19.04.2017 Drucksache 6/3776Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 5. Mai 2017 Angeblicher Vorfall in Saalfeld am 6. März 2017 - Teil I Die Kleine Anfrage 2005 vom 10. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Der Netzausgabe des "Saale Journal" vom 7. März 2017 war unter anderem Folgendes zu entnehmen: "... Ein syrischer Asylbewerber wurde durch die Polizei am Montagnachmittag in Saalfeld als mutmaßlicher Parfüm-Dieb gestellt. Der junge Mann (25) wurde vorher vom Filialleiter eines Großmarktes am Mittleren Watzenbach beim Diebstahl von mehreren hochwertigen Kosmetikartikeln beobachtet. Nachdem er gegen 13.00 Uhr die Kasse ohne Bezahlung passierte hatte, sprach der Zeuge den Verdächtigen an und bat ihn mitzukommen. Plötzlich rannte der Mann jedoch weg und konnte zu Fuß flüchten. Zu seinem Pech verfolgte ihn der couragierte Filialleiter und verständigte nebenher telefonisch die Polizei. Anhand der guten Personenbeschreibung konnten die Beamten den Mann wenig später im Gewerbegebiet stellen und vorläufig festnehmen. Bei seiner Flucht hatte er offenbar zuvor gestohlene Parfümprodukte im Gesamtwert von rund 200 Euro in einen Mülleimer geworfen. Dies hatten die Polizisten jedoch bemerkt und die Waren umgehend sichergestellt." Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich anlässlich des einleitend geschilderten Sachverhalts ereignet? 2. Wie viele Polizeikräfte waren wegen des Vorfalls im Einsatz? 3. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Personen mit welchem Alter, welchem Geschlecht und welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämtliche , auch gegebenenfalls vorherige) eingeleitet? Wie war jeweils der Ausgang der Ermittlungsverfahren (Einstellung/Anklage/Strafbefehl; bei Einstellung bitte Grund und gegebenenfalls Auflage mitteilen)? 4. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergangenheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen)? Wie war deren Aufenthaltsstatus? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3776 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 18. April 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Vorfall ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen (Stand: 4. April 2017). Unter Hinweis auf Artikel 67 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Absatz 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz, Artikel 6 Absatz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Absatz 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten ) von weiteren als den nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1.: Der Filialleiter einer Verkaufsstelle in Saalfeld teilte am 6. März 2017 der Polizei telefonisch mit, dass er einen Ladendieb verfolgt habe, diesen jedoch aus den Augen verloren habe. Anhand der Personenbeschreibung konnte der Tatverdächtige in der Folge durch eingesetzte Polizeibeamte festgestellt und die entwendete Ware sichergestellt werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 2.: Es waren zwei Polizeibeamte im Einsatz. Zu 3.: Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls eingeleitet. Die Ermittlungen richten sich gegen eine männliche Person im Alter von 25 Jahren mit syrischer Staatsangehörigkeit. Im Weiteren wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 4.: Der Tatverdächtige ist nach polizeilichen Erkenntnissen im Besitz einer Aufenthaltsgestattung. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. In Vertretung Götze Staatssekretär Angeblicher Vorfall in Saalfeld am 6. März 2017 - Teil I Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: