06.04.2017 Drucksache 6/3718Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 24. April 2017 Angeblicher Vorfall am 20. Februar 2017 in Gera (Stadtzentrum) Die Kleine Anfrage 1940 vom 22. Februar 2017 hat folgenden Wortlaut: Der Netzausgabe der Ostthüringer Zeitung vom 21. Februar 2017 war Folgendes zu entnehmen: "Am 20. Februar , gegen 19.25 Uhr, kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen. Während die beiden geschädigten Männer, es handelt es sich um einen 18-jährigen Deutschen und einen 25-jährigen Mann aus dem Kosovo an der Haltestelle Hinter der Mauer auf die Straßenbahn warteten, wurden sie von einer sich der Haltestelle nähernden Personengruppe angegriffen und verletzt. Es handelte sich um 4 bis 5 Personen zwischen 25 und 30 Jahren mit einem laut Polizei ausländisches Aussehen. Dem 18-jährigen Geschädigten von einem der Angreifer das Mobiltelefon aus der Hand gerissen und gestohlen. Im Anschluss an den Übergriff flüchteten die Täter in Richtung Amthorstraße. Einer der Täter war bekleidet mit Jeans und blauer Winterjacke und hatte schwarze Haare." Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich anlässlich des einleitend geschilderten Sachverhalts ereignet? 2. Wie viele Polizeikräfte waren wegen des Vorfalls im Einsatz? 3. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Personen mit welchem Alter, welchem Geschlecht und welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämtliche , auch gegebenenfalls vorherige) eingeleitet? Wie war jeweils der Ausgang der Ermittlungsverfahren (Einstellung/Anklage/Strafbefehl; bei Einstellung bitte Grund und gegebenenfalls Auflage mitteilen)? 4. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergangenheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen)? Wie war deren Aufenthaltsstatus? 5. Wurde privates oder öffentliches Eigentum infolge des Vorfalls beschädigt (wenn ja, bitte die Schadenssumme hinsichtlich des privaten Eigentums, soweit der Landesregierung bekannt, aufführen und auflisten , wer für die Begleichung des Schadens aufkommt)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3718 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 5. April 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Vorfall ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen (Stand: 14. März 2017). Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als den nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1.: Am 20. Februar 2017 warteten die zwei später Geschädigten an einer Straßenbahnhaltestelle in Gera. Nach bisher vorliegenden Erkenntnissen wurden sie an der Straßenbahnhaltestelle durch eine Gruppe von vier bis fünf männlichen Personen angegriffen und verletzt. Darüber hinaus wurde einem Geschädigten das Mobiltelefon entwendet. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 2.: Es waren zehn Polizeikräfte im Einsatz. Zu 3. und 4.: Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung und ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls gegen Unbekannt eingeleitet. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Zu 5.: Im Zusammenhang mit dem Diebstahl des Mobiltelefons entstand nach polizeilichen Erkenntnissen ein Schaden in Höhe von zirka 100 Euro. Dr. Poppenhäger Minister Angeblicher Vorfall am 20. Februar 2017 in Gera (Stadtzentrum) Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3. und 4.: Zu 5.: