19.04.2017 Drucksache 6/3766Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 4. Mai 2017 Kündigung der Beleihungsverträge für den Maßregelvollzug - Teil I Die Kleine Anfrage 1911 vom 10. Februar 2017 hat folgenden Wortlaut: Nach einem Bericht im Freien Wort Suhl vom 23. Januar 2017 "Land kündigt Verträge für den Maßregelvollzug " wurden zum Jahresende 2016 die Beleihungsverträge mit den privaten Einrichtungen des Maßregelvollzugs zur Unterbringung psychisch kranker Menschen durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie gekündigt. Betroffen sind die HELIOS Fachkliniken Hildburghausen , das Asklepios Fachkrankenhaus Stadtroda und das Ökumenische Hainich Klinikum Mühlhausen. Damit würde es keine Vollzugseinrichtung nach § 2 Thüringer Verordnung über den Vollstreckungsplan für den Maßregelvollzug mehr geben. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Laufzeit haben die bestehenden Verträge mit den privaten Vollzugseinrichtungen (bitte für jede Einrichtung angeben)? 2. Wann wurden die Verträge mit den privaten Vollzugseinrichtungen gekündigt? 3. Warum wurden die Verträge mit den privaten Vollzugseinrichtungen gekündigt? 4. Gibt es Hinweise darauf, dass die Beleihungsverträge nach § 14 Thüringer Maßregelvollzugsgesetz nicht verfassungsmäßig waren? Wenn ja, welche Hinweise sind dies? 5. Wer wird die Gutachten zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Beleihungsverträge erstellen? 6. Welche Kosten plant die Landesregierung für die Gutachten zu den Beleihungsverträgen? 7. Wird die Begutachtung der Beleihungsverträge ausgeschrieben? Wenn ja, wann und mit welchen Auflagen ? Wenn nein, warum nicht? 8. Gibt es bereits Vertragsgespräche mit staatlichen Einrichtungen oder anderen Trägern als künftige Vollzugseinrichtungen ? Wenn ja, mit welchen und mit welchem Ergebnis? 9. Bis wann plant die Landesregierung eine Entscheidung zur Weiterführung privater Einrichtungen im Maßregelvollzug? 10. Wie plant die Landesregierung zukünftig die anfallenden Leistungen im Maßregelvollzug zu erfüllen? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Floßmann (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3766 11. Gab es in der Vergangenheit Leistungen der privaten Vollzugseinrichtungen, die nicht oder nur teilweise erfüllt werden konnten? Wenn ja, welche (bitte getrennt nach Krankenhaus auflisten)? 12. Wie viele Menschen sind derzeit in den Maßregelvollzugseinrichtungen untergebracht (bitte nach Einrichtung , Anzahl, Alter, Unterbringungsdauer und Art der Schutz- und Sicherungsmaßnahme aufschlüsseln)? Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 13. April 2017 (Eingang: 19. April 2017) wie folgt beantwortet : Zu 1.: Im Einzelnen handelt es sich um folgende Beleihungsverträge: - HELIOS Fachkliniken Hildburghausen GmbH mit einer Laufzeit von 20 Jahren (bis 31. Dezember 2021), als Rechtsnachfolger der RK Klinik Besitz GmbH Nr. 5 - Ökumenisches Hainich Klinikum Mühlhausen gGmbH mit einer Laufzeit von 20 Jahren (bis 31. Dezember 2021) - Asklepios Fachkrankenhaus Stadtroda GmbH mit einer Laufzeit von 30 Jahren (bis 31. Dezember 2031) Zu 2.: Die Kündigungsschreiben wurden am 23. November 2016 persönlich den jeweiligen Geschäftsführern bzw. dessen Stellvertretern übergeben. Zu 3.: Gemäß § 18 Abs. 1 des jeweiligen Beleihungsvertrages hätte sich die Vertragslaufzeit desselben um weitere 20 Jahre (im Falle der MRV Hildburghausen und Mühlhausen) bzw. 30 Jahre (im Falle des MRV Stadtroda ) verlängert, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von fünf Jahren zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt worden wäre. Von dieser Option musste der Freistaat bis 31. Dezember 2016 Gebrauch machen, um im Laufe der 5-jährigen (bzw. im Falle des MRV Stadtroda 15-jährigen) Restlaufzeit der Beleihungsverträge zu prüfen und entscheiden zu können, ob an der derzeitigen Beleihung bzw. Privatisierung festgehalten werden soll. Zu 4.: Weder von den Beteiligten noch von dritter Stelle sind Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Beleihungsverträge vorgetragen worden. Zu 5.: Die Landesregierung lässt folgende Gutachten im Zusammenhang mit dem Maßregelvollzug erstellen: 1. zur Evaluierung des Thüringer Maßregelvollzugsgesetzes (ThürMRVG) gemäß § 50 ThürMRVG, 2. zu offenen Rechtsfragen nach dem Thüringer Maßregelvollzugsgesetz, insbesondere im Rahmen der Anpassung der Beleihungsverträge nach § 49 Abs. 1 ThürMRVG hinsichtlich der trägerseitig geltend gemachten Nachteilsausgleichsforderungen (in diesem Zusammenhang folgt auch eine inzidente Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Verträge) und 3. eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach § 7 Abs. 3 Thüringer Landeshaushaltsordnung im Hinblick auf die künftige Organisationsform des Thüringer Maßregelvollzugs. Mit der Begutachtung zu Nummer 2 wurde Professor Dr. Christofer Lenz, Kanzlei Oppenländer Rechtsanwälte aus Stuttgart beauftragt. Zu 6.: Vorbezeichnetes Gutachten hat einen Auftragswert von 75.000 Euro, einschließlich Umsatzsteuer. Die voraussichtlichen Kosten der übrigen Gutachten können derzeit nicht beziffert werden, da hierzu noch keine Angebote vorliegen. 3 Drucksache 6/3766Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 7.: Die unter Frage 5 bezeichneten Gutachten nach Nummer 1 und 3 werden ebenso nicht ausgeschrieben, wie das bereits beauftragte Gutachten nach Nummer 2. In allen drei Fällen erfolgt eine Beauftragung von freiberuflich Tätigen im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG), für die der Anwendungsbereich des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit der Vergabeverordnung (VgV) wegen Nichterreichens des maßgeblichen Schwellenwertes von 209.000 Euro ohne Umsatzsteuer nicht eröffnet ist (Gutachten Nummer 1) bzw. im Übrigen erwartungsgemäß nicht eröffnet sein wird (§ 1 Abs. 1 VgV in Verbindung mit Abschnitt 4 GWB). Zu 8.: Nein Zu 9.: Die Entscheidung muss im Laufe der 5-jährigen (bzw. im Falle des MRV Stadtroda 15-jährigen) Restlaufzeit der Beleihungsverträge getroffen werden. Zu 10.: Die Entscheidung zur zukünftigen Leistungserbringung im Maßregelvollzug wird durch einen Kabinettbeschluss getroffen werden. Zu 11.: Nein Zu 12.: Hierzu wird auf die in Anlage 1 beigefügte Übersicht verwiesen. Werner Ministerin Anlage* * Hinweis: Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlage erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek. Des Weiteren kann sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. Anlage 1 Kleinen Anfragen Nr. 1911 und 1912 zur "Kündigung der Beleihungsverträge für den Maßregelvollzug — Teil I und II" Gesamt § 63 StGB § 64 StGB § 126a StPO § 67 h StGB Untergebrachte gesamt 323 175 136 11 0 MRV Mühlhausen 103 100 0 3 0 MRV Stadtroda 87 (inkl. 1 Patient gem. § 66 StGB) 75 5 6 0 MRV Hildburghausen 133 0 131 2 0 MRV Mühlhausen: Unterbringungsdauer ab Rechtskraft Anzahl Patienten 0 bis 1 Jahr 5 1 bis 2 Jahre 7 2 bis 3 Jahre 8 3 bis 4 Jahre 12 4 bis 5 Jahre 4 5 bis 6 Jahre 4 6 bis 7 Jahre 6 7 bis 8 Jahre 7 8 bis 9 Jahre 8 9 bis 10 Jahre 8 10 bis 11 Jahre 4 11 bis 12 Jahre 3 12 bis 13 Jahre 1 13 bis 14 Jahre 5 14 bis 15 Jahre 3 15 bis 16 Jahre 2 16 bis 17 Jahre 4 17 bis 18 Jahre 1 18 bis 19 Jahre 1 19 bis 20 Jahre 0 20 bis 21 Jahre 1 21 bis 22 Jahre 1 22 bis 23 Jahre 1 23 bis 24 Jahre 2 24 bis 25 Jahre 2 Gesamt 100 MRV Mühlhausen: Alter der Patienten in Jahren Anzahl der Patienten < 18 0 18 – 20 5 21 – 25 11 26 – 30 20 31 – 35 19 36 – 40 11 41 – 45 7 46 – 50 8 51 – 55 11 56 – 60 5 61 – 65 5 > 65 1 Gesamt 103 MRV Stadtroda: Unterbringungsdauer ab Rechtskraft (§ 63 und 64 StGB) Anzahl Patienten 0 bis 1 Jahr 8 1 bis 2 Jahre 7 2 bis 3 Jahre 7 3 bis 4 Jahre 8 4 bis 5 Jahre 7 5 bis 6 Jahre 4 6 bis 7 Jahre 4 7 bis 8 Jahre 3 8 bis 9 Jahre 2 9 bis 10 Jahre 3 10 bis 11 Jahre 5 11 bis 12 Jahre 3 (inkl. Pat. gem. § 66 StGB) 12 bis 13 Jahre 2 13 bis 14 Jahre 2 14 bis 15 Jahre 3 15 bis 16 Jahre 1 16 bis 17 Jahre 1 17 bis 18 Jahre 1 18 bis 19 Jahre 1 19 bis 20 Jahre 1 20 bis 21 Jahre 1 21 bis 22 Jahre 0 22 bis 23 Jahre 0 23 bis 24 Jahre 2 24 bis 25 Jahre 3 25 bis 26 Jahre 2 Gesamt 81 MRV Stadtroda: Alter der Patienten in Jahren < 18 0 18 – 20 1 21 – 25 10 26 – 30 13 31 – 35 12 36 – 40 10 41 – 45 8 46 – 50 13 51 – 55 8 56 – 60 7 61 – 65 0 > 65 5 Gesamt 87 MRV Hildburghausen: Unterbringungsdauer ab Rechtskraft (§ 64 StGB) Anzahl Patienten 0 bis 1 Jahr 67 1 bis 2 Jahre 36 2 bis 3 Jahre 20 3 bis 4 Jahre 7 4 bis 5 Jahre 1 5 bis 6 Jahre 0 6 bis 7 Jahre 0 7 bis 8 Jahre 0 8 bis 9 Jahre 0 9 bis 10 Jahre 0 10 bis 11 Jahre 0 11 bis 12 Jahre 0 12 bis 13 Jahre 0 13 bis 14 Jahre 0 14 bis 15 Jahre 0 15 bis 16 Jahre 0 16 bis 17 Jahre 0 17 bis 18 Jahre 0 18 bis 19 Jahre 0 19 bis 20 Jahre 0 20 bis 21 Jahre 0 21 bis 22 Jahre 0 22 bis 23 Jahre 0 23 bis 24 Jahre 0 24 bis 25 Jahre 0 25 bis 26 Jahre 0 Gesamt 131 MRV Hildburghausen: Alter der Patienten in Jahren < 18 0 18 – 20 0 21 – 25 14 26 – 30 36 31 – 35 32 36 – 40 32 41 – 45 8 46 – 50 7 51 – 55 1 56 – 60 3 61 – 65 0 > 65 0 Gesamt 133 Kündigung der Beleihungsverträge für den Maßregelvollzug - Teil I Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Zu 11.: Zu 12.: