06.04.2017 Drucksache 6/3719Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 25. April 2017 Regulierung von Strom- und Gasnetzen in Thüringen Die Kleine Anfrage 1944 vom 23. Februar 2017 hat folgenden Wortlaut: Das Thema einer eigenen Landesregulierungsbehörde für die Thüringer Strom- und Gasnetze war bereits mehrfach Thema in der Landespresse und auch im Thüringer Landtag. Die Abwägung, eine eigene Landesregulierungsbehörde zu gründen und die Organleihe mit der Bundesnetzagentur zu beenden, ist keine einfache. Dennoch haben alle Flächenländer mit Ausnahme von Brandenburg diesen Schritt vollzogen oder denken ernsthaft darüber nach. Um dieses Thema von allen Seiten zu beleuchten und eine fundierte Entscheidung treffen zu können, stellen sich eine Reihe von Fragen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Stellen welcher Besoldungsgruppen waren in den jeweiligen Landeshaushalten (seit dem Jahr 2006) für die Regulierung von Strom- und Gasnetzen beziehungsweise für die Ausübung der Rechtsund Fachaufsicht für diese Aufgabe wo im Landeshaushalt veranschlagt und wie waren diese tatsächlich besetzt? 2. Wie viele Stellen welcher Besoldungsgruppen sind aktuell im Rahmen der Ausübung der Rechtsaufsicht für die Regulierung von Strom- und Gasnetzen wo im Landeshaushalt in welcher Höhe veranschlagt? 3. Welche Kosten fielen für die Regulierung von Strom- und Gasnetzen bzw. für die Ausübung der Rechtsund Fachaufsicht seit dem Jahr 2006 jeweils für das Land an (bitte in Jahresscheiben und gegebenenfalls getrennt nach Sach- und Personalkosten aufschlüsseln)? 4. Welcher Arbeitsaufwand und welche Tätigkeiten fielen seit dem Jahr 2006 für die Ausübung der Rechtsund Fachaufsicht an und welche Vorgänge welcher Art wurden abgearbeitet? 5. Welcher Arbeitsaufwand und welche Tätigkeiten wurden und werden im Rahmen der Rechtsaufsicht aktuell wahrgenommen? 6. Zu welchem Zeitpunkt und aus welchen Gründen wurde die Fachaufsicht über die Regulierung von Stromund Gasnetzen beendet und welche finanziellen, personellen und sonstigen Auswirkungen hatte dies? 7. Welche Gremien gibt es aktuell, um im Rahmen der Regulierung die Belange von Bund und Ländern miteinander abzustimmen und wie ist Thüringen dort vertreten? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Mühlbauer (SPD), Harzer (DIE LINKE) und Kobelt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3719 8. An wen können sich die Thüringer Unternehmen wenden, wenn sie Fragen bezüglich der Regulierung von Strom- und Gasnetzen in Thüringen haben und wie viele Anfragen gab es bisher (bitte seit dem Jahr 2006 in Jahresscheiben getrennt beantworten)? 9. Welche gesetzlichen und untergesetzlichen Vorgaben geben den Rahmen bezüglich der Ermittlung und Genehmigung von Netzentgelten vor? Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 4. April 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Aufgaben der Rechts- und Fachaufsicht für die Regulierung von Strom- und Gasnetzen sind seit 2006 Aufgabenbestandteil des Referates, welches für die Energieaufsicht bzw. das Energierecht zuständig ist. Es wurden keine Stellen ausschließlich für die Wahrnehmung dieser Aufgaben im jeweiligen Landeshaushalt veranschlagt. Die Aufgaben wurden von zwei Beamten des höheren Dienstes (A 16/15 und A 13/14) mit einem Anteil von ca. fünf Prozent der jeweiligen regelmäßigen Arbeitszeit wahrgenommen. Zu 2.: Die Rechtsaufsicht für die Regulierung von Strom- und Gasnetzen wird in Zuständigkeit der Abteilung Energie und Klima geführt. Sie wird als Aufgabenbestandteil des für Energierecht zuständigen Referates durch zwei Beamte des höheren Dienstes (A 16 und A 14) mit einem Anteil von ca. fünf Prozent der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit wahrgenommen. Es sind keine Stellen ausschließlich für die Wahrnehmung dieser Aufgaben im Landeshaushalt veranschlagt. Zu 3.: Kosten für die Regulierung der Strom- und Gasnetze fielen für die Wahrnehmung der Aufgaben der Regulierung im Rahmen der Organleihe durch die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) an. Den Gesamtkosten sind die Gebühren für die Verfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz gegenüber zu stellen, die von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation , Post und Eisenbahnen festgesetzt und vom Freistaat vereinnahmt werden. Die Kosten und Einnahmen gliedern sich wie folgt auf die Jahre seit 2006 auf: Kalenderjahr Kosten in Euro Verwaltungseinnahmen in Euro 2006 147.000,00 16.790,00 2007 120.000,00 5.240,00 2008 233.250,00 1.600,00 2009 182.625,00 100,00 2010 383.875,00 200.700,00 2011 428.875,00 247.100,00 2012 338.750,00 174.100,00 2013 447.075,00 266.350,00 2014 341.145,00 158.954,00 2015 198.393,00 7.784,00 2016 550.268,72 344.168,72 Die Kosten für die Rechts- und Fachaufsicht sind anhand der oben in Frage 1 und 2 dargestellten Zeitanteile für zwei Beamte des höheren Dienstes berechnet. Gemessen an 220 Arbeitstagen mit je acht Stunden ergibt dies bei jeweils fünf Prozent der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit insgesamt 176 Stunden/ Jahr. Gemäß der Ziffer 1.4.1.1 des Allgemeinen Verwaltungskostenverzeichnisses der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung ergeben sich die in der folgenden Tabelle aufgeführten Kosten. 3 Drucksache 6/3719Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Kalenderjahr Kosten in Euro 2006 10.560,00 2007 10.560,00 2008 10.560,00 2009 10.560,00 2010 10.560,00 2011 13.024,00 2012 13.024,00 2013 13.376,00 2014 13.376,00 2015 13.376,00 2016 14.432,00 Zu 4.: Die Rechts- und Fachaufsicht wurde seit 2006 von zwei Beamten mit einem Zeitanteil in Höhe von jeweils fünf Prozent der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ausgeübt (siehe auch Antworten zu den Fragen 2 und 3). Tätigkeiten in diesem Zusammenhang waren: - die Vertretung des Freistaats Thüringen im Länderausschuss bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität , Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - unter anderem Abstimmung der Verwaltungspraxis der Regulierungsbehörden, - Vor- und Nachbereitung der Sitzungen des Beirats bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation , Post und Eisenbahnen, - Prüfung der durch die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen übersandten Bescheidentwürfe zu Genehmigungen von Netzentgelten; gegebenenfalls anlassbezogene vertiefte Einzelfallprüfung, - Prüfung und Anpassung der Gebührentatbestände im Zusammenhang mit der Regulierung, - Überprüfung und Mitteilung der Gebührenpflichtigen an die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation , Post und Eisenbahnen, - statistische Erhebungen zu Netzentgelten. Zu 5.: Hinsichtlich des Arbeitsaufwandes wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Im Rahmen der Rechtsaufsicht werden folgende Tätigkeiten aktuell wahrgenommen: - die Vertretung des Freistaats Thüringen im Länderausschuss bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität , Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - unter anderem Abstimmung der Verwaltungspraxis der Regulierungsbehörden, - Vor- und Nachbereitung der Sitzungen des Beirats bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation , Post und Eisenbahnen, - Prüfung der durch die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen übersandten Bescheidentwürfe zu Genehmigungen von Netzentgelten, - Prüfung und Anpassung der Gebührentatbestände im Zusammenhang mit der Regulierung, - Überprüfung und Mitteilung der Gebührenpflichtigen an die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen. Zu 6.: Mit dem Dritten Binnenmarktpaket der EU aus dem Jahr 2009 wurde festgelegt, dass nur unabhängige Regulierungsbehörden dazu befugt sind, die Regulierung der Strom- und Gasnetze durchzuführen (vergleiche Artikel 35 Binnenmarktrichtlinie Strom, Artikel 39 Binnenmarktrichtlinie Gas). Da die Ausübung einer Fachaufsicht den Vorgaben zur Unabhängigkeit widerspricht, wurde die Fachaufsicht über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen bei der Regulierung von Strom- und Gasnetzen beendet. Das der Organleihe zugrunde liegende Verwaltungsabkommen wurde im Jahr 2014 angepasst. Finanzielle sowie personelle Auswirkungen in diesem Zusammenhang waren nicht spürbar. Der Fokus der Tätigkeiten, welche den finanziellen und personellen Aufwand beeinflussen, lag seit 2006 auf der Rechtsaufsicht . Fachaufsichtliches Eingreifen wäre im Einzelfall nur anlassbezogen erforderlich gewesen. Einwände von Energieunternehmen, die ein solches Eingreifen begründet hätten, gab es nicht. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3719 Zu 7.: Folgende Gremien gibt es, um im Rahmen der Regulierung die Belange von Bund und Ländern abzustimmen: Gremium Vertretung des Freistaats Thüringen Beirat bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Mitglied: der Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, Herr Tiefensee stellvertretendes Mitglied: die Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz, Frau Siegesmund Länderausschuss bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied auf Fachebene aus der Abteilung Energie und Klima des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz Zu 8.: Thüringer Unternehmen können in laufenden Genehmigungsverfahren und darüber hinaus bei Fragen direkt Kontakt mit der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen aufnehmen. In wie vielen Fällen diese Möglichkeit wahrgenommen wurde, entzieht sich der Kenntnis der Landesregierung. Darüber hinaus steht das für die Rechtsaufsicht über die Regulierung von Strom- und Gasnetzen zuständige Fachreferat des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz in der Abteilung Energie und Klima jederzeit für Anfragen zur Verfügung. Seit 2006 hat sich kein Thüringer Unternehmen mit entsprechenden Anfragen an die Rechtsaufsicht gewandt. Zu 9.: Gesetzliche und untergesetzliche Vorgaben für die Ermittlung und Genehmigung von Netzentgelten sind unter anderem: - Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), - Anreizregulierungsverordnung (ARegV), - Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV), - Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), - Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV), - Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV). Siegesmund Ministerin Regulierung von Strom- und Gasnetzen in Thüringen Wir fragen die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: