13.04.2017 Drucksache 6/3746Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 21. April 2017 Schließung des Krankenhauses der Grund- und Regelversorgung in Bad Frankenhausen ? Die Kleine Anfrage 1990 vom 1. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Im Koalitionsvertrag der rot-rot-grünen Koalition ist vereinbart, dass Krankenhausschließungen in Thüringen nicht stattfinden. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist der Landesregierung bekannt, dass das Deutsche Rote Kreuz als Träger der Krankenhäuser in Sömmerda , Sondershausen und Bad Frankenhausen beabsichtigt, den Krankenhausstandort in Bad Frankenhausen aufzugeben und in eine Einrichtung für Altersmedizin umzuwandeln? 2. Wäre im Fall der Schließung des Akutkrankenhauses die Versorgung der Bevölkerung im östlichen Kyffhäuserkreis (Altkreis Artern) in den Bereichen Erstversorgung, Innere Medizin und Chirurgie im Hinblick auf die großen Entfernungen zu den Krankenhausstandorten in Sondershausen oder Sömmerda noch gewährleistet? 3. Wäre die adäquate Versorgung von zum Beispiel Schlaganfall- und Infarktpatienten aus der Region Roßleben /Wiehe-Donndorf noch sichergestellt? 4. Trifft es zu, dass die Landesregierung bereit ist, dem oben genannten Krankenhausträger aus Bundesund Landesmitteln für die beabsichtigten Maßnahmen Investitionsmittel in der Höhe von mehr als 30 Millionen Euro zu bewilligen? 5. Bezieht die Landesregierung im Vorfeld einer derartigen Bewilligung von Investitionen im Bereich der Krankenhausstruktur die Änderung von Trägerstrukturen durch die beabsichtigte Kreisgebietsreform mit ein? 6. Hält die Landesregierung an der Festlegung im Koalitionsvertrag weiter fest, in Thüringen kein Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung zu schließen? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Marx (SPD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3746 Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 11. April 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Landesregierung ist bekannt, dass der Träger beabsichtigt, den Krankenhausstandort Bad Frankenhausen im Zusammenhang mit einer Umstrukturierung des Gesamtbetriebes in ein Zentrum für Altersmedizin umzuwandeln. Für die medizinische Grund- und Notfallversorgung werden im Rahmen der verbleibenden stationären und ambulanten Kapazitäten geeignete Behandlungsstrukturen aufgebaut. Eine Aufgabe des Krankenhausstandortes Bad Frankenhausen ist damit nicht verbunden; vielmehr wird der Standort Bad Frankenhausen weiterhin im Krankenhausplan des Freistaats enthalten sein. Zu 2.: Ja, die Versorgung wäre gewährleistet. Unter Anwendung des GKV-Kliniksimulators würde selbst bei vollständigem Wegfall des Standortes Bad Frankenhausen kein Bewohner des östlichen Kyffhäuserkreises einen längeren Fahrweg als 30 Minuten zu einem Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung auf sich nehmen müssen. Damit ist die Grund- und Regelversorgung gewährleistet. Zu 3.: Sowohl Schlaganfall- als auch Herzinfarktpatienten sollten vom Rettungsdienst nicht in das nächstgelegene , sondern in das nächstgelegene zur adäquaten fachlichen Behandlung geeignete Krankenhaus gefahren werden. Insofern geht die Landesregierung davon aus, dass auch die Versorgung dieser Patienten weiterhin sichergestellt bleibt. Zu 4.: Thüringen stehen aus dem Krankenhausstrukturfonds insgesamt 27 Millionen Euro zu. Sofern das Projekt des DRK insgesamt die Fördervoraussetzungen erfüllt, ist beabsichtigt, die Strukturfondsmittel in genannter Höhe für dieses Projekt zu bewilligen. Zu 5.: Der Landesregierung ist nicht bekannt, dass sich infolge der Kreisgebietsreform Trägerstrukturen ändern werden. Die kommunalen Krankenhäuser in Thüringen werden in Form einer GmbH bzw. einer gGmbH geführt , diese ist Trägerin des Krankenhauses. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Zu 6.: Die Vereinbarung im Koalitionsvertrag lautet, dass die Thüringer Krankenhäuser, auch im ländlichen Raum, erhalten werden. Diese Festlegung ist unabhängig von der Trägerstruktur und schließt nicht aus, dass Krankenhausstandorte umprofiliert und an geänderte Versorgungsanforderungen angepasst werden. In Vertretung Feierabend Staatssekretärin Schließung des Krankenhauses der Grund- und Regelversorgung in Bad Franken-hausen? Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: