10.04.2017 Drucksache 6/3725Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 26. April 2017 Studiengangsbezogene Kooperationen Die Kleine Anfrage 1978 vom 27. Februar 2017 hat folgenden Wortlaut: Der Wissenschaftsrat hat im Januar 2017 eine Bestandsaufnahme und Empfehlun gen zum Umgang mit studiengangsbezogenen Kooperationen herausgegeben. Ge meinsames Merkmal sämtlicher Typen dieser Kooperationen ist eine im Grad unter schiedlich ausgeprägte Trennung zwischen kompetenzvermittelnder und kompetenzprüfender Bildungseinrichtung. Die Empfehlungen des Hochschulrats zielen auf ei ne hochschulrechtliche Rahmensetzung zur Qualitätssicherung dieser Kooperationen ab. Studien- und Weiterbildungsprogramme , die zu einem Hochschulabschluss füh ren, sollen so den Maßstäben eines Hochschulstudiums entsprechen. Der Wissen schaftsrat empfiehlt den Ländern, künftig nur noch bestimmte Typen studiengangs bezogener Kooperationen als Ausnahmen innerhalb des deutschen Hochschulsys tems zuzulassen, die einer besonderen Begründung bedürfen. In Thüringen ist eine studiengangsbezogene Kooperation auf Grundlage des § 51 Thüringer Hochschulgesetz nur für Weiterbildungsstudiengänge möglich . Aus der Bestandsaufnahme des Wissenschaftsrats ist zu entnehmen, dass es zwei studiengangsbezogene Kooperationen an Thürin ger Hochschulen gibt. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Thüringer Hochschulen bieten studiengangsbezogene Kooperationen an (bitte aufschlüsseln nach Hochschule, Bildungsträger, Typ der Kooperation, Studie rendenzahl, Laufzeit der Kooperation)? 2. Sind die studiengangsbezogenen Kooperationen durch die Hochschulen öffentlich ausgewiesen? 3. Gibt es ein einheitliches Verfahren für die Einrichtung, Genehmigung und Quali tätssicherung studiengangsbezogener Kooperationen in Thüringen und wie ist dieses ausgestaltet? 4. Teilt die Landesregierung, die Empfehlung des Wissenschaftsrats hin sichtlich einer Aufnahme einer hochschulgesetzlichen Bestimmung und Anzeige pflicht für grenzüberschreitende studiengangsbezogene Kooperationen im Rahmen der Novellierung des Thüringer Hochschulgesetzes? 5. Ist der Landesregierung bekannt, ob weitere studiengangsbezogene Kooperatio nen an den Thüringer Hochschulen geplant sind und wenn ja, welche? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Schaft (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3725 Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 7. April 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Kleine Anfrage bezieht sich auf eine im Januar 2017 veröffentlichte Studie des Wissenschaftsrates, für die der Begriff "studiengangsbezogene Kooperation" untersuchungsspezifisch eingegrenzt wurde. Betrachtet werden vom Wissenschaftsrat kooperative Franchise- und Anrechnungsmodelle, die zu pauschalen akademischen Anerkennungen außerhochschulischer Bildungsprogramme führen. Im Lichte dieser Typologie ist deshalb zunächst festzuhalten, dass an den Thüringer Hochschulen keine studiengangsbezogenen Kooperationen im Sinne der Definition des Wissenschaftsrates bestehen - und solche auch nicht geplant sind. Studiengangsbezogene Kooperationen auf der Grundlage des § 51 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Hochschulgesetz gibt es an der Friedrich-Schiller-Universität Jena sowie an der Ernst-Abbe-Hochschule Jena. Kennzeichnend für eine solche Kooperation im Weiterbildungsbereich mit außerhochschulischen Einrichtungen ist die Beschränkung auf funktional klar abgegrenzte Serviceleistungen. Diese umfassen operativ ausgerichtete Aufgaben und liegen etwa im Bereich der Lehr- und Prüfungskoordination, der Studieninformation und Bereitstellung von Lehrmaterialien sowie der Zielgruppenanalyse und Teilnehmergewinnung. Die Studiengänge werden von den Hochschulen auf der Grundlage der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen durchgeführt. Eine Aufzählung der studiengangsbezogenen Kooperationen auf der Grundlage des § 51 Thüringer Hochschulgesetz für Weiterbildungsstudiengänge nach Hochschule, Bildungsträger, Studierendenzahl und Laufzeit der Kooperation ist der beigefügten Anlage zu entnehmen. Ferner bestehen an der Universität Erfurt, der Friedrich-Schiller-Universität Jena, der Fachhochschule Erfurt und der Ernst-Abbe-Hochschule Jena Masterstudiengänge, welche auf studiengangsbezogenen Kooperationen mit Hochschulen anderer Länder beruhen (sogenannte Double- oder Joint-Degree-Programme). Kennzeichnend für solche Programme ist, dass der Studierende durch das parallele Studium an einer Thüringer Hochschule und Hochschule eines anderen Landes zwei akademische Grade verliehen bekommt. Da die kompetenzvermittelnde auch die kompetenzprüfende hochschulische Bildungseinrichtung ist, ist diese Art der studiengangsbezogenen Kooperation nicht unter die durch den Wissenschaftsrat definierte Begrifflichkeit zu subsumieren. Zu 2.: Ja; die studiengangsbezogenen Kooperationen sind auf der Website der jeweiligen Hochschule entsprechend öffentlich ausgewiesen. Zu 3.: Für studiengangsbezogene Kooperationen auf der Grundlage von § 51 Thüringer Hochschulgesetz schreibt § 51 Abs. 3 Thüringer Hochschulgesetz vor, dass die Hochschule in einer Kooperationsvereinbarung sicherzustellen hat, dass ihr die Aufgabe obliegt, das Lehrangebot zu entwickeln und die Prüfungen abzunehmen. Darüber hinaus unterliegen sämtliche Studiengänge der Thüringer Hochschulen den üblichen Qualitätssicherungsprozessen , die an den Hochschulen für die Einrichtung und Weiterentwicklung von Studiengängen vorgesehen sind. Die inhaltliche und strukturelle Gestaltung der Studiengänge wird über die Akkreditierung gemäß § 43 Thüringer Hochschulgesetz auf ihre Übereinstimmung mit den Akkreditierungskriterien des Akkreditierungsrates geprüft. Zu 4.: Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft beabsichtigt, die Empfehlungen des Wissenschaftsrates aufzugreifen und Bestimmungen für grenzüberschreitende studiengangsbezogene Kooperationen im Thüringer Hochschulgesetz aufzunehmen. 3 Drucksache 6/3725Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 5.: Nach aktueller Auskunft der Thüringer Hochschulen bestehen derzeit keine weiteren Planungen für studiengangsbezogene Kooperationen über die in der Antwort auf Frage 1 genannten Kooperationen hinaus. Tiefensee Minister Anlage* * Hinweis: Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlage erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek. Des Weiteren kann sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. Studiengangsbezogene Kooperationen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: