18.04.2017 Drucksache 6/3750Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 3. Mai 2017 Stabsstelle Krisenmanagement der Abteilung 4 im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales Die Kleine Anfrage 1805 vom 12. Januar 2017 hat folgenden Wortlaut: Die weiterhin abstrakt hohe Gefährdungslage durch den internationalen Terrorismus, mögliche Folgen des Klimawandels, aber auch die Abhängigkeit von lebenswichtigen Infrastrukturen zeigen, dass auch dem Krisenmanagement eine immer größere Bedeutung zukommt. Einerseits treffen private Unternehmen Vorkehrungen zum Krisenmanagement, andererseits ist dies vor allem im Sinne des Bevölkerungsschutzes hoheitliche Aufgabe. In Thüringen ist staatlicherseits eine Stabsstelle Krisenmanagement im Ministerium für Inneres und Kommunales eingerichtet. Gemäß Geschäftsverteilungsplan des Thüringer Ministeriums hat diese unter anderem folgenden Aufgaben: • Entwicklung, Strategie und konzeptionelle Entwicklung des Krisenmanagements, Gewährleistung der Handlungsfähigkeit des Krisenmanagements; • Notfall- und Einsatzpläne für Lagen; • Aus- und Fortbildung im Rahmen des Krisenmanagements; • Aktive Mitwirkung beim Aufbau der Strukturen eines bundesweiten Krisenmanagements; • Initiierung und Mitwirkung bei der konzeptionellen und strategischen Fortentwicklung des Krisenmanagements der Landesregierung (technische Komponenten); • Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Übungen zur Krisenbewältigung, einschließlich deren Auswertung, Sicherung der Verfügbarkeit von Führungs- und Einsatzkräften (technische Aspekte). Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand der Entwicklung, Strategie und konzeptionellen Entwicklung des Krisenmanagements und wie bewertet die Landesregierung diesen? 2. Wie wird in Thüringen die Handlungsfähigkeit des Krisenmanagements gewährleistet? 3. Welche personellen Ressourcen stehen in der Stabsstelle Krisenmanagement in der Alltagsorganisation (AAO) zur Verfügung und wie werden jene im Krisenfall (BAO) aufgestockt? 4. Für Lagen welcher Art existieren Notfall- und Einsatzpläne und wie stellen sich diese dar? 5. Welche Behörden und Einrichtungen sind bei der Erstellung der Notfall- und Einsatzpläne involviert? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Walk (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3750 6. Wie ist der aktuelle Sachstand hinsichtlich der Aus- und Fortbildung im Rahmen des Krisenmanagements? 7. Sind hier gegebenenfalls Veränderungen geplant, falls ja, welcher Art? 8. Wie viele Übungen zur Krisenbewältigung wurden seit dem Jahr 2015 durchgeführt? 9. Welcher Art waren diese Übungen und wer war an diesen beteiligt? 10. Was ergab die jeweilige Auswertung der Übungen? 11. Wie beteiligt sich der Freistaat Thüringen am Aufbau der Strukturen eines bundesweiten Krisenmanagements ? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 13. April 2017 (Eingang: 18. April 2017) wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Freistaat Thüringen verfügt mit dem "Interministeriellen Arbeitsstab für Notfalllagen" (IMAS) über ein Entscheidungsgremium auf Ebene der Staatssekretärinnen/Staatssekretäre, welches ein wirksames Handeln der Regierung/Landesverwaltung in Krisenlagen gewährleistet. Bei der Erfüllung seiner Aufgaben, insbesondere in Fällen, in denen diese ressortübergreifend sind, stützt sich der IMAS auf das Wirken der in allen Ressorts errichteten Stabsstellen, welche im Fall von Lagen mit Krisencharakter aufgerufen werden, die Aufgabenerfüllung in ihrem Zuständigkeitsbereich koordinieren, eine ressortbezogene Lagebewertung durchführen und bei Erfordernis Entscheidungen des IMAS vorbereiten. Die Organisation und Koordination der Zusammenarbeit der Stabsstellen, der Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter in den Stabsstellen, der Aufbau und der Betrieb von Kommunikationsstrukturen, die konzeptionelle Weiterentwicklung des Krisenmanagements und die Gewährleistung der Zusammenarbeit mit dem Krisenmanagement des Bundes obliegt dabei der "Stabsstelle Krisenmanagement der Landesregierung" beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK). Die Landesregierung hat das Zusammenwirken der Ressorts in ihrem Erlass vom August 2015 (Krisenmanagementerlass ) geregelt und bewertet die vorhandenen Strukturen als geeignet, die Handlungsfähigkeit politischer Entscheidungsträger und der Landesverwaltung in Krisensituationen zu gewährleisten und somit den Schutz und die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Zu 2.: Die Stabsstelle Krisenmanagement der Landesregierung beim TMIK und die Stabsstellen der Ressorts arbeiten nach Grundsätzen, welche in Hausverfügungen der jeweiligen Ressorts geregelt sind und sowohl organisatorische als auch Maßnahmen der Aus- und Fortbildung umfassen. Gegenseitige Ersetzbarkeit und Mehrfachbesetzung der definierten Aufgabenbereiche (Durchhaltefähigkeit) bilden dabei einen Schwerpunkt. Die Einrichtung und der Betrieb der Stabsstellen erfolgt auf der Grundlage von Empfehlungen der Stabsstelle Krisenmanagement der Landesregierung, welche in eigener Verantwortung der Ressorts umgesetzt werden. Kommunikationsverbindungen werden durch die Stabsstelle Krisenmanagement der Landesregierung konzipiert und gemeinsam mit den Stabsstellen der Ressorts realisiert. Die Stabsstelle Krisenmanagement der Landesregierung konzipiert darüber hinaus Maßnahmen zur Erhöhung der Durchhaltefähigkeit in den Bereichen: - Personelle Besetzung, - Logistischer Ausbau, - Kommunikationsanbindungen und koordiniert deren Umsetzung durch die Ressorts. 3 Drucksache 6/3750Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 3.: Die Stabsstelle Krisenmanagement der Landesregierung verfügt über folgende Dienstposten - 1 hD (Leiter) - 1 hD (Referent) - 1 gD (Sachbearbeiter) - 1 TB (Logistik) - 1 mD (VB) Im Krisenfall werden die Stabsstellen der Staatskanzlei und der Ressorts auf der Grundlage einer Entscheidung des Staatssekretärs des TMIK, als Chef des IMAS, aktiviert. Die "Stabsstelle Krisenmanagement der Landesregierung" wird dabei als Stabselement "ressortübergreifende Zusammenarbeit" in die Stabsstelle des TMIK intergiert und kann auf deren Ressourcen zurückgreifen. Für die Erfüllung der Aufgaben der Stabsstelle TMIK stehen zurzeit über 80 in Stabsarbeit geschulte Mitarbeiter zur Verfügung. Zu 4. und 5.: Notfall- und Einsatzpläne werden ebenen- und fallbezogen durch die jeweils zuständigen Organisationen und Einrichtungen, zum Beispiel in Landesbehörden und Landkreisen entwickelt. Dies ist nicht unmittelbare Aufgabe der Stabsstelle Krisenmanagement der Landesregierung oder der Stabsstellen der Ressorts. Eine landesweite Übersicht über bestehende Notfall- und Einsatzpläne ist wegen des Prinzips der dafür bestehenden kommunalen Verantwortung nicht vorgesehen. Eine dafür erforderliche Erhebung war im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage zeitlich nicht umzusetzen. Bei Bedarf unterstützt die Stabsstelle Krisenmanagement der Landesregierung bei der Erstellung derartiger Planunterlagen. Die Stabsstelle Krisenmanagement der Landesregierung zeichnet verantwortlich für die Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Stabsstrukturen selbst. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Gewährleistung der Kommunikation zwischen den Stabsstellen und mit dem Bund durch deren redundanten Ausbau. Diese Maßnahmen erfolgen unabhängig von einem konkreten Anlass und dienen der Erhöhung der Durchhaltefähigkeit der Stabsstrukturen. Die Ressorts tragen eigene Verantwortung für die Erarbeitung von Einsatz- und Notfallplänen, die ihre eigene Handlungsfähigkeit zum Beispiel in Fällen von Pandemie, bei Ausfall der Energieversorgung etc. sichern. Darüber hinaus wirken die Ressorts, abhängig von der Zuständigkeit, an Notfall- und Einsatzplänen zur Sicherstellung des Schutzes und der Versorgung der Bevölkerung, zum Beispiel mit Lebensmitteln, Energie etc. mit den Zuständigen aus Verwaltung und Wirtschaft zusammen. Dieses Handeln resultiert aus der regulären Zuständigkeit der Ressorts und ist außerhalb einer Krise nicht unmittelbarer Gegenstand des Krisenmanagements . Gleichwohl wird die Stabsstelle Krisenmanagement der Landesregierung in diesen Fällen auf Anfrage koordinierend und unterstützend tätig, soweit sich ein ressortübergreifender Ansatz darstellt. Zu 6.: Alle Ressorts verfügen über Mitarbeiter, welche sowohl in Stabsarbeit als auch in der Arbeit mit der IT- Plattform des Krisenmanagements geschult sind. Die Aus- und Fortbildung ist dabei eine fortdauernde Maßnahme , welche, bedingt zum Beispiel durch Wechsel von Mitarbeitern, fortlaufend durch die Stabsstelle Krisenmanagement der Landesregierung organisiert/durchgeführt wird. Darüber hinaus werden zentrale Schulungsangebote, zum Beispiel des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz allen Ressorts angeboten und die Teilnahme bei Bedarf koordiniert. Zu 7.: Der Schwerpunkt liegt auf der Konsolidierung bestehender Strukturen und Fähigkeiten, insbesondere der Erhöhung Durchhaltefähigkeit. Eine Änderung ist aktuell nicht geplant. Zu 8.: Thüringen beteiligte sich 2007, 2009/2010, 2011, 2013 an den länderübergreifenden Stabsrahmenübungen LÜKEX. Eine solche war auch für das Jahr 2015 mit dem Thema: "Sturmflut an der deutschen Nordseeküste und Evakuierung der Betroffenen in das Binnenland" vorgesehen. Diese Übung wurde durch den Bund auf Grund der notwendigen Aufgaben zur Bewältigung der im Jahre 2015 stark angestiegenen Flüchtlingsbewegung abgesagt. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3750 Für das Jahr 2017 ist eine bundesweite Übung zur Warnung der Bevölkerung in Vorbereitung. Zu 9.: Unter Beachtung der Ausführungen in Antwort zu Frage 8 ist dazu festzustellen: Der Freistaat Thüringen bezieht bei Teilnahme an LÜKEX, die regelmäßig als sogenannte Stabsrahmenübung ausgelegt sind, grundsätzlich alle Führungsebenen bis hin zum ausführenden Landkreis sowie Vertreter der Wirtschaft und Organisationen mit ein. Bei der Übung LÜKEX 2015 waren so, neben dem Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, dem Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz und dem Thüringer Landesverwaltungsamt auch die Stadt Gera und der Landkreis Altenburger Land in die Vorbereitungen eingebunden . Übungsziel für Thüringen war es, etwa ein Prozent der Thüringer Einwohnerzahl, das heißt circa 22.000 Betroffene aus den Nordseeanliegerländern für einen vorübergehenden Zeitraum in Thüringen aufzunehmen, entsprechende Unterkünfte bereitzustellen und die Versorgung dieser Personen sicherzustellen. Darüber hinaus planten die Stadt Gera und der Landkreis Altenburger Land Maßnahmen zur Überbrückung eines großflächigen und länger anhaltenden Stromausfalls. Zu 10.: Die Übung wurde im Planungsstand abgesagt. Ungeachtet dessen prüften Gera und Altenburg ihre in der Übungsvorbereitung entwickelten Konzepte in der Praxis und konnten die gewonnenen Erkenntnisse in ihre Notfallplanung aufnehmen. Wesentliche Erkenntnisse aus der Vorbereitung der LÜKEX sind in einer durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe initiierten Bund-Länder-Arbeitsgruppe aufgegriffen und weiterentwickelt worden. Das Ergebnis ist, unter Mitarbeit von Vertretern der Stabsstelle Krisenmanagement, in einem Leitfaden für Zivil- und Katastrophenschutzbehörden zusammengefasst worden. Dieser Leitfaden soll im 2. Quartal 2017 veröffentlicht werden. Zu 11.: Die Stabsstelle Krisenmanagement der Landesregierung arbeitet aktiv in Gremien und Arbeitsgruppen auf Bundesebene mit, welche mit Entwicklung und Ausbau des Krisenmanagements befasst sind. Spezifische Aufgaben für die Stabsstelle Krisenmanagement der Landesregierung bestehen dabei bei der Umsetzung der Aufgaben gemäß IT- Sicherheitsgesetz (BSI-Gesetz) als zentrale Ansprechstelle des Landes für den Bund und die Betreiber KRITIS. Die Stabsstelle Krisenmanagement der Landesregierung ist zudem im UP-KRITIS und dem Branchenarbeitskreis Strom vertreten. Dr. Poppenhäger Minister Stabsstelle Krisenmanagement der Abteilung 4 im Thüringer Ministerium für Inne-res und Kommunales Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4. und 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Zu 11.: