20.04.2017 Drucksache 6/3778Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 5. Mai 2017 Kamsdorf beschließt Eingliederung nach Unterwellenborn Die Kleine Anfrage 1961 vom 27. Februar 2017 hat folgenden Wortlaut: Die Ostthüringer Zeitung berichtete am 17. Februar 2017 darüber, dass der Gemeinderat der Gemeinde Kamsdorf mehrheitlich beschlossen hat, die Gemeinde Kamsdorf aufzulösen und in die Gemeinde Unterwellenborn einzugliedern. Außerdem wurde dem Eingliederungsvertrag zugestimmt und der Bürgermeister zur Unterzeichnung ermächtigt. Der Gemeinderat der Gemeinde Unterwellenborn hatte die gleichlautenden Beschlüsse bereits im Dezember 2016 gefasst. Das Vorschaltgesetz zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen ermöglicht es den Gemeinden, sich freiwillig zusammenzuschließen. Von dieser Regelung haben die Gemeinden Unterwellenborn und Kamsdorf Gebrauch gemacht und hoffen nun darauf, dass der Thüringer Landtag der Gemeindeneugliederung zustimmt. Ein entsprechender Antrag soll gestellt und bis zum 28. Februar 2017 über die Kommunalaufsicht des Landratsamts Saalfeld-Rudolstadt beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales eingereicht werden. Der zuständige Thüringer Minister für Inneres und Kommunales, Dr. Holger Poppenhäger, hatte mehrfach deutlich gemacht, dass er dem Zusammenschluss von Kamsdorf und Unterwellenborn nicht zustimmen und den Fusionsantrag nicht weiterleiten werde.* Ich frage die Landesregierung: 1. Inwieweit respektiert die Landesregierung die Entscheidung von Kamsdorf, sich nach Unterwellenborn eingliedern zu lassen? 2. Welche Argumente sprechen nach Ansicht der Landesregierung für beziehungsweise gegen eine Eingliederung der Gemeinde Kamsdorf nach Unterwellenborn? 3. Welche Vorstellungen hat die Landesregierung hinsichtlich des zukünftigen Zuschnitts der Gemeinden Kamsdorf und Unterwellenborn? 4. Welche Vorstellungen hat die Landesregierung in diesem Zusammenhang hinsichtlich der weiteren Entwicklung der Nachbargemeinden von Kamsdorf und Unterwellenborn, insbesondere der Stadt Saalfeld, der Gemeinde Kaulsdorf und der Gemeinde Krölpa? 5. Inwieweit wird das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales dem Zusammenschluss von Kamsdorf und Unterwellenborn zustimmen und den Fusionsantrag entsprechend weiterleiten? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kowalleck (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3778 6. Welche Wertigkeit haben freiwillige Zusammenschlüsse, wie zwischen Kamsdorf und Unterwellenborn, für die Landesregierung und inwieweit werden diese anerkannt? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 18. April 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Voraussetzung für Gebiets- und Bestandsänderungen ist neben dem Vorliegen von Gründen des öffentlichen Wohls gemäß § 9 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), dass der Antrag den Vorgaben des Vorschaltgesetzes zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen vom 2. Juli 2016 entspricht. Die Prüfung des Antrags der Gemeinden Kamsdorf und Unterwellenborn vom 23. Februar 2017 zur Aufnahme in den Entwurf des Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung von Gemeinden im Jahr 2017 erfolgt derzeit. Hierbei ist auch § 5 Abs. 1 des Vorschaltgesetzes zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen (ThürGVG) vom 2. Juli 2016 zu beachten, nach dem Gemeinden, die im Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 als Ober- oder Mittelzentrum ausgewiesen sind, durch Eingliederungen vergrößert werden sollen. Zu 2.: Aussagen hierzu sind erst nach Abschluss der Prüfung möglich. Zu 3.: Gemäß § 6 ThürGVG gilt für kreisangehörige Gemeinden bis zum 31. Oktober 2017 die Freiwilligkeitsphase. Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Zu 4.: Es wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3 verwiesen. Zu 5.: Es wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3 verwiesen. Zu 6.: Kommunale Neugliederungen auf freiwilliger Grundlage haben für die Landesregierung einen hohen Stellenwert . Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Dr. Poppenhäger Minister Kamsdorf beschließt Eingliederung nach Unterwellenborn Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: