18.04.2017 Drucksache 6/3753Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 4. Mai 2017 Neonazi-Gruppe "Turonen" und "Garde 20" - nachgefragt Die Kleine Anfrage 1919 vom 16. Februar 2017 hat folgenden Wortlaut: In der Antwort auf die Kleine Anfrage 1406 in Drucksache 6/3048 vom November 2016 bestätigte die Landesregierung die Existenz einer neuen rockerähnlichen Neonazi-Gruppe in Thüringen mit dem Namen "Turonen " und ihrer Unterstützergruppe "Garde 20", die sich auch als Bruderschaft sieht. MDR Exakt - die Story berichtete am 15. Februar 2017 im Beitrag "Immobilien, Geld und Hassmusik - Die Netzwerke der Neonazis " über die Gruppe. Der MDR, der sich auf den Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz bezieht, berichtet , dass die Turonen unter dem Verdacht stehen, eine rechtsterroristische Gruppierung zu sein und daher aktuell entsprechende Prüfungen stattfänden. Zudem gäbe es Ableger in Hessen und Bayern. Bereits in der Frankfurter Rundschau vom 9. Februar 2017 sprach der Verfassungsschutz-Präsident von einer Arbeitshypothese , wonach es mehr "rechtsterroristische Zellen und Vernetzungen" gäbe und nannte die Turonen in einer Reihe mit rechtsterroristischen Gruppen wie der "Oldschool Society", die vor dem Oberlandesgericht München angeklagt ist oder "Combat 18", dem militanten Arm von "Blood and Honour". Bereits in der Antwort auf eine Kleine Anfrage in Drucksache 6/3048 erklärte das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales, dass die Turonen als "rechtsextremistisch eingestuft" würden und die Gruppe über einen hohen Vernetzungsgrad innerhalb der rechtsextremistischen Szene Thüringens verfüge. Der Aktivitätsschwerpunkt der Gruppierung sei die Organisation und der Besuch von Konzerten. Es gäbe zudem interne Treffen und Feiern, als Treffpunkt gelte das Gelbe Haus in Ballstädt. Der MDR berichtete auch über einen der Organisatoren der Konzerte, Steffen Richter, einem früheren ehemaligen NPD-Direktkandidaten zur Landtagswahl in Saalfeld-Rudolstadt. Auf Fotos im Internet ist er mit einer Weste der Turonen zu sehen. Ich frage die Landesregierung: 1. Liegt der Landesregierung zwischenzeitlich ein Ergebnis der Prüfung, dass es sich bei den Turonen um eine "rechtsterroristische Zelle" beziehungsweise Vernetzung handeln könnte vor und wenn ja, welcher Art ist dieses? 2. Wie viele Mitglieder gehören nach Einschätzung der Landesregierung den Turonen beziehungsweise der Garde 20 an und aus welchen Wohnorten in Thüringen und nach Kenntnis der Landesregierung Bayern und Hessen sowie möglichen weiteren Bundesländern stammen diese? 3. Treten die Mitglieder der Turonen beziehungsweise der Garde 20 nach Kenntnis der Landesregierung in anderen Bundesländern auch unter abweichenden Organisationsbezeichnungen oder Emblemen auf, wenn ja, mit welchen? 4. In welchen als "rechtsextremistisch" eingeordneten Gruppierungen oder Parteien waren Mitglieder der Turonen/Garde 20 bisher außerdem aktiv? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten König (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3753 5. Sind der Landesregierung Kontakte der Neonazi-Gruppierung Turonen zu Schweizer "Blood and Honour"- Gruppen bekannt und wenn ja, welcher Art sind diese? 6. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse über eine über die Schweiz hinausgehende internationale Vernetzung der Turonen beziehungsweise Garde 20 vor und wenn ja, welcher Art sind diese? 7. Hat die Landesregierung Kenntnis über die Ränge (Prospect, Member et cetera) bei den Turonen sowie deren Untergruppierung Garde 20 und wie viele Personen werden jeweils den Rängen zugeordnet? 8. Aus welchen Orten Thüringens stammen die Führungspersönlichkeiten der Neonazi-Gruppierung Turonen /Garde 20? 9. Wie viele der im Ballstädt-Prozess angeklagten Personen rechnet die Landesregierung den Turonen beziehungsweise der Garde 20 zu? 10. Welche Veranstaltungen beziehungsweise Konzerte wurden von im MDR-Beitrag benannten Steffen Richter seit dem Jahr 2005 in Thüringen angemeldet beziehungsweise von ihm maßgeblich organisiert (bitte einzeln auflisten mit Datum, Ort, Motto/Charakter der Konzerte und Veranstaltungen)? 11. Welche der von Steffen Richter seit dem Jahr 2014 angemeldeten/maßgeblich organisierten Konzerte und Veranstaltungen können dem Kontext Turonen/Garde 20 zugerechnet werden beziehungsweise bei welchen Konzerten gab es eine Beteiligung der Turonen/Garde 20 (bitte einzeln auflisten nach Datum , Ort, Motto/Charakter der Konzerte und Veranstaltungen)? 12. Hat die Landesregierung Kenntnis über die Einbindung und/oder Verwicklung der Turonen/Garde 20 in neonazistische Musikproduktion in Thüringen und wenn ja, welcher Art ist diese? 13. Verfügen die Turonen/Garde 20 beziehungsweise die den Gruppierungen zugeordneten Personen über Immobilien in Thüringen oder traten diese als Käufer, Verwalter oder Eigentümer von Immobilien in Erscheinung (bitte einzeln auflisten)? 14. Sind Mitglieder der Turonen/Garde 20 in Bands aktiv und wenn ja, in welchen (bitte einzeln auflisten)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 13. April 2017 (Eingang: 18. April 2017) wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Landesregierung ist sich der besonderen Bedeutung des Frage- und Informationsrechts des Thüringer Landtags bewusst. Dieses Recht unterliegt jedoch verfassungsrechtlichen Grenzen. So kann von einer Beantwortung unter anderem dann abgesehen werden, wenn gesetzliche Vorschriften, Staatsgeheimnisse oder schutzwürdige Interessen einzelner, insbesondere des Datenschutzes, entgegenstehen (vergleiche Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen). Zu 1.: Die in der Medienberichterstattung gefallene Äußerung mit Bezug auf die "Turonen" ist dergestalt einzuordnen , dass bei der Beobachtung des Phänomenbereichs "Rechtsextremismus" stets auch die Arbeitshypothese der möglichen Herausbildung rechtsterroristischer Ansätze berücksichtigt werden muss und wird. Aufgrund der derzeitigen Erkenntnislage bewertet das Amt für Verfassungsschutz die Gruppierung "Turonen " nicht als rechtsterroristisch. Zu 2.: Nach Einschätzung des Amtes für Verfassungsschutz gehören den beiden Gruppierungen insgesamt etwa 20 bis 25 Personen aus verschiedenen Orten Thüringens (insbesondere West- und Südthüringen) an. In deren Umfeld bewegen sich aber weitere Rechtsextremisten, sodass von einem Personenpotenzial zwischen 30 bis 40 Personen auszugehen ist. Es sind keine Gruppenmitglieder aus Bayern, Hessen und anderen Bundesländern bekannt. Zu 3.: Es liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 3 Drucksache 6/3753Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 4.: Mitglieder von "Garde 20" beziehungsweise den "Turonen" waren in verschiedenen neonazistischen Gruppierungen aktiv, unter anderem in der früheren "Hausgemeinschaft Jonastal" (HGJ) und dem in Österreich angesiedelten und zwischenzeitlich aufgelösten Verein "Objekt 21", oder beteiligen sich auch weiterhin an Aktivitäten rechtsextremistischer Gruppierungen, wie beispielsweise dem "Bündnis Zukunft Landkreis Gotha ". Zudem ist bekannt, dass einige Mitglieder mit dem Neonazi-Netzwerk "Blood & Honour" beziehungsweise "Combat 18" sympathisieren. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 5: Es bestehen seit vielen Jahren enge Verbindungen zu Rechtsextremisten in der Schweiz, darunter auch zu Angehörigen der dortigen "Blood & Honour"-Szene. Diese Verbindungen entstanden unter anderem über Rechtsextremisten aus Thüringen, die ihren Hauptwohnsitz in der Schweiz haben beziehungsweise hatten. Zu 6.: Aufgrund der personellen Zusammensetzung der angefragten Gruppierungen ist davon auszugehen, dass bereits wegen der individuellen Kennverhältnisse ihrer Mitglieder nicht nur innerhalb der rechtsextremistischen Szene im Bundesgebiet, sondern auch europaweit Kontakte bestehen. Insofern wird ergänzend auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Zu 7.: Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. Zu 8.: Die Führungspersonen stammen unter anderem aus Ballstädt und Saalfeld. Zu 9.: Es werden fünf Personen, die im sogenannten Ballstädt-Prozess angeklagt sind, aktuell der "Garde 20"/"Turonen " zugerechnet. Zu 10.: Es wird auf die Anlage 1 verwiesen. Zu 11.: Es wird auf die Anlage 2 verwiesen. Zu 12.: Eine Verbindung im Sinne der Fragestellung besteht zu dem Vertrieb/Label "Frontschwein Records" mit Sitz im Szeneobjekt "Gelbes Haus" in Ballstädt. Für die zwei rechtsextremistischen Konzerte am 4. April 2015 und 14. November 2015 konnten über den Vertrieb "Frontschwein Records" Eintrittskarten erworben werden. Zu 13.: Die Mitglieder der angefragten Gruppierungen verfügen nach Kenntnis des Amtes für Verfassungsschutz über das als Wohn- und Treffort genutzte Szeneobjekt "Gelbes Haus" in Ballstädt sowie über eine Wohnimmobilie , in der bislang keine öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen durchgeführt wurden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 14.: In den derzeit aktiven Bands "Treueorden" (Raum Gotha) und "Unbeliebte Jungs" (Raum Sonneberg) sind Personen beteiligt, die "Garde 20"/den "Turonen" zugerechnet werden können. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Dr. Poppenhäger Minister 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3753 Anlage 1 Datum Ort Veranstaltung 14.01.2005 Saalfeld-Gorndorf rechtsextremistisches Konzert 16.07.2005 Saalfeld-Gorndorf rechtsextremistische Feier (aufgelöst) 24.09.2005 Saalfeld-Gorndorf rechtsextremistisches Konzert (aufgelöst) 08.10.2005 Rudolstadt rechtsextremistisches Konzert 20.05.2006 Gotha rechtsextremistisches Konzert (verhindert) 27.01.2007 Langenschade rechtsextremistisches Konzert (verhindert) 06.02.2010 Pößneck rechtsextremistisches Konzert 12.06.2010 Pößneck Demonstration "9. Thüringentag der nationalen Jugend" unter dem Motto "Die Demokraten bringen uns den Volkstod - Stoppen wir sie" 12.11.2011 Unterwellenborn 5. "Treffen der Generationen" mit anschließendem Konzert 03.03.2012 Saalfeld und Saalfeld -Gorndorf Rechtsextremistische Spontandemonstrationen Motto: "Gegen Polizeirepression " 15.06.2013 Kahla und Crawinkel Demonstration unter dem Motto "12. Thüringentag der nationalen Jugend" mit anschließender "Dankeschönveranstaltung" 17.05.2014 Kirchheim rechtsextremistisches Konzert unter dem Motto "Support the POWs!!!" 27.12.2014 Kirchheim rechtsextremistisches Konzert unter dem Motto "Das Beste kommt zum Schluss" 04.04.2015 Kirchheim rechtsextremistisches Konzert unter dem Motto "Rock am Kreuz II" 14.11.2015 Kirchheim rechtsextremistisches Konzert unter dem Motto "Rock im Trutzgau" 20.08.2016 Kirchheim Kundgebung mit anschließendem rechtsextremistischen Konzert unter dem Motto "Rock gegen Überfremdung" 03.12.2016 Kirchheim Geburtstagsfeier Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Anlage 2 Datum Ort Veranstaltung 17.05.2014 Kirchheim rechtsextremistisches Konzert unter dem Motto "Support the POWs!!!" 27.12.2014 Kirchheim rechtsextremistisches Konzert unter dem Motto "Das Beste kommt zum Schluss" 04.04.2015 Kirchheim rechtsextremistisches Konzert unter dem Motto "Rock am Kreuz II" 14.11.2015 Kirchheim rechtsextremistisches Konzert unter dem Motto "Rock im Trutzgau" 20.08.2016 Kirchheim Kundgebung mit anschließendem rechtsextremistischen Konzert unter dem Motto "Rock gegen Überfremdung" 15.10.2016 Schweiz rechtsextremistisches Konzert unter dem Motto "Rocktoberfest" Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Neonazi-Gruppe "Turonen" und "Garde 20" - nachgefragt Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Zu 11.: Zu 12.: Zu 13.: Zu 14.: Anlage 1 Anlage 2