19.04.2017 Drucksache 6/3769Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 5. Mai 2017 Angeblicher Vorfall am 28. Februar 2017 in Gera Die Kleine Anfrage 1979 vom 3. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Der Netzausgabe von "Thüringen 24" vom 1. März 2017 war Folgendes zu entnehmen: "... Ein 14-Jähriger ist am Dienstagnachmittag in Gera von einer Gruppe Jugendlicher angegriffen worden. Nachdem weitere Angreifer hinzukamen, konnte das Opfer verletzt flüchten, wie die Polizei am Mittwoch mitteilte. Gegen 16 Uhr hielt sich der 14-Jährige am Dienstag mit seinen Freunden in einer Parkanlage nahe der Talstraße auf, als ihn drei Jugendliche unvermittelt angriffen. Hieraus habe sich eine Rangelei entwickelt, bei der das Opfer geschlagen wurde. Laut Polizeibericht sollen sich dann weitere Personen den jungen Tätern angeschlossen haben. Der 14-Jährige ergriff dann die Flucht in Richtung Südbahnhof. Personenbeschreibung: Die Angreifer waren im Alter von etwa 12 bis 15 Jahren, laut Zeugenaussage hatten sie eine dunkle Hautfarbe , trugen kurze schwarze Haare und sprachen gebrochen deutsch." Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich anlässlich des einleitend geschilderten Sachverhalts ereignet? 2. Wie viele Polizeikräfte waren wegen des Vorfalls im Einsatz? 3. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Personen mit welchem Alter, welchem Geschlecht und welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämtliche , auch gegebenenfalls vorherige) eingeleitet? Wie war jeweils der Ausgang der Ermittlungsverfahren (Einstellung/Anklage/Strafbefehl; bei Einstellung bitte Grund und gegebenenfalls Auflage mitteilen)? 4. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergangenheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen)? Wie war deren Aufenthaltsstatus? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 13. April 2017 (Eingang: 19. April 2017) wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Vorfall ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen (Stand: 29. März 2017). Unter Hinweis auf Artikel 67 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Absatz 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz, Artikel 6 Absatz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Un- K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3769 schuldsvermutung (Artikel 6 Absatz 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten ) von weiteren als nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1.: Am 28. Februar 2017 wurde der Polizei Thüringen telefonisch mitgeteilt, dass eine 14-jährige männliche Person bereits am 25. Februar 2017 durch mehrere Personen im Bereich der Talstraße in Gera körperlich angegriffen und verletzt wurde. In der Folge wurde durch die eingesetzten Kräfte an der Wohnanschrift des Geschädigten die Anzeige zu diesem Sachverhalt aufgenommen. Zu einem Einsatz am Ereignisort kam es mit Blick auf die zeitliche Verzögerung nicht mehr. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 2.: Es kamen zwei Polizeivollzugsbeamte zum Einsatz. Zu 3.: Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen unbekannte Täter eingeleitet . Die polizeilichen Ermittlungen dauern an. Zu 4.: Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Dr. Poppenhäger Minister Angeblicher Vorfall am 28. Februar 2017 in Gera Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: