19.04.2017 Drucksache 6/3770Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 5. Mai 2017 Angeblicher Vorfall am 28. Februar 2017 in Gera (Gaswerkstraße) Die Kleine Anfrage 1981 vom 3. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Mir wurde von mehreren Bürgern berichtet, dass es am 28. Februar 2017 in der Gaswerkstraße ("Flücht lingsunterkunft") zu einem massiven Polizeieinsatz gekommen sei. Grund sei eine Auseinandersetzung von "zwei Männergruppen", eine davon aus "Serben" bestehend, gewesen. Auch ein Messer soll "einge setzt" worden sein. Ich frage die Landesregierung: 1. Hat sich der eingangs geschilderte Sachverhalt so oder so ähnlich zugetragen? 2. Wenn ja, was genau hat sich anlässlich des einleitend geschilderten Sachverhalts ereignet? 3. Wie viele Polizeikräfte waren wegen des Vorfalls im Einsatz? 4. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Personen mit welchem Alter, welchem Geschlecht und welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämt liche, auch gegebenenfalls vorherige) eingeleitet? Wie war jeweils der Ausgang der Ermittlungsverfah ren (Einstellung/Anklage/Strafbefehl; bei Einstellung bitte Grund und gegebenenfalls Auflage mitteilen)? 5. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergan genheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen)? Wie war deren Aufenthaltsstatus? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 13. April 2017 (Eingang: 19. April 2017) wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Vorfall ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen (Stand: 31. März 2017). Unter Hinweis auf Artikel 67 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Absatz 2 Satz 1 der Straf prozessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbe stimmung nach Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz, Artikel 6 Absatz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Un schuldsvermutung (Artikel 6 Absatz 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreihei ten) von weiteren als nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Ober verwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3770 Zu 1.: Ja Zu 2.: Am 28. Februar 2017 kam es in den Abendstunden in der Gemeinschaftsunterkunft in der Gaswerkstraße 10 in Gera zu einer teils tätlichen Auseinandersetzung zwischen zumindest zwölf Personen mit verschiedenen Nationalitäten, die zugleich Bewohner der Unterkunft sind. Eine Person soll bei dem Vorfall leicht am Rücken verletzt worden sein. Nach bisherigen Erkenntnissen hat zudem ein Beteiligter ein Messer bei sich geführt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 3.: Es waren 24 Polizeivollzugsbeamte im Einsatz. Zu 4.: Wegen des Vorfalls wurden zwei Ermittlungsverfahren wegen des Tatvorwurfs der gefährlichen Körperverlet zung und der Beleidigung eingeleitet. Ein Ermittlungsverfahren richtet sich gegen einen serbischen Staats angehörigen, einen kosovarischen Staatsangehörigen und eine serbische Staatsangehörige. Das zweite Ermittlungsverfahren richtet sich gegen fünf irakische Staatsangehörige und einen algerischen Staatsan gehörigen. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Zu 5.: Nach aktuellen Erkenntnissen sind sechs Beschuldigte im Besitz einer Aufenthaltsgestattung und zwei Be schuldigte im Besitz einer Fiktionsbescheinigung. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Dr. Poppenhäger Minister Angeblicher Vorfall am 28. Februar 2017 in Gera (Gaswerkstraße) Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: