flüchtlingspolitik mit dem Themenschwerpunkt Rückkehrpolitik abgegeben wurde. Die Protokollerklärung setzt sich mit dem Verfahren und den Beschlüssen, die dort gefasst worden sind, auseinander . Aus grundsätzlichen Erwägungen wurde hierbei das Verfahren kritisiert, Vereinbarungen der die Bundesregierung tragenden Koalitionsparteien einer kurzfristig anberaumten Sonder-MPK zur Beschlussfassung vorzulegen, insbesondere da dies geeignet ist, die Beratungsverfahren des Bundesrates – eines Verfassungs- und Gesetzgebungsorgans der Bundesrepublik Deutschland – auszuhöhlen. Inhaltlich werden insbesondere die beabsichtigten Änderungen des Aufenthaltsgesetzes als verfassungsrechtlich bedenklich angesehen. Darüber hinaus bieten sie wegen ihrer Verengung auf Abschreckung und Repression keine Lösung für die zu bewältigenden Herausforderungen im Asyl- und Flüchtlingsbereich. Die Landesregierung hat daher in dieser Protokollerklärung erneut betont, dass es europäischer und internationaler Anstrengungen bedarf, um Fluchtursachen zu bekämpfen, gerade jungen Menschen in ihrer Heimat eine Perspektive zu geben und alle Menschen vor Krieg und Verfolgung zu schützen. Ohne diese Rahmenbedingungen, die nur in Zusammenarbeit mit anderen Ländern und internationalen Akteuren zu schaffen sind, bleiben nationale Alleingänge erfolglos. Auf solche notwendigen gemeinsamen Kraftanstrengungen geht der in Rede stehende MPK-Beschluss an keiner Stelle ein. Darüber hinaus fordert die Landesregierung eine Altfallregelung für jene Menschen, die bereits seit Jahren in Deutschland leben und in die hiesige Gesellschaft integriert sind. Auch sollte die Möglichkeit für einen Wechsel aus dem Asylverfahren in einen anderen Aufenthaltsstatus geprüft werden. Denn bereits integrierte Einzelpersonen und Familien in ihre Herkunftsländer zurückzuführen, ist nicht nur inhuman, sondern birgt auch das Risiko sozialer Spannungen und nimmt insbesondere denjenigen Migrantinnen und Migranten, von denen ernsthafte Integrationsbemühungen in sprachlicher und kultureller Hinsicht erwartet werden, jeden Integrationsanreiz. Im Übrigen hat das Land Baden-Württemberg ebenso wie Thüringen in einer Protokollerklärung darauf hingewiesen, dass es aus seiner Sicht humaner Regeln für gut integrierte "Altfälle" bedarf. Mit dieser Protokollerklärung hat die Landesregierung ein Zeichen für eine sachgerechte und humanitäre Flüchtlingspolitik gesetzt. Anstatt einseitig auf Zwang und Ausgrenzung zu setzen, hat sie differenzier- 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3711 te und grundlegende Lösungen angemahnt, die sachorientiert und an verfassungsrechtlichen Maßstäben ausgerichtet sind. Bereits zuvor hatte Thüringen zur Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 26. März 2015 in Berlin zu dem Beschluss zur Asyl- und Flüchtlingspolitik in einer Protokollerklärung klargestellt , dass Bemühungen zur Verschärfung des Asylrechts, etwa die Liste der sicheren Herkunftsstaaten zu ergänzen oder eine Einschränkung des Rechtsschutzes, durch die Thüringer Landesregierung grundsätzlich in Frage gestellt werden, weshalb die entsprechenden Inhalte des Beschlussvorschlages nicht mitgetragen werden. Darüber hinaus hält die Landesregierung Sammelabschiebungen für ein ungeeignetes Instrument , u. a. weil es den Bemühungen entgegen läuft, Abschiebegewahrsam zu vermeiden. Zur Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 18. Juni 2015 in Berlin hat Thüringen zu dem Beschluss zur Asyl- und Flüchtlingspolitik eine Protokollerklärung abgegeben, in der noch einmal darauf hingewiesen wird, wie wichtig ein substantielles, humanes Recht auf Asyl ist, das der Notlage der betroffenen Menschen tatsächlich Rechnung trägt. Jeglichen Bemühungen zu einer Verschärfung des Asylrechts oder einer Einschränkung des Rechtsschutzes wird aus grundsätzlichen Erwägungen daher entgegengetreten. In der Protokollerklärung wird auch auf die Notwendigkeit eines Zuwanderungsgesetzes hingewiesen, um Flüchtlingen legale Möglichkeiten der Einwanderung zu bieten. Ferner wird in der Protokollerklärung der dringend notwendige humane Umgang mit Flüchtlingen an den EU-Außengrenzen angemahnt. Da Menschen nicht ohne Grund ihre Heimat verlassen, ist es vor allem notwendig, die Fluchtursachen in den Heimatländern zu bekämpfen. Zur Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zur Asyl- und Flüchtlingspolitik am 24. September 2015 hat Thüringen eine Protokollerklärung abgegeben, wonach die Finanzierungszusagen des Bundes den tatsächlichen Herausforderungen in Ländern und Kommunen nicht vollständig gerecht werden. Sie erfassen auch nur unzureichend die den Ländern und Kommunen entstehenden – maßgeblich durch bundesrechtliche Vorgaben bestimmten – Kosten durch das demnächst zu verabschiedende Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher. Die Finanzierungszusagen sind insbesondere für die finanzschwächeren Länder in dieser Ausgestaltung nicht tragbar. Hinsichtlich des Gesetzgebungsverfahrens erklärt Thüringen, dass mit der Verabschiedung des MPK-Beschlusses keine Präjudizierung der Haltung im Bundesrat zu dem entsprechenden Gesetzespaket verbunden ist. Beispielhaft seien folgende Gesichtspunkte genannt, die Thüringen für unzureichend hält: Die Verlängerung der Pflicht, in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu leben, steht einer schnellen Integration von Asylsuchenden entgegen, zumal dies mit einem Arbeitsverbot und einer Beschränkung der Bewegungsfreiheit einhergeht (Residenzpflicht). Zudem sind große Erstaufnahmeeinrichtungen nicht für eine Unterbringung auf lange Dauer geeignet. Eine pauschale Einstufung der drei Länder Albanien, Kosovo und Montenegro als sicher ist insbesondere vor dem Hintergrund der systematischen Diskriminierung der Roma in diesen Ländern nicht zu verantworten . Weitergehende Maßnahmen, die die Situation der Roma in diesen Ländern verbessern, sind dringend angezeigt. Hier bedarf es besonders gründlicher Asylprüfungen, um Verfolgung und Vertreibung infolge mehrfacher Diskriminierungen, auch bei sozialen Menschenrechten, zu erkennen. ‎Im Übrigen hat Thüringen auf seine Protokollerklärung zum Beschluss am 18. Juni 2015 verwiesen. Zur Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zur Asyl- und Flüchtlingspolitik am 28. Januar 2016 hat Thüringen in einer Protokollerklärung darauf hingewiesen , dass für die Menschen, die durch die viel zu langen Verfahren der Vergangenheit keinen gesicherten Aufenthaltsstatus haben (Kettenduldungen, ohne legalen Status, unentschiedene Fälle), aber bereits seit Jahren in Deutschland sind und sich bereits integriert haben, beschleunigte Rückführungen nicht mehr greifen können. Diese Menschen brauchen ein sicheres Bleiberecht über eine Altfallregelung. Zur Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 22. April 2016 in Berlin hat Thüringen seine Positionen in einer Protokollerklärung deutlich gemacht hinsichtlich der Qualität der Bleibeperspektive, der Klärung von Altfällen und den Bedingungen einer Wohnsitzre- 5 Drucksache 6/3711Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode gelung. Hingewiesen wurde auch darauf, dass die vorliegende Beschlussfassung das Stimmverhalten im Bundesratsverfahren nicht präjudiziert. Zur Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 26. bis 28. Oktober 2016 in Rostock wies Thüringen in einer Protokollerklärung darauf hin, dass es einer Altfallregelung für die Menschen, die sich schon seit Jahren in Deutschland befinden, bedarf. Thüringen sieht die neu etablierte Praxis des BAMF, syrischen Flüchtlingen in der Regel nur subsidiären Schutzstatus zuzusprechen, ausgesprochen kritisch. Diese Entscheidungspraxis hält in einer großen Zahl von Fällen der gerichtlichen Überprüfung nicht stand. Die Belastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist dadurch erheblich gestiegen. Weiterhin wird durch schwachen Aufenthaltsstatus (Aufenthaltsgenehmigung für ein Jahr, kein Anspruch auf Familiennachzug) die Möglichkeit zu gelingender Integration reduziert. Die sogenannten Dublin-Verfahren können ein europäisches System der Flüchtlingsaufnahme und der europäischen Finanzierung der Integrationskosten nicht ersetzen. Das Dublin-Verfahren setzt auf die Zufälligkeit der Reisewege der Flüchtlinge und kann keine solidarische Verteilung innerhalb der EU herstellen. Losgelöst von diesen Ausführungen sei im Übrigen darauf hingewiesen, dass das Kabinett am 21. Februar 2017 beschlossen hat, dass sich der Thüringer Minister für Inneres und Kommunales im Rahmen der an die Konferenz der Innenminister und –senatoren gerichteten Arbeitsaufträge (Ziffer 9 und 11 des Beschlusses ) einbringt und diese auch in Thüringen umsetzt. Zu 5. bis 7.: Im Rahmen der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden die Äußerungen aller Teilnehmer im Vertrauen auf die Vertraulichkeit der dortigen Beratungen getätigt. Prof. Dr. Hoff Minister Ministerpräsident Ramelow zur Abschiebepolitik Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1. bis 4.: Zu 5. bis 7.: