18.04.2017 Drucksache 6/3758Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 4. Mai 2017 Angeblicher Vorfall (Schlägerei) in Gera (Heinrichstraße) am 21. Februar 2017 Die Kleine Anfrage 1947 vom 23. Februar 2017 hat folgenden Wortlaut: Dem Fragesteller liegt ein Bericht (Netzausgabe der Ostthüringer Zeitung) darüber vor, dass es am 21. Februar 2017 gegen 19.10 Uhr in der Heinrichstraße zu einer Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen gekommen sei. Laut Beitrag wurde dabei ein 28-jähriger Geraer von einer Personengruppe, welche laut Zeugen ausländisch aussahen, angegriffen und verletzt. Ein Zeuge habe versucht dazwischen zu gehen . Unvermittelt sei der 36-Jährige jedoch von einer anderen Personengruppe, laut Zeugenaussage ebenfalls ausländischen Aussehens, beschimpft worden. In der Folge sei der junge Mann von der Gruppe verfolgt worden, so dass er in ein nahegelegenes Einkaufszentrum geflüchtet sei. Er sei nicht verletzt worden. Die Personengruppen hätten sich in unbekannte Richtung entfernt. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist der Landesregierung dieser Vorfall bekannt? 2. Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wurde: Was genau hat sich anlässlich des einleitend geschilderten Vorfalls ereignet? 3. Wie viele Polizeikräfte waren wegen des oben geschilderten Vorfalls im Einsatz? 4. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Personen mit welchem Alter, welchem Geschlecht und welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämtliche , auch gegebenenfalls vorherige) eingeleitet? Wie war jeweils der Ausgang der Ermittlungsverfahren (Einstellung/Anklage/Strafbefehl; bei Einstellung bitte Grund und gegebenenfalls Auflage mitteilen)? 5. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergangenheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen)? Wie war gegebenenfalls,deren Aufenthaltsstatus (bitte für die Vorfälle getrennt aufschlüsseln)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3758 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 13. April 2017 (Eingang: 18. April 2017) wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Vorfall ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen (Stand: 23. März 2017). Unter Hinweis auf Artikel 67 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Absatz 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz, Artikel 6 Absatz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Absatz 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten ) von weiteren als den nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1.: Ja Zu 2.: Nach vorliegenden Erkenntnissen sollen am 21. Februar 2017 in Gera, vor den "Gera Arcaden" vermutlich ausländische Jugendliche, aus einer Gruppe heraus mehrere Personen beschimpft haben. Im weiteren Verlauf griff die Personengruppe eine Person tätlich an, welche dabei leicht verletzt wurde, und bedrohte eine weitere Person mit einer Bierflasche. Bei Eintreffen der Polizei vor Ort, hatte sich die Gruppe bereits in unbekannte Richtung entfernt. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Zu 3.: Es waren zehn Polizeikräfte im Einsatz. Zu 4.: Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Köperverletzung gegen "Unbekannt" eingeleitet. Zu 5.: Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Dr. Poppenhäger Minister Angeblicher Vorfall (Schlägerei) in Gera (Heinrichstraße) am 21. Februar 2017 Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: