20.04.2017 Drucksache 6/3762Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 4. Mai 2017 Abordnungen von Polizeivollzugsbeamten in das Amt für Verfassungsschutz - Teil II Die Kleine Anfrage 1705 vom 30. November 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Sieht die Landesregierung widerstreitende rechtliche Interessen der Polizeivollzugsbeamten bei deren Einsatz im Amt für Verfassungsschutz (Legalitätsprinzip) und wie bewertet sie diese gegebenenfalls? 2. Wie ist die Verfahrensweise geregelt, falls abgeordnete Polizeivollzugsbeamte Kenntnisse von Straftaten erlangen? 3. Wie wird sichergestellt, dass die abgeordneten Polizeivollzugsbeamten nach Ablauf der Abordnung - offenbar meist nach mehreren Jahren - problemlos in den Polizeidienst zurückkehren können? 4. Ist gewährleistet, dass die abgeordneten Polizeivollzugsbeamten aufgrund der meist langjährigen Abordnung keine beamten- beziehungsweise statusrechtlichen Nachteile im Polizeidienst erfahren (zum Beispiel bei Beurteilungen, Fortbildungen, Beförderungen)? 5. Was wird unternommen, um die erforderliche Polizeidiensttauglichkeit zu erhalten (zum Beispiel Dienstsport )? 6. Nehmen die abgeordneten Beamten auch an für den Polizeivollzugsdienst üblichen Trainings und Fortbildungen teil (zum Beispiel Schießtraining, rechtliche Fortbildungen)? 7. In wie vielen Fällen führte die Abordnung zu einer Versetzung? 8. Wie ist nach Kenntnis der Landesregierung die in Rede stehende Praxis in anderen Bundesländern geregelt ? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 19. April 2017 die Antwort auf die Kleine Anfrage übersandt und diese Antwort als Verschlusssache eingestuft . Von einem Abdruck der Antwort der Landesregierung in dieser Drucksache wird deshalb abgesehen. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Walk (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales Abordnungen von Polizeivollzugsbeamten in das Amt für Verfassungsschutz - Teil II Ich frage die Landesregierung: