18.04.2017 Drucksache 6/3754Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 4. Mai 2017 "Combat 18" und "Blood & Honour" - Teil II Die Kleine Anfrage 1921 vom 16. Februar 2017 hat folgenden Wortlaut: Laut einer Pressemitteilung des Landeskriminalamts Thüringen fanden am 8. November 2016 Durchsuchungen bei vier Personen in Südthüringen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Vereinigungsverbot gemäß § 85 Strafgesetzbuch statt. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, Mitglieder der Gruppierung "Blood & Honour Südthüringen" zu sein. Im März 2013 antwortete die Landesregierung, dass seit dem Verbot von "Blood & Honour" im Jahr 2000 in Thüringen 16 Verdachtsfälle auf Fortführung einer verbotenen Vereinigung geprüft worden sind (siehe Drucksachen 5/5799/5800/5801/5802/5803 "Vor und nach dem Verbot - Neonazi-Netzwerk 'Blood & Honour' in Thüringen" 1 bis 5). In der Drucksache 6/3228 vom 21. Dezember 2016 listet die Landesregierung auf Nachfrage acht Sachverhalte auf, bei denen die Bezeichnung "Combat 18", des militanten Arms von "Blood & Honour", als Aufdruck, Tattoo oder Grafitti zwischen den Jahren 2011 bis 2016 verwendet wurden. Zugleich heißt es: "Nach gegenwärtigen Erkenntnissen der Landesregierung existieren in Thüringen keine gefestigten Strukturen der Gruppierung 'Combat 18'" (Antwort 10). In der Antwort der Bundesregierung vom 22. Dezember 2016 (siehe Drucksache 18/10757) heißt es hingegen: "Nach Kenntnis der Bundesregierung existiert in Deutschland seit dem Jahr 2013 eine Gruppierung mit der Bezeichnung 'Combat 18', deren Mitglieder in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Bayern, Baden- Württemberg, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen wohnhaft sind. Darüber hinaus gab es in der Vergangenheit Einzelhinweise auf regionale 'Combat 18'-Strukturen, von denen allerdings derzeit keine Aktivitäten ausgehen." (Antwort 11). Auch Tagesschau.de berichtete am 26. Januar 2017 unter dem Titel "'Combat 18' offenbar wieder aktiv". Ich frage die Landesregierung: 1. Sind der Landesregierung zwischen den Jahren 2011 und 2016 neonazistische Musikveranstaltungen in Thüringen bekannt geworden, bei denen es Anhaltspunkte für einen "Blood & Honour"-Hintergrund gibt oder bei denen die Veranstalter früher "Blood & Honour" zugerechnet wurden (wenn ja, bitte auflisten nach Datum, Ort, Teilnehmeranzahl, Bands)? 2. Sind der Landesregierung zwischen den Jahren 2011 und 2016 neonazistische Musikveranstaltungen in anderen Bundesländern bekannt geworden, die "Blood & Honour" zugerechnet werden, bei denen Veranstalter oder Mitveranstalter in Thüringen ansässig waren (wenn ja, bitte auflisten nach Datum, Ort, Teilnehmeranzahl, Bands)? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten König (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3754 3. Sind der Landesregierung zwischen den Jahren 2011 und 2016 neonazistische Musikveranstaltungen im Ausland bekannt geworden, die "Blood & Honour" zugerechnet werden, bei denen Veranstalter oder Mitveranstalter in Thüringen ansässig waren (wenn ja, bitte auflisten nach Datum, Ort, Teilnehmeranzahl , Bands)? 4. In welchen Fällen traten nach Kenntnissen der Landesregierung neonazistische Liedermacher oder Bands aus Thüringen zwischen den Jahren 2011 und 2016 bei Musikveranstaltungen im Ausland auf, die "Blood & Honour" zugerechnet werden (bitte auflisten nach Datum, Staat beziehungsweise sofern bekannt Ort, Teilnehmeranzahl, Bands/Liedermacher und Veranstaltergruppe)? 5. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnissen der Landesregierung Schriftzüge, Embleme und Logos von "Blood & Honour" seit dem Jahr 2013 festgestellt und in welcher Art fanden diese Verwendung, zum Beispiel in Form von T-Shirts, Aufklebern, CD-Covern et cetera (bitte auflisten nach Datum, Ort, Sachverhalt analog der Anlage Drucksache 5/5800 vom 5. März 2013)? 6. ln welchen derzeit aktiven Thüringer Neonazi-Bands sind Personen beteiligt, die als (ehemalige) Anhänger beziehungsweise Mitglieder von "Blood & Honour" bekannt sind? 7. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über seit dem Jahr 2011 erfolgte Besuche von Mitgliedern ausländischer "Blood & Honour"-Sektionen in Thüringen, zum Beispiel bei Konzerten und Versammlungen der rechten Szene, vor (bitte einzeln auflisten nach Ort, Datum, Art der Veranstaltung, Sektion und Land)? 8. Konnten nach Kenntnissen der Landesregierung in Thüringen (ehemalige) Mitglieder und Funktionäre von "Blood & Honour" a) als Mitglieder der im Jahr 2011 vom Bundesminister des Innern verbotenen "Hilfsgemeinschaft für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e. V." (HNG), b) als Mitglieder der NPD, c) als Mitglieder bei "Honour and Pride" oder d) als Mitglieder der "Bruderschaft Thüringen", der "Garde 20 Thüringen" beziehungsweise den "Turonen Thüringen" festgestellt werden (falls ja bitte Anzahl und Art der Gruppierung benennen)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 13. April 2017 (Eingang: 18. April 2017) wie folgt beantwortet: Zu 1.: Es wird auf die Anlage 1 verwiesen. Zu 2.: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Zu 3.: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Zu 4.: Der Landesregierung ist bekannt, dass im Fragezeitraum Auftritte von den rechtsextremistischen Bands "Killuminati " (Mitglieder aus Sachsen/Baden-Württemberg/Thüringen) und "Kommando S 3" sowie dem Liedermacher "Tobias aus Thüringen" in verschiedenen europäischen Ländern (unter anderem Schweden, Frankreich , Bulgarien) bei Veranstaltungen, die von ausländischen Sektionen der "Blood & Honour"-Bewegung organisiert wurden, geplant waren. Erkenntnisse über erfolgte Auftritte liegen in zwei Fällen (Veranstaltungen in Ungarn und der Schweiz) vor. Detailliertere Angaben hierzu können unter Verweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen nicht erfolgen, da sie die Tätigkeit der Sicherheitsbehörden gefährden würden. Zu 5.: Es wird auf die Anlage 2 verwiesen. 3 Drucksache 6/3754Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 6.: Der Landesregierung liegen Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung zu den Neonazi-Bands "Kommando S 3", "Treueorden" und "Unbeliebte Jungs" vor. Zu 7.: Hierüber liegen der Landesregierung keine statistischen Angaben vor. Der Landesregierung ist jedoch bekannt , dass Rechtsextremisten aus Thüringen in Kontakt zu "Blood & Honour"-Angehörigen aus dem Ausland stehen, insbesondere zu solchen aus der Schweiz und Österreich. Zudem liegen Hinweise auf Kontakte nach Ungarn vor. Es ist davon auszugehen, dass "Blood & Honour"-Angehörige aus den vorgenannten Ländern in der Vergangenheit an Konzerten oder anderen rechtsextremistischen Veranstaltungen in Thüringen teilgenommen haben. Zu 8.: Die der Landesregierung bekannten ehemaligen "Blood & Honour"-Aktivisten waren/sind nach bisherigen Erkenntnissen nicht bei der "Hilfsgemeinschaft für nationale Gefangene und deren Angehörige e. V." oder bei "Honour and Pride" aktiv. Ein ehemaliges Mitglied von "Blood & Honour" war in der NPD in Thüringen aktiv. Der "Bruderschaft Thüringen", der "Garde 20" beziehungsweise den "Turonen" werden mehrere Personen zugerechnet, die mit "Blood & Honour" sympathisieren beziehungsweise in der Vergangenheit in entsprechenden Strukturen aktiv waren. Dr. Poppenhäger Minister Anlage 1 Datum Ort Teilnehmerzahl Bands 05.12.2014 Kirchheim 200 "Brutal Attack" (England/Großbritannien) "Act of Violence" (Baden-Würtemberg) "Sachsonia" (Sachsen) 09.05.2015 Kirchheim 238 "Faustrecht" (Bayern) “Killuminati" (Baden-Würtemberg/Sachsen/Thüringen) “Kommando 192" (Baden-Württemberg) “MPU" (Bayern) “Smart Violence" (Nordrhein-Westfalen) 12.03.2016 Kirchheim 220 "Blackout“ (Wales/Großbritannien) "Selbststeller“ (Sachsen) "Kodex Frei“ (Bayern) "Confident of Victory“ (Brandenburg) 14.05.2016 Kirchheim 200 "Faustrecht“ (Bayern) “Kraft durch Froide“ (Berlin) "Smart Violence“ (Nordrhein-Westfalen) "Treueorden“ (Thüringen) 25.06.2016 Kirchheim 245 "Amok“ (Schweiz) "D.S.T.“ (Berlin) "Legion of Thor“ (Berlin) "Ex Umbra in Solem“ (Sachsen-Anhalt) 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3754 Anlage 2 Datum Ort Sachverhalt 11.02.2013 Sondershausen Tatverdächtiger zeigte öffentlich sein Tattoo "Blood & Honour“. 11.05.2013 Jena Tatverdächtiger führte in seinem Auto eine CD mit Aufdruck "Blood & Honour“ mit. 23.06.2013 Erfurt Tatverdächtiger führte in einem Auto eine CD mit dem Aufdruck "Blood & Honour“ mit. 01.07.2013 Sondershausen Tatverdächtiger zeigte öffentlich das Tattoo "Blood & Honour“. 08.01.2014 Sondershausen Tatverdächtiger zeigte öffentlich das Tattoo "Blood & Honour“. 09.02.2014 Kahla Tatverdächtiger zeigte in seinem Facebook-Profil Bilder von "Blood & Honour“. 18.02.2014 Sondershausen Tatverdächtiger zeigte öffentlich das Tattoo "Blood & Honour“. 04.03.2014 Sondershausen Tatverdächtiger zeigte öffentlich das Tattoo "Blood & Honour“. 18.03.2014 Bad Berka Tatverdächtiger zeigte öffentlich das Tattoo "Blood & Honour“. 28.04.2014 Sondershausen Tatverdächtiger zeigte öffentlich das Tattoo "Blood & Honour“. 25.06.2014 Sondershausen Tatverdächtiger zeigte öffentlich das Tattoo "Blood & Honour“. 26.06.2014 Remda-Teichel Tatverdächtiger zeigte öffentlich das Tattoo "Blood & Honour“. 02.10.2014 Kahla Tatverdächtiger postete im Internet ein Foto, auf dem er ein Sweatshirt mit dem "Blood & Honour“ - Schriftzug trägt. 25.12.2014 Suhl Tatverdächtiger trug in einer Discothek ein T-Shirt mit dem Aufdruck "Blood & Honour“. 25.02.2015 Kahla Tatverdächtiger postete im Internet eine Hakenkreuzfahne mit dem Schriftzug "Blood & Honour“. 06.05.2015 Sondershausen Tatverdächtiger zeigte öffentlich das Tattoo "Blood & Honour“. 09.05.2015 Arnstadt Tatverdächtiger zeigte öffentlich das Tattoo "Blood & Honour“. 23.05.2015 Hildburghausen Tatverdächtiger führte einen Rucksack mit dem Aufnäher "Blood & Honour“. 23.05.2015 Hildburghausen Tatverdächtiger trug ein T-Shirt mit dem Aufdruck "Blood & Honour“. 23.07.2015 Gera Tatverdächtiger zeigte öffentlich das Tattoo "Blood & Honour“. 18.11.2015 Drei Gleichen Tatverdächtiger vertrieb über das Internet Artikel mit dem Schriftzug "Blood & Honour“. 22.02.2016 Schmalkalden Tatverdächtiger zeigte in seinem Facebook-Profil den Schriftzug "Blood & Honour“. 08.03.2016 Gera Unbekannte Tatverdächtige schmierten mehrere Schriftzüge "Blood & Honour“. 04.04.2016 Altenburg Unbekannte Tatverdächtige schmierten den Schriftzug "B&H“. 02.06.2016 Altenburg Unbekannte Tatverdächtige schmierten den Schriftzug "B&H“. 03.06.2016 Altenburg Unbekannte Tatverdächtige schmierten den Schriftzug "B&H“. 27.06.2016 Bad Köstritz Ein unbekannter Tatverdächtiger trug ein T-Shirt mit dem Aufdruck "Blood & Honour“. 13.11.2016 Straufhain Tatverdächtiger trug eine Jacke mit dem Aufnäher "Blood & Honour“. "Combat 18" und "Blood & Honour" - Teil II Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Anlage 1 Anlage 2