06.04.2017 Drucksache 6/3720Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 25. April 2017 Angeblicher Vorfall am 20. oder 21. Februar 2017 in Sonneberg Die Kleine Anfrage 1941 vom 22. Februar 2017 hat folgenden Wortlaut: Der Netzausgabe der Ostthüringer Zeitung vom 21. Februar 2017 war Folgendes zu entnehmen: "Nach einer Auseinandersetzung auf einem Sonneberger Schulhof hat die Polizei die Ermittlungen aufgenommen. Bei der Schlägerei hat nach ersten Erkenntnissen ein Schüler Schwellungen und Blutergüsse im Gesicht erlitten. ... Zudem könnte sein Nasenbein gebrochen sein, wie die Polizei in Saalfeld am Dienstag mitteilte . ... Nach Aussagen von Zeugen sollen vier Syrer im Alter zwischen 12 und 14 Jahren am Montag einen 14-jährigen Deutschen geschlagen, geschubst und ihm einen Kopfstoß versetzt haben, der Hofaufsicht hatte . Er soll zuvor versucht haben, einen Streit zu schlichten." Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich anlässlich des einleitend geschilderten Sachverhalts ereignet? 2. Wie viele Polizeikräfte waren wegen des Vorfalls im Einsatz? 3. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Personen mit welchem Alter, welchem Geschlecht und welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämtliche , auch gegebenenfalls vorherige) eingeleitet? Wie war jeweils der Ausgang der Ermittlungsverfahren (Einstellung/Anklage/Strafbefehl; bei Einstellung bitte Grund und gegebenenfalls Auflage mitteilen)? 4. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergangenheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen)? Wie war deren Aufenthaltsstatus? 5. Gab es schon zuvor Polizeieinsätze an dieser Schule (wenn ja, bitte für den Zeitraum ab Januar 2015 einzeln auflisten und dazu jeweils die Fragen 1 bis 5 beantworten)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 5. April 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Vorfall ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen (Stand: 14. März 2017) Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von wei- K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3720 teren als den nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1.: Am 20. Februar 2017 kam es auf dem Schulhof einer Schule in Sonneberg zu einem Streit zwischen Schülern , den der Geschädigte schlichten wollte. In der Folge wurde der Geschädigte von mehreren Schülern geschlagen. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Zu 2.: Die Anzeige wurde durch einen Polizeibeamten auf der Dienststelle aufgenommen. Mit der Sachbearbeitung ist ein weiterer Polizeibeamter betraut. Zu 3.: Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet. Der Tatverdacht richtet sich gegen eine männliche Person im Alter von 15 Jahren und je zwei strafunmündige männliche Kinder im Alter von 13, 12 und 11 Jahren mit syrischer Staatsangehörigkeit. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 4.: Nach polizeilichen Erkenntnissen sind die Personen im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis. Im Weiteren wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 5.: Der Landesregierung liegen nachfolgende Sachverhalte vor, die einen polizeilichen Einsatz in der Schule nach sich zogen. Einsatzgrund (Tatbestand) Kurzsachverhalt Tatverdächtige Einsatzkräfte Gefährliche Körperverletzung Am 14.02.2017 warf eine unbekannte Person eine brennende Zigarette an die Wange einer Schülerin . unbekannt 1 (Verdacht) Versuchter Mord Am 10.01.2017 verabredeten zwei Schüler, einen Mitschüler in der Schule "abzustechen". Kinder, männlich, deutsch 2 Gefährliche Körperverletzung Ein Schüler soll am 06.01.2017 von Lehrern grob angefasst worden sein. 49 Jahre, männlich deutsch und unbekannt 2 Bedrohung Der Tatverdächtige drohte am 06.01.2017 einem anderen Schüler mit Schlägen. 14 Jahre, männlich, syrisch 2 Körperverletzung Am 06.01.2017 kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen Schülern. Kind, männlich, syrisch 2 Volksverhetzung Der Tatverdächtige soll sich am 07.12.2015 abwertend gegenüber Flüchtlingskindern geäußert haben. 15 Jahre, männlich, deutsch 1 Besonders schwerer Fall des Diebstahls Am 13.05.2015 kam es zu einem Einbruch in den Küchenbereich der Schule. 27 Jahre, männlich, deutsch 2 Sachbeschädigung Am 08.05.2015 wurden auf einer Eingangstür der Schule Schmierereien festgestellt Kind, männlich, deutsch 2 Im Übrigen liegen keine statistischen Angaben vor. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Dr. Poppenhäger Minister Angeblicher Vorfall am 20. oder 21. Februar 2017 in Sonneberg Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: